Strafbar gemacht, oder nicht?

4. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Luna7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbar gemacht, oder nicht?

Nach anraten eines User stelle ich meine Frage nun nochmal hier im Strafrecht Forum.

wir (mein mann, meine 2 kinder und ich) wurden heute von einem extremen Türklingeln und Türklopfen belästigt. Aus angst holte mein man seine digicam und machte erst auf, nachdem sie auf aufnhame getätigt war. an der tür stand eine frau mit dessen eltern wir im rechtstreit sind und unsere anwältin uns abriet mit einem aus der familie zu reden also verwies mein mann sie darauf und bat sie zu gehen. sie wolte das nicht und versuchte uns imer mehr in ein gespräch zu verwickeln. er meinte weiter, dass sie sich doch bitet an die anwältin wenden sollte und es in zukunft unterlassen soll an die türen zu schlagen, da unsere kinder angst bekommen dadurch. Dann sagte er ihr noch, dass er alles aufgezeichnet hat (sie sah ja die cam die ganze zeit) und sie sagte ok und ging.

10 minuten später kam sie mit ihrem mann und sie klingelten erneut sturm und klopften und verlangten "Das Band" Er häte kein recht gehabt das gespräch zu filmen. Wir sagten, dass es eine digicam war und sie wolten, dass wir die aufnahme vor den augen löschen, was wir nicht getan haben. Darauf sagten sie, dass Sie meinen Mann anzeigen wollen deswegen.

Unsere Anwältin ist zwar "nur" eine Anwältin für Mietrecht, jedoch meinte sie, dass die Anzeige ihm nicht schaden würde, da er ja in der Wohnung gefilmt hatte. Zudem hat er es ihr auch kurz vor ende des gesprächs mitgeteilt und sie sagte sogar noch ok. Sie wird natürlich sagen, dass das OK irnoihsc gemeint war oder so.

Ist es nun eine Straftat im Sinne von §201 StGB ?

Was denkt ihr, wird es zu einem verfahren kommen oder rührt da kein staatsanwalt einen finger?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Sie haben sich auf keinen Fall nach 201 StGB strafbar gemacht!

Zunächst einmal handelte es sich nicht um eine nichtöffentliche Äußerung, da die Aufgebommene mit Ihnen in Ihrer Wohnung kommunizierte.

Ferner wußte die betreffende Person sogar davon, dass sie aufgenommen wurde.



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Luna7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

OK danke für die antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Luna7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

was sie mit OK bestätigte - hört man auch am ende der aufnahme, ausserdem sah sie die kamera

-- Editiert am 05.07.2009 18:59

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Luna7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte ich ein Schreiben von der Polizei zwecks Anhörung bekommen, muss ich dahin? Und wenn nein, wäre es besser oder einfach auf den Anwalt verweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.132 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.381 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen