Strafbare Handlung durch Mitarbeiterin im Sozialamt?

26. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ralf S.
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)
Strafbare Handlung durch Mitarbeiterin im Sozialamt?

Ist es Strafbar wenn eine Mitarebeiterin im Sozialamt einen Menschen unter Zeigen falsch informiert?

So werden ohne rechtliche Handhabe Ansrüche abgewimmelt obwohl der Person diese nach dem BSHG definitv zustehen.

Vielen Dank für Eure Antwort

Ralf

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beck79
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 27x hilfreich)

Inwiefern falsch informiert?

Könntest du hier vielleicht genauere Angaben machen (zB was wurde abgelehnt)? Gerade was das Thema Sozi angeht, gibt dort einige nicht 100% definierte Dinge.

Gruß
beck79

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Richtig, es gibt "kann-", "soll-", und "muß-" Entscheidungen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
Ralf S.
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Es geht konkret darum das eine Sozialamtsmitarbeiterin in meinem Beisein (Ich war Zeuge) einem Bekannten von mir mehrfach falsche Ausküfte erteilt hat. So verweigerte sie als Beispiel eine Aufklärung über einmalige Beihilfen.

Ferner verneinte sie einen Anspruch auf Winterbeihilfe (Einmaliger Heizkostenzuschuß)

ohne auch nur ansatzweise eine überprüfung der Einkommensverhältnisse des Freundes vorzunehmen. Er ist ein "Kleinrentner" mit einer Rente knapp über der Sozialhilfe. Sie muß zumindest die eine Berechnung vornehmen.

Da diese Frau diese Praktiken öfters macht (mir sind inzwischen anere Fälle bekannt z.B. weigerung der Ausstellung einer Bescheinigung über den Sozialhilfebezug den jemand für seine Krankenkasse dringesnt benötigte) denke ich an juristische Schritte.

Es geht also nicht darum kannvorschriften nicht anzuwenden sondern defakto Recht zu brechen.

Viele Grüße
Ralf

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich würde den Beschwerdeweg einhalten:

Abteilungsleiter --> Amtsleiter --> Behördenleiter (Stadtdirektor/Bürgermeister)

Das bringt oft effektiv mehr, als gleich die "große Keule" (juristische Schritte) auszupacken.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Die Frau muß im schlimmsten Fall mit einer Beamtendegradierung rechnen.

Als Beamter kommt man schnell in Versuchung, ein dominantes Objekt darzustellen.

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