Ist es Strafbar wenn eine Mitarebeiterin im Sozialamt einen Menschen unter Zeigen falsch informiert?
So werden ohne rechtliche Handhabe Ansrüche abgewimmelt obwohl der Person diese nach dem BSHG definitv zustehen.
Vielen Dank für Eure Antwort
Ralf
Strafbare Handlung durch Mitarbeiterin im Sozialamt?
Inwiefern falsch informiert?
Könntest du hier vielleicht genauere Angaben machen (zB was wurde abgelehnt)? Gerade was das Thema Sozi angeht, gibt dort einige nicht 100% definierte Dinge.
Gruß
beck79
Richtig, es gibt "kann-", "soll-", und "muß-" Entscheidungen.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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Es geht konkret darum das eine Sozialamtsmitarbeiterin in meinem Beisein (Ich war Zeuge) einem Bekannten von mir mehrfach falsche Ausküfte erteilt hat. So verweigerte sie als Beispiel eine Aufklärung über einmalige Beihilfen.
Ferner verneinte sie einen Anspruch auf Winterbeihilfe (Einmaliger Heizkostenzuschuß)
ohne auch nur ansatzweise eine überprüfung der Einkommensverhältnisse des Freundes vorzunehmen. Er ist ein "Kleinrentner" mit einer Rente knapp über der Sozialhilfe. Sie muß zumindest die eine Berechnung vornehmen.
Da diese Frau diese Praktiken öfters macht (mir sind inzwischen anere Fälle bekannt z.B. weigerung der Ausstellung einer Bescheinigung über den Sozialhilfebezug den jemand für seine Krankenkasse dringesnt benötigte) denke ich an juristische Schritte.
Es geht also nicht darum kannvorschriften nicht anzuwenden sondern defakto Recht zu brechen.
Viele Grüße
Ralf
Ich würde den Beschwerdeweg einhalten:
Abteilungsleiter --> Amtsleiter --> Behördenleiter (Stadtdirektor/Bürgermeister)
Das bringt oft effektiv mehr, als gleich die "große Keule" (juristische Schritte) auszupacken.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Die Frau muß im schlimmsten Fall mit einer Beamtendegradierung rechnen.
Als Beamter kommt man schnell in Versuchung, ein dominantes Objekt darzustellen.
Und jetzt?
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