Mit welcher Strafe ist zu rechnen, wenn Person A auf Facebook unter dem Namen einer Mitschülerin( Person B ) ( + Foto ) Beleidigende Äußerungen verbreitet ( Auf die Schulseite : ... Schule ist ******* ). Person A ist 17 und nicht vorbestraft. Inwiefern wird die Polizei überhaupt Person A ermitteln? Geht das so einfach durch die IP? Selbst wenn der Haushalt ermittelt ist, weiß man ja nicht wer es geschrieben hat - da mehrere im Haushalt wohnen ( wo nur Person A Person B kennt)
Strafbarkeit Jugendstrafrecht Internet facebook
11. Mai 2018
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Frage vom 11. Mai 2018 | 00:01
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Status: Frischling (32 Beiträge, 0x hilfreich)
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