In einem Zivilrechtsverfahren behauptet ein Kläger vom Beklagten niemals Zahlungen erhalten zu haben, in mehreren Schriftsätzen. Nach Vorlage einer Zahlungsquittung wird der Erhalt der Teilzahlungen eingeräumt in einem Satz. Im anschliessenden Antrag auf Verurteilung zur Zahlung fehlen die Beträge aber erneut.
Liegt Strafbarkeit nach §263 StGB
vor?
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-- Editiert dyter07 am 08.05.2013 00:20
Strafbarkeit/Betrug?
8. Mai 2013
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Frage vom 8. Mai 2013 | 00:19
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 13x hilfreich)
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#1
Antwort vom 8. Mai 2013 | 11:44
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
Liest sich danach, ja.
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