Hallo,
der Vorwurf lautet Betrug in Tatmehrheit mit Falscher Verdächtigung.
Über meinen ebay Account wurde von einer Person etwas verkauft was dann nie versandt wurde, zudem hatte diese Person eine 2. Karte von meinem Konto (aber ohne Vollmacht).
Das Geld für diese verkaufte Sache ging auf meinem Konto ein.
Ich mußte dann zur Anhörung, habe den Namen der Person die das ganze Begangen hat angegeben. Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wg. Betrugs eingeleitet. (Anscheinend ohne Erfolg)
Jetzt gab es einen Strafbefehl für mich. Ich kann nichts nachweisen das ich nichts mit dem Vorfall zutun habe.
Gibt es noch eine Möglichkeit das ganze abzuwenden?
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Strafbefehl, Betrug in Tatmehrheit mit .......
1. Dezember 2011
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Frage vom 1. Dezember 2011 | 07:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl, Betrug in Tatmehrheit mit .......
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2011 | 09:12
Von
Status: Unbeschreiblich (40724 Beiträge, 14408x hilfreich)
Du kannst binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Dann kommt es zur mündlichen Verhandlung.
wirdwerden
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#2
Antwort vom 1. Dezember 2011 | 16:14
Von
Status: Unbeschreiblich (33906 Beiträge, 17614x hilfreich)
Es fragt sich nur, ob das Gericht dem TE glauben wird. Die Strafe kann nämlich durchaus noch verschärft werden... Mir stellt sich da vor allem die Frage, wie schnell der TE das Geld zurücküberweisen hat.
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