Strafbefehl, Einspruch ?!

27. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jazzhouse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafbefehl, Einspruch ?!

Hallo,
ich habe gestern einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung erhalten in höhe von 300 Euro.
Ich soll angeblich im alkoholisierten Zustand eine Lampe vom öffentlichen Krankenhaus kaputtgemacht haben.
Ein Zeuge hat die Polizei gerufen, als er aus weiter Entfernung beobachtete, wie eine Person mit großen Kopfhörern mutwillig eine Lampe zerstörte.
10 Minuten später traf die Polizei ein und gabelt mich an dieser Stelle auf.
Die passenden Kopfhörer hatte ich auch dabei.
Nun meine Frage lohnt es sich dagegen Einspruch zu erheben, weil mich dort eigentlich keiner gesehen hat.
Also der Zeuge könnte mich niemals identifizieren, oder lohnt es sich nicht und ich sollte lieber für die Strafe aufkommen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33632 Beiträge, 17533x hilfreich)

Da muß ich Sie enttäuschen - das ist hier kein Hellseherforum. Wir können die Zukunft, einschließlich des Ausgangs von Strafverfahren, nicht vorhersehen. Daß der Zeuge Sie nicht identifizieren kann, ist jedenfalls kein Argument, daß Sie ernsthaft vor Gericht vorbringen können. Und für wie wahrscheinlich der Richter es hält, daß sich mehrere Personen mit großen Kopfhörern da herumgetrieben haben, kann auch keiner vorhersagen. Kurzum - der Einspruch kann klappen und er kann auch schiefgehen, dies dann auch im Sinne eines "Renitenzzuschlags", einer Strafverschärfung also.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jazzhouse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank,
das dachte ich mir auch bereits.
Dann Poker ich mal lieber nicht hoch und bezahl die Strafe gleich.

Mfg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33632 Beiträge, 17533x hilfreich)

Sofern das Ihre einzige Strafe ist, steht sie übrigens auch nicht im Führungszeugnis (es sind ja vermutlich nur 20 oder 30 Tagessätze). Insofern ist das also nicht karrierehemmend, solange man nicht Beamter werden will...

1x Hilfreiche Antwort

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