Strafbefehl, kann man da als Schuldiger "mitbestimmen"?

2. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Strafbefehl, kann man da als Schuldiger "mitbestimmen"?

Mir sind verschiedene Fälle bekannt, wo jemand einen Strafbefehl oder eine Verfahrensteinstellung mit Geldauflage bekam, wo dann das Geld an eine wohltätige Organisation gezahlt werden sollte. Dass man z. B. nach einer Straftat im Straßenverkehr an die Verkehrsopferhilfe zahlen soll, macht ja noch Sinn, aber wie sieht das aus, wenn man z. B. ans städtische Kinderheim zahlen soll (ohne einem Kind was getan zu haben), aber Kinder hasst und dafür Tiere liebt, hätte man dann die Möglichkeit, mitzubestimmen, dass man zwar zahlt, aber eben ans Tier- und nicht ans Kinderheim? Oder eher an die Rentnerhilfe als an die Arbeitslosenhilfe? Das waren jetzt nur Beispiele, aber ihr versteht, was ich meine...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32825 Beiträge, 17248x hilfreich)

Mir sind verschiedene Fälle bekannt, wo jemand einen Strafbefehl oder eine Verfahrensteinstellung mit Geldauflage bekam, wo dann das Geld an eine wohltätige Organisation gezahlt werden sollte. Da hat man Sie offenbar belogen - Geldstrafen gehen IMMER an die Justizkasse. Und was nun die Geldauflage anbelangt, so hat man lediglich die Wahl, sie anzunehmen oder nicht - insofern kann man natürlich verhindern, dass Geld ans örtliche Tierheim geht. Aber dann wird es halt noch teurer...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Bei uns geht das Tierheim gerade finanziell am Krückstock, also gehen derzeit die Auflagen derzeit vermehrt zugunsten des Tierheimes raus.

Oft sind es aber mehrere Organisationen die verfügbar sind.
Ob man die Wahl hat, hängt wohl auch von demjenigen ab der die Auflage erteilt.

Ansonsten: fragen ob noch andere zur Wahl stehen kostet nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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