Hallo, Ich habe folgendes Problem:
Habe einen Strafbefehl erhalten, worin steht, dass Ich eine Geldstrafe zu Tagessätzen (insgesamt 300€) verrichten soll. Zudem trage Ich die Kosten des Verfahrens in Höhe von 60 €. Ich habe damals bei der Polizei die Ausssage verweigert. Jetzt möchte Ich gern gegen diesen Strafbefehl Einspruch einlegen, wie das geht habe Ich bisher in diesem wundervollen Forum in Erfahrung bringen können. In dem Strafbefehl, war ein Schriftstück enthalten (Anklageschrift), indem der einzige Zeuge derjenige ist, dem Ich beleidigt haben soll. Da dieser in seiner Aussage falsche Angaben gemacht hat und Ich dies mithilfe von Zeugen beweisen kann, bin Ich der Meinung, dass ein Einspruch hier doch sinnvoll wäre. Jetzt meine Frage, wenn es zur Hauptverhandlung kommen sollte, kann Ich denn einfach Zeugen einladen und diese mit zur Verhandlung mitbringen oder geht das nur mit Rechtsbeistand. Kann mir kein Anwalt leisten, da meine blöde Rechtschutzversicherung bei vorsätzlichen Handlungen (Beleidigung) nicht helfen möchte.Deshalb wollte Ich mal wissen, was Ich tun kann. Ich sehe nicht ein, weshalb Ich eine Geldstrafe zu büßen habe, obwohl mir keine Schuld bewusst ist. Die geklagte Person hat Aufgrund seiner Falschaussage doch eine Straftat begangen oder nicht? Ich bedanke mich im Vorraus für eure Antworten.
-----------------
""
Strafbefehl, wegen Beleidigung
21. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 21. August 2009 | 06:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafbefehl, wegen Beleidigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 21. August 2009 | 06:15
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 7x hilfreich)
quote:
Jetzt möchte Ich gern gegen diesen Strafbefehl Einspruch einlegen, wie das geht habe Ich bisher in diesem wundervollen Forum in Erfahrung bringen können.
Man hätte allerdings auch einfach die Rechtsmittelbelehrung lesen können.
quote:
wenn es zur Hauptverhandlung kommen sollte, kann Ich denn einfach Zeugen einladen und diese mit zur Verhandlung mitbringen
Das ginge schon.
Sinn könnte es auch machen, sich mit der Einspruchsschrift zur Sache einzulassen und dem Gericht vorab seine Sachverhaltsdarstellung mitzuteilen.
-----------------
""
#2
Antwort vom 21. August 2009 | 17:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Ok, vielen Dank.
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
241.049
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
16 Antworten