Nabend zusammen,
ich habe heute einen Strafbefehl in meinen briefkasten gehabt nach §263 abs. 1StGB
Kurz zur Geschichte:
Im jahre 2006 hat eine bekannte mir 2000€ geliehen, da ich kurz vor einer Kontokündigung stand[dispositionskredit] Sie war die beste freundin meiner Mutter und ist zur Bank gefahren und wollte mir eine freude machen. Jetzt rief mich am besagten Tag meine Ma an, ich solle doch zur Bank kommen, dort stand meine Ma, ihre Beste freundin und meine damaliege Ansprechpartnerin der Bank.
Nachdem wir ausgehandelt hatten, das die beste Freundin meiner Ma mir das Geld leiht, waren die bedingungen ganz einfach, da ich ohne Einkommen war, beschlossen wir die Rückzahlung, sobalt ich zu dieser fähig bin. Soweit sogut!
Im jahre 2008 hat sich die besagte Freundin meiner Ma mit meiner Mutter gestritten[Ich habe ein Schreiben unterschrieben, wo drinnsteht, das ich das Geld schulde und zahle, wann ich kann, habe aber selber keine Kopie:(] Nach dem Streit forderte Sie lautstark auf öffentlicher Straße ihr geld bei mir ein. Da ich aber so wenig verdient habe [700€-900€] konnte ich dem nicht nachkommen, unser abkommen war ja auch das ich zahle wenn ich kann! Nun ist diese Dame zum Rechtsanwalt und hat versucht ihr geld einzufordern.
Es kam ein schreiben vom RS, das ich ja bitte 2700€ zu zahlen habe ??? Hallo es waren 2000€. Ich habe sofort einen Brief aufgesetzt und der Rechtsanwältin geschildert, wie es war, stock ehrlich. Ich habe werder abgestritten, das die Freundin meiner Ma mir geld geliehen hat, noch das ich dieses nicht zurückzahlen will, es aber durch meine Wirtschaftliche Situation einfach nicht mögl. ist.
So das ganze schaukelte sich bis zum Gericht hoch, dort wurde ich befragt und gestand natürlich ein , das ich Geld erhalten habe, weil es der Warheit entspricht. Aber wir ausgemacht haben , das ich es zahle wenn ich es kann! Im Gerichtssal Sprach die Richterin dann , das ich Der Freudnin trotz Geldmangel meinerseits, eine Ratenzahlung anbieten soll. Das absolut dreiste kommt jetzt, die Rechtsanwältin hat mir gedroht mit den Worten: Herr XY, dann sehen sie mal zu das sie schnell eine Ratenzahlung einreichen, ansonnsten zeigt sie die Freundin ihrer Mutter wegen Betrug an....O.O??? Darauf hin habe ich eine Ratenzahlung angeboten . Es kam keiner Reaktion, aufreinmal die ladung zur Polizei, Anzeige!!!
Ich wurde mit meiner Mutter zur Tat befragt und habe , wiedereinmal stock ehrlich alles bestätigt, das ich geld bekommen habe, es aber abgesprochen habe, das ich zahle wenn ich kann und Nachweislich [ALG2 damals empfangen u. weitere kredite hatte].
Nun meinte die nette Dame auf der Wache, das es bei so einer sache zu 99% zu einer Einstellung kommt. Pustekuchen.
heute lags im Briefkasten. Strafbefehl und einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen á 15€ *Schlag vorn kopf* War immer ein Ehrlicher Bürger und nix zuschulden kommen lassen.
So jetzt meine Fragen:
1. Die Freundin hat 2008 Als datum angegeben,. wann ich das Geld in Empfang genommen habe, das ist komplett falsch es war der 28.12.2006! Die Bankangestellte hat das mit 2008 sogar bestätigt.... Ich habe aber *Gott sei Dank* einen kontoauszug, wo 100%ig nachgewisen ist, das die 2000€ am 28.12.2006 auf meinem konto eingegangen sind. Sogar mit Namen der Dame, die es mir geliehen hat im VWZ. Ist das nicht schonmal eine Lüge ans Gericht und den Rechtsanwalt???Wie ist hier die Chance was zu reglen?
2. 2000€ waren es nicht 2700€ das lässt sich anhand des Kontoauszuges einwandfrei bestätigen, somit hat die Freundin ja gelogen und die Bankangestellte auch. Wie ist hier die Chance was zu reglen?
3.Im Schreiben steht, das ich das Geld geliehen bekommen habe unter der Begründung, das ich nach 6 Monaten an ein festgeld kommen würde, das habe ich aber nie gesgat, noch hatte ich festgeld, dann hätte ich sicherlich keinem Privtadarlehn eingewilligt, Wiederspruch??? Meine Mutter ist hier Zeuge in allen Sachen.
4.Wenn ich die Tagessätze gezahlt habe, ist die Sache dann vom Tisch? Somit würde ich ja Billiger wegkommen und einmal in den Sauren apfel beißen und halt 3-4 Monate am absoluten Limit leben=(
Wäre nett wenn mir jmd ein paar Tip´s gibt.
Mfg
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-- Editiert am 20.07.2011 20:44
Strafbefehl, wgn Betrug! Zivilverfahren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
...was hast du denn beim zivilgericht als ergebnis erreicht? Einen VErgleich, also eine Regelung über das Zahlen in Raten ohne Urteil??
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und was genau wird dir im Strafbefehl vorgeworfen---
Die 2.000 EUR geliehen zu haben und schon damals vorgehabt zu haben, das GEld nicht zurückzuzahlen?
und die 2.700 EUR sind mit der strafe nicht vom Tisch.. die gibts nur als "Zugabe"
-- Editiert am 20.07.2011 20:57
Ich habe leider nix erreicht, habe kein Geld für´n Anwalt... Ich wurde schuldig gesprochen, das Geld geliehen zu haben, was aber von vornherein völlig klar war, weil ich das ja nie abgestritten habe.
Ja es wird vorgeworfen, das ich vorhatte das geld nie zurück zu zahlen.
Mfg
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
du bist vermutlich verurteilt worden, das geld zurückzuzahlen??
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Hier mal abgetippt der Strafbefehl:
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie,
im Jahr2008
in Musterland
in der Absicht, sich einen rechtwiedrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen daruch beschädigt zu haben, dass Sie durch Vorspielung falscher Tatsachen einen irrtum erregten und unterhielten
An einem nicht näher bestimmten Tag im jahr 2008 begaben Sie sich u.a. mit der Geschädigten XY in die Bankfilliale in Musterland und veranlassten diese unter Vorlage, Sie bekäme ihr Geld in etwa 6 Monaten zurück, sobalt Sie ein Festgeldkonto aufgelöst hätten, dazu, für sie offene Rechnungen im Wert von 2700€ zu begelichen. bereits zu diesem Zeitpunkt wussten Sie jedoch, dass Sie nicht über ein festgeldkonto verfügten und auch nicht in der Lage sein würden, den Betrag, wie verabredet , zurückzu zahlen.
Strafbar als Betrug gemäß §263 Abs. StGB
Als beweismittel hat sie gezeichnet:
I.Einlassung
II:Zeugen
1.Freundin der mutter
2.Bankangetsellte
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe in Höhe von 60TS zu je 15€ festgesetzt.
Zugleich werden ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. ihre eigenen Kosten haben sie selber zu tragen.
Das Stand im Schreiben drinne.
Ich wurde Verurteilt das Geld zu zahlen, ja daher ja das ratenangebot, was völlig missachtet wurde;)
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-- Editiert am 20.07.2011 21:21
Hi, nein es war mir nicht mögl Geld zu Zahlen aufgrund von Krediten die gezahlt wurden von 350€ im Monat waren oft nur 50e übrig für lebensmittel wovon Nudeln+Ketchup gekauft wurden...
Mein Ratenangebot lag bei 35€ im Monat.
Nein die 900€ sind nicht da, hier würde ich ein darlehnen beim amt für beantragen. ggf. die 900€ in Raten zahlen beim Gericht.
Die Dame steht nicht finaziell schlecht dar, ich weis das sie 4000€+ im Monat zur Verfügung hat, als alleinstehehende.
Mfg
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quote:
Mein Ratenangebot lag bei 35€ im Monat.
Du hast dir also 2000 EUR geliehen und 5 Jahre später bietest du eine Rückzahlung an, die noch mal fast 6 Jahre (!) dauern soll?
Da könnte man ja schon die Überzeugung gewinnen, du hättest eine "richtige" Rückzahlung nie ernsthaft geplant.
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Ein "Darlehen vom Amt" zur Bezahlung einer Geldstrafe? Vergessen Sie es! Ratenzahlung könnte schon eher klappen.
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