Was bekommt der Arbeitgeber vom Gericht über ein Strafbefehl.Ein Bekannter hat den Strafbefehl
von seinen Arbeitgeber vorgelegt bekommen mit Rechtswirksamkeit.Das geht aber eigentlich nicht,weil dagegen Einspruch erhoben wurde.Er hat aber darauf noch keine Antwort vom Gericht bekommen.Und schon garnichts über die Rechtswirksamkeit. Wie kann das sein.
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Strafbefehl - Arbeitgeber
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Wie kann das sein.
Gar nicht.
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Ja,er hatte ja Einpruch eingelegt.Jetzt steht da rechtskräftig und vollstreckbar.Aber wo bleibt die Antwort auf den Einspruch und warum hat der Arbeitgeber das bekommen.
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Die Geschichte klingt merkwürdig - warum sollte ein Strafbefehl an einen Arbeitgeber gehen? Was ist denn das für ein AG? Öff. Dienst? Flughafen?
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das kann nicht sein
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Das ist öffentlicher Dienst,eine Universität.Ich fand das auch merkwürdig.
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Schon mal daran gedacht, dass der Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig beim Gericht angekommen ist?
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Fristen wurden eingehalten. Erklärt aber noch nicht warum der Arbeitgeber eine Kopie des Strafbefehls hat und ein Datum das auf die Rechtskraft hinweist.Mein Bekannter hat aber noch nichts bekommen.Er wurde vor die Alternative gesetzt fristlose Kündigung oder Auflösungsvertrag.Er hat in seiner Aufregung dem Auflösungsvertrag zugestimmt.Ich bin der Meinung das da einiges schief gelaufen ist.
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quote:
Ich bin der Meinung das da einiges schief gelaufen ist.
Möglich ist vieles...
Was Sache ist, kann letztlich aber nur die Staatsanwaltschaft sagen, dort sollte mal wegen dem Einspruch nachgefragt werden.
Anzumerken ist aber auch das der Strafbefehl dem Arbeitgeber bereits mit Erlasse (also vor Rechtskraft) mitgeteilt werden kann. Dann sollte dort natürlich kein Vermerk einer Rechtskraft stehen...
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Der Strafbefehl ist dem Arbeitgeber seit 1.August 2011 bekannt.Nur wie ist er jetzt an die Fotokopie mit Rechtswirksamkeit gelangt?
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Es gibt eine Mitteilungspflicht in Strafsachen. Teilweise entsteht die schon bei Anklageerhebung, nicht erst bei Rechtskraft.
Kann also durchaus sein, dass der Arbeitgeber zu unterrichten war.
wirdwerden
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Soweit ist ja alles OK.Aber wo bleibt das Recht das man den Verurteilten auch in Kenntnis setzt?
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quote:
wo bleibt das Recht das man den Verurteilten auch in Kenntnis setzt?
Wovon in Kenntnis setzen?
quote:
Der Strafbefehl ist dem Arbeitgeber seit 1.August 2011 bekannt
Seit fast einem Jahr? Und wann wurde Einspruch eingelegt, was ist in dem letzt Jahr passiert?
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Also die Möglichkeit den Strafbefehl dem Arbeitgeber bekannt zu geben findet sich hier wohl in Ziffer 16 (2) MiStra.
Wie der Rechtskraftvermerk auf dem Strafbefehl landet, wenn dieser noch nicht rechtskräftig ist, kann hier keiner Beurteilen. Kann es sein, dass mittlerweile ein Urteil ergangen oder der Einspruch zurückgenommen wurde?
Über die Mitteilung nach MiStra wird der Betroffene nicht informiert.
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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist
"Never attempt to reason with people who know they are right.""
Das Urteil kam am 2.3 12.Einspruch erfolgte am 7.3.12.Und bisher keine Antwort vom Gericht
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