Strafbefehl - Arbeitgeber

28. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
erika68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)
Strafbefehl - Arbeitgeber

Was bekommt der Arbeitgeber vom Gericht über ein Strafbefehl.Ein Bekannter hat den Strafbefehl von seinen Arbeitgeber vorgelegt bekommen mit Rechtswirksamkeit.Das geht aber eigentlich nicht,weil dagegen Einspruch erhoben wurde.Er hat aber darauf noch keine Antwort vom Gericht bekommen.Und schon garnichts über die Rechtswirksamkeit. Wie kann das sein.

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15 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Wie kann das sein.


Gar nicht.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
erika68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja,er hatte ja Einpruch eingelegt.Jetzt steht da rechtskräftig und vollstreckbar.Aber wo bleibt die Antwort auf den Einspruch und warum hat der Arbeitgeber das bekommen.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Die Geschichte klingt merkwürdig - warum sollte ein Strafbefehl an einen Arbeitgeber gehen? Was ist denn das für ein AG? Öff. Dienst? Flughafen?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

das kann nicht sein

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
erika68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Das ist öffentlicher Dienst,eine Universität.Ich fand das auch merkwürdig.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Schon mal daran gedacht, dass der Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig beim Gericht angekommen ist?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
erika68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Fristen wurden eingehalten. Erklärt aber noch nicht warum der Arbeitgeber eine Kopie des Strafbefehls hat und ein Datum das auf die Rechtskraft hinweist.Mein Bekannter hat aber noch nichts bekommen.Er wurde vor die Alternative gesetzt fristlose Kündigung oder Auflösungsvertrag.Er hat in seiner Aufregung dem Auflösungsvertrag zugestimmt.Ich bin der Meinung das da einiges schief gelaufen ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Ich bin der Meinung das da einiges schief gelaufen ist.


Möglich ist vieles...
Was Sache ist, kann letztlich aber nur die Staatsanwaltschaft sagen, dort sollte mal wegen dem Einspruch nachgefragt werden.
Anzumerken ist aber auch das der Strafbefehl dem Arbeitgeber bereits mit Erlasse (also vor Rechtskraft) mitgeteilt werden kann. Dann sollte dort natürlich kein Vermerk einer Rechtskraft stehen...


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
erika68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Strafbefehl ist dem Arbeitgeber seit 1.August 2011 bekannt.Nur wie ist er jetzt an die Fotokopie mit Rechtswirksamkeit gelangt?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es gibt eine Mitteilungspflicht in Strafsachen. Teilweise entsteht die schon bei Anklageerhebung, nicht erst bei Rechtskraft.

Kann also durchaus sein, dass der Arbeitgeber zu unterrichten war.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
erika68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Soweit ist ja alles OK.Aber wo bleibt das Recht das man den Verurteilten auch in Kenntnis setzt?

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
wo bleibt das Recht das man den Verurteilten auch in Kenntnis setzt?


Wovon in Kenntnis setzen?

quote:
Der Strafbefehl ist dem Arbeitgeber seit 1.August 2011 bekannt


Seit fast einem Jahr? Und wann wurde Einspruch eingelegt, was ist in dem letzt Jahr passiert?

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#14
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Also die Möglichkeit den Strafbefehl dem Arbeitgeber bekannt zu geben findet sich hier wohl in Ziffer 16 (2) MiStra.

Wie der Rechtskraftvermerk auf dem Strafbefehl landet, wenn dieser noch nicht rechtskräftig ist, kann hier keiner Beurteilen. Kann es sein, dass mittlerweile ein Urteil ergangen oder der Einspruch zurückgenommen wurde?

Über die Mitteilung nach MiStra wird der Betroffene nicht informiert.

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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist

"Never attempt to reason with people who know they are right.""

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#15
 Von 
erika68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Das Urteil kam am 2.3 12.Einspruch erfolgte am 7.3.12.Und bisher keine Antwort vom Gericht

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