A hat 2017 einen Strafbefehl
erhalten und Einspruch eingelegt.
Gericht hat 2018 eine Aufsichtsbehörde mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Seitdem ruht die Angelegenheit. Gibt es da Verjährungsfristen?
Strafbefehl - Aufsichtsbehörde mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt
1. Januar 2019
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Frage vom 1. Januar 2019 | 18:57
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
Strafbefehl - Aufsichtsbehörde mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt
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#1
Antwort vom 1. Januar 2019 | 19:02
Von
Status: Unbeschreiblich (120031 Beiträge, 39821x hilfreich)
ZitatGibt es da Verjährungsfristen? :
Ja, die gibt es zu 99%.
#2
Antwort vom 1. Januar 2019 | 22:48
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Ja gibt es. Kommt auf Tatvorwurf und -Zeitpunkt an.
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