Strafbefehl Bewährung

1. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Musti2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Strafbefehl Bewährung

Hallo ,

habe heute Brief von meinem Anwalt bekommen.
Strafbefehl gegen mich ist ergangen.

Anlage :
-----------------------------------------
Strafbefehl
gegen (mich)

eine Gesamtfreiheitsstrafe von 9Monat festgesetzt , deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Gemäß §465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.
----------------------------

Soweit alles ok, 9Monate Bewährung , habe ich bis dahin verstanden und Gerichtskosten.
Was ich jetzt nicht verstehe ich das auf auf der letzten Seite was ganz anderes steht.

-----------------------------------------
Anlage zum Strafbefehl für (mich)

Bewährungsbeschluss beträgt 3Jahre und beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung.Ihnen wird folgendes auferlegt:

1.Sie haben sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen
2.Jeder Wohnsitzwechsel ist im gericht.....
3.Zahlung von 500€ an die Stadtkasse (Bankverbindung)

Belehrung:
......
------------------------------------------------

So was das denn jezt ?
Doch 3Jahre Bewährung mit 500€ Geldstrafe oder wie?
Oder 9 Monate mit Gerichtskosten????

Ich habe kein Überblick, wäre nett wenn jemand mir ein bischen Übersicht verschaffen könnte...

Vielen Dank im vorraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Freiheitsstrafe von 9 Monaten wird auf die Dauer von 3 Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

Bewährungsauflage :

1.Sie haben sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen
2.Jeder Wohnsitzwechsel ist im gericht.....
3.Zahlung von 500€ an die Stadtkasse (Bankverbindung)

Natürlich kostet das Strafbefehlsverfahren eine Gebühr

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

zu zahlen sind also 500 Euro plus der Gerichtsgebühren. Ansonsten haben Sie sich drei Jahre straffrei zu führen, sonst sind die 9 Monate Knast fällig. Übrigens sind die auch fällig, wenn Sie umziehen, ohne das Gericht davon zu informieren, oder die 500 Euro nicht zahlen. Und um mal eine im Zusammenhang mit Bewährungsstrafen gern gestellte Frage vorwegzunehmen: Sie dürfen durchaus ins Ausland in den Urlaub fahren während der Bewährungsfrist, und Sie dürfen auch dauerhaft ins Ausland umziehen. Letzteres muß dem Gericht natürlich mitgeteilt werden.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Musti2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten,

aber mir ist noch einiges unklar.

"Die Freiheitsstrafe von 9 Monaten wird auf die Dauer von 3 Jahren zur Bewährung ausgesetzt."

Was heisst das genau genommen?

Ich muss mich 3Jahre lang Straffrei verhalten? Ist das nicht das gleiche wie 3Jahre Bewährung?

Gericht informieren bei Umzug !
Ok ist ja kein Thema ziehe ja nicht jede Woche um. Muss man das auch bei Urlaub?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Im Volksmund (ggf. auch regional) wird es verschieden gehandhabt. Der eine meint mit 'X Monate/Jahre Bewährung' das Strafmaß (in Ihrem Fall die 9 Monate), der andere meint die Bewährungszeit (in Ihrem Fall die 3 Jahre).

Richtig heisst es: Freiheitsstrafe von 9 Monaten ausgesetzt zur Bewährung für die Dauer von 3 Jahren.

Hier bei uns meint man mit 'X Monate/Jahre Bewährung' immer das Strafmaß. Also '9 Monate Bewährung auf 3 Jahre'

Einen Urlaub müssen Sie dem Gericht nicht mitteilen, allenfalls dem Bewährungshelfer. Aber Sie haben anscheinend gar keinen Bew.-Helfer.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

genau...

Sie wurden zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt (also im Grund 9 Monate Gefängnis).

Diese Gefängnisstrafe müssen Sie aber nicht antreten, wenn Sie sich in den nächsten 3 Jahren bewähren, also straffrei bleiben und die Auflagen erfüllen. Kommt in den nächsten 3 Jahren irgendwas vor, dann kann es sein, dass Sie die 9 Monate absitzen müssen.

jetzt klar?

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Zur Sicherheit sollte man sich aber nicht nur 3 Jahre straffrei verhalten, sondern auf Dauer. Das schont die Nerven und den Geldbeutel der Steuerzahler.

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