Strafbefehl-BtMG

18. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Gith2000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl-BtMG

Guten Abend zusammen,

Im Februar diesen Jahres wurde ich an der deutsch-tschechischen Grenze (Weiden) vom Zoll mit insgesamt 8,2g Gras erwischt. Der Zollbeamte hat mir gesagt "du zahlst wahrscheinlich eine Geldstrafe und das ganze wird eingestellt".
Ich wurde auf Drogen getestet und wir haben nie über das Testergebnis geredet

Jetzt bekam ich Strafbefehl (unerlaubte Einfuhr BtM) mit einer Geldstrafe in Höhe von 10 Tagessätzen (600€) und das Dokument wurde dem Ausländeramt und der Führerscheinstelle mitgeteilt.
Ich bin nicht vorbestraft und 22 Jahre alt.

Nun meine 3 Fragen:

-Inzwischen wurde ich eingebürgert. Muss ich hier Probleme seitens Ausländeramt erwarten?

-was muss ich von der Führerscheinstelle erwarten, ärztliches Gutachten oder Gleich Entzug bzw. MPU?

-Offenbar wird hier nichts eingestellt sondern der Strafbefehl rechtskräftig.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich einen Anwalt beauftrage, der eine Einstellung ersucht? Wegen Eintrag im BZR und in den Polizeiakten werde ich wahrscheinlich eh lange wie ein Drogenbaron (überspitzt) behandelt, oder? z.B. Verkehrskontrollen, auf Reisen in Flughäfen oder sensible Berufe...

Und für die krassen Experten: was passiert, wenn Gras nächstes Jahr legalisiert wird? Wird hier irgendwas rückwirkend wieder aufgehoben, wie beim §219a?

Danke für die Antworten!

-- Editiert von Gith2000 am 18.05.2022 02:18

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
was passiert, wenn Gras nächstes Jahr legalisiert wird?
Das wird nicht passieren. Dabei ist "Gras" schon heute legal. Nur verschiedene Formen des Umgangs damit sind nicht legal. So etwa die unerlaubte Einfuhr. Die unerlaubte Einfuhr wird freilich immer unerlaubt bleiben. Es wird wohl niemals eine erlaubte unerlaubte Einfuhr geben. Ich halte es auch nicht für sonderlich wahrscheinlich, dass nächstes Jahr plötzlich eine Mehrheit im Bundestag dafür stimmt, die Einfuhr gänzlich zu legalisieren.

Zitat:
Wird hier irgendwas rückwirkend wieder aufgehoben
Wohl kaum. Das müsste gesetzlich besonders angeordnet werden und es ist zweifelhaft, ob so eine gesetzliche Anordnung überhaupt verfassungskonform sein könnte. Eine Rettung könnte darin bestehen, dass Ihr Verfahren noch läuft, wenn die Gesetzesänderung erfolgt. Wie gesagt rechne ich aber nicht mit einer solchen Gesetzesänderung.

Zitat:
Welche Vorteile habe ich, wenn ich einen Anwalt beauftrage, der eine Einstellung ersucht?
Zunächst haben Sie den Nachteil in Form von Kosten. Und das auch dann, wenn es tatsächlich zur Einstellung kommt. Die Einstellung würde vermutlich auch nur gegen eine Geldauflage erfolgen, sodass der Wegfall der Geldstrafe nicht unbedingt (finanziell) vorteilhaft wäre. Dabei ist es auch nicht gerade sicher, dass der Anwalt die Einstellung überhaupt erreichen kann. Bisher wollte offenbar niemand das Verfahren einstellen. Warum sollte sich das ändern? Hoffnung können Sie sich aber zB machen, wenn es zwischenzeitlich zu einem personellen Wechsel bei der Justiz kommen sollte oder sowas. Ich halte es für optimistisch, hier mit einer Einstellung zu rechnen. Möglich ist es aber.

Im BZR steht die Einstellung dann nicht. Schon gar nicht steht sie im Führungszeugnis. In Letzterem steht diese erstmalige Verurteilung aber sowieso nicht, wenn es bei diesem einen Vorfall bleiben sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
-Inzwischen wurde ich eingebürgert. Muss ich hier Probleme seitens Ausländeramt erwarten?

nein

Zitat:
-was muss ich von der Führerscheinstelle erwarten, ärztliches Gutachten oder Gleich Entzug bzw. MPU?

Kommt drauf an, was Sie dem Zoll erzählt haben. Sollten Sie dem Zoll erzählt haben, dass Sie regelmäßig kiffen und das in der Akte gelandet sein, darf die Führerscheinstelle diese Information verwerten.

Zitat:
Welche Vorteile habe ich, wenn ich einen Anwalt beauftrage, der eine Einstellung ersucht? Wegen Eintrag im BZR und in den Polizeiakten werde ich wahrscheinlich eh lange wie ein Drogenbaron (überspitzt) behandelt, oder? z.B. Verkehrskontrollen, auf Reisen in Flughäfen oder sensible Berufe...

Realistisch: keine
In der Polizeidatenbank bleiben Sie auch bei einer Einstellung drin, nur der BZR-Eintrag würde wegfallen.
Und finanziell wäre es ein Minusgeschäft - auf den Anwaltskosten bleiben Sie bei einer Einstellung sitzen, und die allein würden die 600€ wahrscheinlich schon übersteigen.

Zitat:
Und für die krassen Experten: was passiert, wenn Gras nächstes Jahr legalisiert wird?

Wenn überhaupt was legalisiert wird, sind das der Eigenanbau und der Einkauf in lizensierten Verkaufsstellen. Die Einfuhr aus dem Ausland wird immer illegal bleiben, dafür sorgt nämlich die UN-Drogenkonvention.

OT:
Das ist übrigens eines der größten Probleme der Cannabislegalisierung, welches bislang kaum beachtet wird.
Deutschland muss sämtliches Cannabis für "Freizeitzwecke" im Inland anbauen - wenn es legal sein soll. Ausländisches Cannabis ist nach internationalen Verträgen nur für medizinische Zwecke importierbar.
In Deutschland gibt es aber gar nicht genug Anbaukapazitäten. Und selbst wenn es die gäbe: Der Anbau ist sehr Energie- und Wasser-Intensiv. In Deutschland (dann zukünftig legal) angebautes Cannabis wäre aufgrund der Energiekosten exorbitant teuer (teurer als beim illegalen Dealer). Außerdem gibt es Berechnungen, dass die Klimaziele unerreichbar sind, wenn man den gesamten erwarten Bedarf an Cannabis in Deutschland indoor anbauen würde. Indoor-Cannabis hat wegen des Strombedarfs eine verheerende Ökobilanz - das wird noch ein Problemfall für die Grünen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Gith2000):
Ich wurde auf Drogen getestet und wir haben nie über das Testergebnis geredet
Was für ein Test war das?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Gith2000):
Welche Vorteile habe ich, wenn ich einen Anwalt beauftrage, der eine Einstellung ersucht?

Als erstes würde ich mir doch mal überlegen, was die Justiz denn überhaupt dazu motivieren sollte da irgendwas einzustellen?

Wenn eine Einstellung geholt worden wäre, dann hätte es keinen Strafbefahl gegeben.



Zu den Vorteilen: er hat Kompetenz die man selber nicht hat und man kann diese nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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