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Wenn ich gegen einen Stafbefehl (höher als 90 Tagessätze, keine Vorstrafen) fristgerecht Einspruch eingelegt habe, es noch keine Verhandlung gegeben hat, kann ich davon ausgehen, dass schon mit dem Strafbefehl
ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt ist? Oder wird das Verfahren abgewartet?
Und - nebenbei - höre nun seit einer Ewigkeit nichts mehr davon. Ist das gängig?
Danke im Voraus für Antworten!
Strafbefehl - Einspruch - Führungszeugnis
27. Januar 2006
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Frage vom 27. Januar 2006 | 11:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl - Einspruch - Führungszeugnis
#1
Antwort vom 27. Januar 2006 | 11:37
Von
Status: Schüler (446 Beiträge, 82x hilfreich)
In das Bundeszentralregister werden nur rechtskräftige Verurteilungen eingetragen.
#2
Antwort vom 27. Januar 2006 | 12:18
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
So ist es.
Ist das Ihre erste Strafsache? Falls Sie näml. schon einmal verurteilt wurden, innerhalb der letzten Jahre, kommt auch eine Verurteilung unter 90 Tagessätze ins Führungszeugnis. Aber auch diese natürl. erst nach Rechtskraft.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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#3
Antwort vom 29. Januar 2006 | 20:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antworten, es ist nicht meine Strafsache. Aber es ist die erste der betroffenen Person.
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