Strafbefehl - Einspruch - Führungszeugnis

27. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
michelf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl - Einspruch - Führungszeugnis

Habe leider keine Antwort gefunden!
Wenn ich gegen einen Stafbefehl (höher als 90 Tagessätze, keine Vorstrafen) fristgerecht Einspruch eingelegt habe, es noch keine Verhandlung gegeben hat, kann ich davon ausgehen, dass schon mit dem Strafbefehl ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt ist? Oder wird das Verfahren abgewartet?
Und - nebenbei - höre nun seit einer Ewigkeit nichts mehr davon. Ist das gängig?
Danke im Voraus für Antworten!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

In das Bundeszentralregister werden nur rechtskräftige Verurteilungen eingetragen.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

So ist es.

Ist das Ihre erste Strafsache? Falls Sie näml. schon einmal verurteilt wurden, innerhalb der letzten Jahre, kommt auch eine Verurteilung unter 90 Tagessätze ins Führungszeugnis. Aber auch diese natürl. erst nach Rechtskraft.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
michelf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, es ist nicht meine Strafsache. Aber es ist die erste der betroffenen Person.

0x Hilfreiche Antwort

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