Strafbefehl - Führungszeugnis?

18. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
kaloo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl - Führungszeugnis?

hallo, ich habe mal eine Frage!!

Und zwar habe ich diese Woche einen Strafbefehl, wegen gemeinschaftlicher
Körperverletzung in einem minderschweren Fall bekommen.

Dazu jetzt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,00 €.
Die Kosten des Verfahrens wurden mir auferelegt!!

Nun meine Frage bin ich vorberstraft, oder kriege ich iwo eine eintragung- ins Führungszeugnis??? Hatte vorher nie iwie kontakt mit dem Gesetz!!
möchte noch hinzufügen bin 22 jahre alt!!
danke schon mal im vorauss Kaloo!!

-----------------
""

-- Editiert am 18.07.2010 11:42

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wenn es bisher keinen Eintrag im Bundeszentralregister gab und so lange auch kein weiterer Eintrag hinzukommt erscheint diese Straftat nicht im Führungszeugnis. Du darfst Dich dann als nicht vorbestraft bezeichnen, auch wen Du genau genommen nun eine Vorstrafe im Bundeszentralregister hast.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kaloo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, muss ich bei einem bewerbungsgespräch keine Angst haben mein Führungszeugnis vor zu zeigen?!!

habe hier bisschen durchgeblättert und stimmt es das man erst ab 91 tagessätzen einen eintrag ins Führrungszeugnis kriegt? ich persöhnlich habe ja 90 bekommen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
stimmt es das man erst ab 91 tagessätzen einen eintrag ins Führrungszeugnis kriegt?
Ja, das stimmt. Daher auch meine obige Antwort. Im Führungszeugnis erscheint das nicht so lange es die einzige rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat ist und bleibt. Für eine etwaige Übernahme in ein Beamtenverhältnis gelten aber andere regeln, da dann nicht nur das Führungszeugnis abgefragt wird.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kaloo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage!
Wird mein Arbeitgeber darüber informiert das ein Strafbefehl bei mir vorliegt!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wenn Du in der Privatwirtschaft tätig bist nicht. solltest Du im Staatsdienst tätig sein wäre das möglich.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kaloo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

bin bei den stadtwerkern beschäftigt... aber bin jetzt nicht verbeamtet oder so

-- Editiert am 18.07.2010 13:34

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.923 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen