Strafbefehl Geldstrafe Frage

29. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.12.2017 15:44:56
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)
Strafbefehl Geldstrafe Frage

Hallo,

Und zwar habe ich Heute einen Strafbefehl im Briefkasten gehabt, mit Angebot einer Ratenzahlung muss ich das Jetzt schon bis zum 15 eines Monats Zahlen oder erst wenn das Rechtskräftige Urteil ins Haus flattert ?

Da steht nämlich wenn ich innerhalb von 2 Wochen keinen Wiederspruch einlege ist es Rechtskräftig, und dann kommt denke ich auch mal der Gleiche Brief mit dem Stempel Rechtskräftig drauf, und der Zahlungaufforderung und ab dann reicht es doch auch Zuzahlen oder?

Lg

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und dann kommt denke ich auch mal der Gleiche Brief mit dem Stempel Rechtskräftig drauf, <hr size=1 noshade>


Nein, die Rechtskraft tritt automatisch ein und es kommt auch nicht nochmal eine neue Ausfertigung des Strafbefehls.

Auch eine Zahlungsaufforderung wird m.E. nicht noch mal extra kommen, da die Ratenzahlung bereits durch das Gericht per § 42 StGB bewilligt wurde und nicht erst bei der StA nach § 459a StPO beantragt werden muß. Das mit der (extra) Zahlungsaufforderung ist aber wohl regional unterschiedlich. Bei uns kommt keine. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, und keinen Widerruf der Ratenbewilligung riskieren wollen, sollten Sie rechtzeitig zum 15. Nov. die erste Rate zahlen.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
guest-12311.12.2017 15:44:56
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich hatte schon mal einen strafbefehl vor kurzem bekommen, da hatte ich nach dem ersten schreiben auch gleich sofort bezahlt, und ein Monat Später kam der gleiche Brief nochmal mit Zahlungsaufforderung und mit dem Stempel Rechtskräftig drauf deshalb meine Frage dazu ob ich auf das Rechtskräftige Urteil warten könnte.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Wenn Sie sich sicher sind, dass noch eine zweite, mit einem Rechtskraftvermerk versehene, Ausfertigung des Strafbefehls + Zahlungaufforderung kommen wird (wie gesagt - bei uns hier ist das nicht der Fall) können Sie diese abwarten.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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