Strafbefehl / Geldstrafe / Vollstreckungsbescheid

2. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dittmar
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)
Strafbefehl / Geldstrafe / Vollstreckungsbescheid

Habe bei der Sortierung der Papiere eines Freundes / Bekannten etwas "entdeckt":

Vor etwas über zwei Jahren hatte er - durch eine große Dummheit - einen Strafbefehl mit Geldstrafe bekommen. Ebenso einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Alle Bescheide wurde mit dem "falschen" Nachnamen ausgestellt.
Zum Beispiel: nicht Meier, sondern Meyer, oder Schmidt / Schmitt, Maier / Mayer, Maler / Maller, usw.
Auch der Briefwechsel mit dem Gläubiger-Anwalt waren auch so ausgestellt, obwohl dem Gläubiger zu 100% der richtige Nachname bekannt war bzw. ist.
Selbst dem Gläubiger-Anwalt wurde mehrmals schriftlich darauf hingewiesen ( Kopien dieser Schreiben liegen auch vor ). Aber trotzdem wird nichts geändert. Liegt es vielleicht auch diesem Fehler, dass z.B. kein Schufa-Eintrag darüber zu finden ist?
Steht übrigens eine Geldstrafe ( z.B. 30 Tagessätze / Gesamtbetrag noch im dreistelligen Bereich ) immer in der Schufa bzw. großen / kleinen Führungszeugnis?
Ausserdem wird mein Bekannter auch ständig mit "Frau" angeredet.....merkt das denn keiner? Irgendwie alles komisch.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn es außer diesen 30 Tagessätzen keine weitere Verurteilung gibt, steht sie nicht im Führungszeugnis (weder O noch N), allerdings im BZR.

Was den Strafbefehl angeht, ist die falsche Schreibweise bedeutungslos.

Was den Vollstreckungsbescheid angeht, kann der Gläubiger eine Titelberichtigung durchführen lassen - auch kein Drama.

Ihr Bekannter hat wohl seinerzeit unter Angabe des falschen Namens einen Betrug begangen, daher der falsche Name auf den Papieren.

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#2
 Von 
Dittmar
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

Nur um etwas richtig zu stellen:

"Ihr Bekannter hat wohl seinerzeit unter Angabe des falschen Namens einen Betrug begangen, daher der falsche Name auf den Papieren."

Hat er eben nicht! Der Gläubiger ist sein letzter Arbeitgeber, welcher anscheinend falsche Angaben gemacht hat!
Schließlich steht auf dem Arbeitsvertrag, den Gehaltsabrechnungen etc. der Nachname richtig geschrieben!

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller,

entsprechend der Antwort meines Kollegen "Streetworker" wirkt sich die falsche Schreibweise nicht auf den Strafbefehl an sich aus.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dittmar
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Eine Frage hätte ich da noch:

Weitere Verurteilungen gab und wird es nicht mehr geben. ( Kurzschlußhandlung, da der Bekannte damals weder ein noch aus wusste und seine Familie zu versorgen hatte - durch diese ganze Sache steht er immer noch in psychologischer Behandlung ).

Er hat aber jetzt die Chance aus dem ganzen finanziellen Schlamassel herauszukommen. Ihm wurde eine neue Arbeitsstellen angeboten ( eine Art Beamten-Stelle ). Dort benötigt man ein "großes" FZ.

Könnte eine Zusage evtl. nicht zustande kommen, wenn der neue AG ( sagen wir mal städtischer AG ) eine Anfrage ans BZR stellt? Oder dürfen die das nicht?

Wann werden solche Einträge im BZR gelöscht? Oder bleiben die ein Leben lang bestehen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

tja, das kommt darauf an, was Sie unter einem "großen FZ" verstehen. Das FZ für Behörden wird gemeinhin überschätzt und würde hier die Strafe nicht enthalten. Der BZR-Auszug enthält die Strafe (Löschfrist 5 Jahre, wenn nichts Neues dazukommt). Den BZR-Auszug dürfen nur die obersten Landesbehörden anfordern (z.B die Kultusministerien bei Lehrern).

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
Dittmar
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

Mit dem "großen" FZ meinte ich, das für Behörden bzw. welches manchmal bei Bewerbungen benötigt wird ( Bewerbung bei Stadt, Polizei o.ä. ).

Dann hätte er also keinen Eintrag, wenn er sich mit dem "großen" FZ bei der z.B. Stadt ( Ordnungsamt/Gesundheitsamt o.ä. ) bewirbt?!...
Hm. 5 Jahre sind lang, aber da wird garantiert nix mehr kommen. Der ist nervlich fertig, was diese Sache betrifft. ( wollte damals nur seinen Kindern etwas zu essen kaufen und hatte eine große Dummheit gemacht ).

Übrigens ist dies die einzige und wird garantiert die einzige Dummheit seines Lebens sein.

Dann kann er ohne Angst- und Schweißausbrüche zum Vorstellungsgespräch gehen....das Behörden-FZ musste er ja schon beantragen, aber das wird ihm ja nicht ausgehändigt, das wird ja dann direkt zum ( hoffentlich baldigen ) AG geschickt....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

*Dann hätte er also keinen Eintrag, wenn er sich mit dem "großen" FZ bei der z.B. Stadt ( Ordnungsamt/Gesundheitsamt o.ä. ) bewirbt?!.*

Wie ich bereits sagte: Im Führungzeugnis Belegart O (das was Sie mit 'großem' meinen) ist der Eintrag nicht enthalten.

*Hm. 5 Jahre sind lang...*

Im BZR sind 5 Jahre die kürzstmögliche Speicherfrist. Die "nächsten Abstufungen" wären 10, 15 und 20 Jahre.

* Übrigens ist dies die einzige und wird garantiert die einzige Dummheit seines Lebens sein. *

Das ist schön zu hören.

*wollte damals nur seinen Kindern etwas zu essen kaufen*

Ich will nicht groß ins moralisieren kommen, deswegen nur am Rande (und ich meine das auch eher allgemein, nicht ausschliesslich auf Sie gemünzt):

Genau diese Theatralik ist es, die regelmäßig Richtern, Staatsanwälten und auch Sozialarbeitern die Haare zu Berge stehen läßt. Im Zweifel sind es immer "die Kinder", die

a) -mittelbar- für die Straftat verantwortlich sind, oder

b) die ja dann die Leidtragenden wären, wenn der böse Staat Vater oder Mutter ins Gefängnis bringt.

zu a) In Deutschland hat es -Gott sei Dank- (noch) niemand nötig Straftaten zu begehen um die Ernährung seiner Kinder sicher zu stellen. Es gibt staatliche Sozialleistungen, auf die JEDER (!!!) im Bedarfsfall Anspruch hat. Und es gibt in fast jeder mittelgroßen Stadt gemeinnützige Einrichtungen, die einem kostenlos helfen, diese Ansprüche geltend zu machen und die an andere Einrichtungen (z.B. 'Tafel e.V.' - www.tafel.de ) weitervermitteln können, wo man als Bedürftiger kostenlos Lebensmittel bekommt. Für "Essen" muß also niemand Straftaten begehen, es sei denn, er hat die dafür vorgesehenen Leistungen vorher zweckentfremdet (und selbst dann springt 'das Amt' noch mit Lebensmittelgutscheinen ein).

zu b) Gerne werden immer die Kinder 'ins Feld geführt' wenn es dann vor Gericht um eine Freiheitsstrafe geht, und darum, ob die zur Bewährung ausgesetzt werden kann/soll, oder nicht. Klar werden die Kinder immer -unschuldig- mitbestraft, wenn Vater oder Mutter ins Gefängnis muß. Was nur immer sehr verwunderlich ist, ist dass dieses Argument den angeklagten Eltern immer als allererstes(!) einfällt, wenn es dann ums Ganze geht. Als sie aber ihre Straftat begangen haben, haben sie nicht daran gedacht, was sie ihren Kindern ggf. antun. Ich kann daher nur jedem Raten, das "Kinderargument" vor Gericht tunlichst stecken zu lassen, denn viele Richter reagieren mittlerweile -zu Recht- äußerst gereizt darauf.

Wie gesagt, @Dittmar, beziehen Sie diesen Exkurs nicht zu sehr auf sich - ich spreche damit in erster Linie nicht Sie, sondern die Gesamtheit all derer an. Wenn man seit zig Jahren mit Straffälligen arbeitet, kann man dieses 'Argument' einfach irgendwann nicht mehr hören, ohne das sich die Nackenhaare senkrecht stellen :)


-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.11.2008 00:44

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.11.2008 00:45

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#8
 Von 
Dittmar
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

Recht herzlichen Dank für die sehr schnelle und kompetente Antwort.

Ja, es ist wirklich keine Entschuldigung für die damalige Handlung.
Er war damals Hartz4 Empfänger und hatte ca. 4 Monate kein Geld von der Arge erhalten ( es war damals der Erstantrag, welcher auch nach zweimaliger persönlicher Abgabe der Unterlagen beim Amt immer verschwunden waren ).
Es gab nichts vom Amt. Weder Geld noch irgendwelche Lebensmittelgutscheine o.ä.
Ausrede vom Amt: wir führen derzeit einen internen Umzug durch, da kann es nunmal passieren, dass Unterlagen verschwinden. Aber gleich zwei Mal?

Mittlerweile hat mein Bekannter auf eigener Recherche herausgefunden, wo er sich im erneuten Fall hin wenden kann, damit so etwas nie wieder passiert.
Caritative Einrichtungen stehen wirklich sehr beratend zu Seite. Aber das wusste er damals nicht. Von der Arge kam nichtmal ein Hinweis was er beantragen kann oder wohin er im Notfall gehen kann. ( Im übrigen wurde mit der Zeit herausgefunden, dass es an den Sachbearbeitern lag, welche für die ersten beiden Buchstaben vom Nachnamen verantwortlich sind - aber die arbeiten immer noch dort ).

Es kam im übrigen damals nicht zu einer Verhandlung. Es kamen mehrere ( in meinen Augen einschüchternde und freche ) Briefe vom Gläubiger-Anwalt. Leichte Androhung, wenn er dem Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid widerspricht. Mein Bekannter war damals so eingeschüchtert, dass er wirklich nix unternommen hatte. Er darf allerdings die Summe in monatlichen Raten abbezahlen. Allerdings wurde ihm im VB eine Summe zur Last gelegt, welche er definitiv nicht entwendet hatte. Strafbefehl kam damals, weil er zugegeben hatte einen Betrag im niedrigen dreistelligen Bereich entwendet zu haben. Der Mahnbetrag war allerdings im höheren 4stelligen Bereich. Da kann man ja jetzt nix mehr machen. Beweise hat er keine, da die Kollegen alle den Mund halten um ihren Job nicht zu verlieren...Aus psychischen Gründen, hatte er damals nix unternommen. Nach zwei Jahren fängt er langsam an auch mal alleine aus dem Haus zu gehen ( Panikattaken etc. )...

Vielen Dank nochmal für die ausführliche Antwort!


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

**Er war damals Hartz4 Empfänger und hatte ca. 4 Monate kein Geld von der Arge erhalten ( es war damals der Erstantrag, welcher auch nach zweimaliger persönlicher Abgabe der Unterlagen beim Amt immer verschwunden waren ).
Es gab nichts vom Amt. Weder Geld noch irgendwelche Lebensmittelgutscheine o.ä.
Ausrede vom Amt: wir führen derzeit einen internen Umzug durch, da kann es nunmal passieren, dass Unterlagen verschwinden. Aber gleich zwei Mal?**

Das ist genau so ein Fall, wo man sich entsprechende Hilfe holen muß, von einer entspr. Beratungsstelle oder gleich vom Anwalt (per Beratungshilfeschein). Wenn ich als Sozialarbeiter 'beim Amt' anrufe gehen ganz oft und ganz schnell viele Sachen, die vorher gar nicht gehen sollten, oder sehr lange dauern sollten (solange der Betroffene es alleine versucht hat). Komme auch ich als Sozialarbeiter nicht weiter, werden unsere Hausanwälte aktiviert, die die Leistungen zur Not -wenn es gar nichts hilft- per gerichtlicher einstweilger Verfügung im Eilverfahren zum Laufen bringen. Dauert max. 1 Woche. Voraussetzung ist natürlich, dass man dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen hat.

Aber das hat Ihr Bekannter ja mittlerweile auch herausgefunden... :)

**Vielen Dank nochmal für die ausführliche Antwort!**

Kein Thema - gerne geschehen. Und in Zukunft - immer professionelle Hilfe suchen bei solchen Sachen... :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dittmar
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

Trotzdem:

Nochmal ein dickes DANKE SCHÖN!

Es ist schön zu wissen, dass es auch noch so nette Personen wie Sie gibt, die sich für die Belange fremder Menschen einsetzen.

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