Ich bräuchte bitte eure Hilfe,
Folgender Fall:
Ein Jugendlicher (14 Jahre) begeht mit seinen Freunden eine Sachbeschädigung. Der Geschädigte erstattet Anzeige, und der Jugendliche wird zur Aussage
zur Polizei gebeten. Dort räumt er die Schuld ein.
Daraufhin setzten sich die Eltern mit dem Geschädigten in Verbindung, in einem persönlichen Gespräch, wird sich darauf geeinigt, dass der Sohn seinen Anteil des Schadens begleicht, der Geschädigte seine Anzeige daraufhin zurück zieht.
Die Schuld wurde bezahlt.
Diese Woche erhielten die Eltern ein Schreiben des Jugendamtes, dass ein Strafbefehl erlassen wurde, und eine Beratung angeboten wird. Diese wird auch in Anspruch genommen.
Heute kam die Nachricht eines gemeinnützigen Vereins dass die Staatsanwaltschaft Sozialstunden auferlegt hat, und sich der Sohn dort zu einem bestimmten Termin einfinden soll.
Bis hierher alles in Ordnung.....
Jetzt ist es so, dass die Eltern bzw. der Sohn keinen Strafbefehl erhalten haben. Sie wollten sich im Vorfeld gerne mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzten um das Abkommen darzulegen und die Zahlung zu belegen.
Hätte hier nicht eine Information an die Eltern erfolgen müssen?
Im Vorfeld bereits vielen Dank für eure Meinungen
-- Editiert von TinkerBell67 am 31.01.2020 10:43
Strafbefehl Jungendlicher
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Logisch, denn das Jugendstrafrecht kennt keine Strafbefehle. Man sollte also mal herausfinden, was genau da erlassen worden sein soll.ZitatJetzt ist es so, dass die Eltern bzw. der Sohn keinen Strafbefehl erhalten haben. :
Ja, das weiß ich nun auch nicht.
Es besteht momentan nur der Brief vom gemeinnützigen Verein:
Ich zitiere:
Ihr Sohn. hat die Weisung erhalten, 12 Stunden Soziale Hilfsdienste nach näherer Weisung durch abzuleisten.
Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, das Verfahren nach * 45 Ans. 2 JGG einzustellen, wenn die sozialen Hilfdienste fristgerecht nach Weisung des. erbracht werden. Ansonsten wird die Staatsanwaltschaft ohne weitere Anmahnung Anklage erheben.
Gut, wenn es keinen Strafbefehl gibt, ist es denn wirklich so, dass man gar keine Informationen erhält. Denn der Verein hat ja irgendwas bekommen.
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Naja, da steht es ja:
ZitatDie Staatsanwaltschaft beabsichtigt, das Verfahren nach * 45 Ans. 2 JGG einzustellen, wenn die sozialen Hilfdienste fristgerecht nach Weisung des. erbracht werden. :
Das Verfahren wird wegen geringer Schuld eingestellt, nachdem die Arbeitsstunden erbracht worden sind.
Zitat:Gut, wenn es keinen Strafbefehl gibt, ist es denn wirklich so, dass man gar keine Informationen erhält
Doch, von der Jugendgerichtshilfe (Jugendamt) in diesem Fall. Das Zitat aus dem Schreiben hört sich auch eher so an, als wenn es von der Jugendgerichtshilfe wäre, statt von einer gemeinnützigen Einsatzstelle.
Oder es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein, der bei ihnen im Gerichtsbezirke generell von der Justiz mit der Abwicklung von sozialen Arbeitsstunden im Bereich des Jugendstrafrechts beauftragt ist.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 31.01.2020 12:46
Danke Streetworker für Ihre Antwort,
Ja, es ist tatsächlich so, dass dieser e.V. mit der Abwicklung betraut ist. Ich dachte es kommt direkt was von der Staatsanwaltschaft, und war ein wenig verunsichert.
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