Hallo zusammen,
wenn die Staatsanwaltschaft wegen öffentlichem Interesse einen Strafbefehl wegen Beleidigung und KV (Schuppserei, keine schwer Verletzten) nicht einstellen will aber sagt die Strafe wird im unteren Bereich (unter 90 TS) und somit gering ausfallen, mit welcher Strafe muss man dann rechnen?
Es wurde kein Einkommen angegeben...
Jetzt hab ich gelesen unter 30 Tagessätze wird selten entschieden...? Und mit welchem Tagessatz wird dann gerechnet?
Danke für Infos und Einschätzung
Strafbefehl KV+Beleidigung Höhe
15. Februar 2018
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Frage vom 15. Februar 2018 | 08:30
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl KV+Beleidigung Höhe
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#1
Antwort vom 15. Februar 2018 | 08:39
Von
Status: Unbeschreiblich (30192 Beiträge, 9443x hilfreich)
Wenn kein Einkommen angegeben wurde, wird es geschätzt (oft zu hoch) und anhand dieser Schätzung die Tagessatzhöhe ermittelt...
#2
Antwort vom 15. Februar 2018 | 11:01
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 7x hilfreich)
Wieviel Tagessätze der Richter veranschlagt, liegt doch z.T. in seinem Ermessen und hängt von der Gesamtbeurteilung der tat ab. Die Höhe vom TS geht wohl nach dem durchschnittlichen Tages-Einkommen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Februar 2018 | 11:06
Von
Status: Unbeschreiblich (30192 Beiträge, 9443x hilfreich)
Zitat:Wieviel Tagessätze der Richter veranschlagt, liegt doch z.T. in seinem Ermessen und hängt von der Gesamtbeurteilung der tat ab.
Richtig (meine obige Antwort bezog sich auch ausschliesslich auf die Höhe des Tagessatzes, nicht auf die Anzahl der Tagessätze). Es gibt auch viele Fälle in denen auf 10, 15, 20 oder 25 Tagessätze entschieden wird. Kommt halt immer auf den Fall an. Bei Körperverletzung würde ich aber auch von min. 25 ausgehen.
Zitat:Die Höhe vom TS geht wohl nach dem durchschnittlichen Tages-Einkommen
Auch richtig. Das Nettoeinkommen geteilt durch 30 ist so ungefähr die Faustformel, nach der man geht. Meist wird der Tagessatz noch darunter angesetzt.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.02.2018 11:07
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