Hallo,
ich hab da mal ne Frage....
Mein Freund hat heute einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung über 750 Euro bekommen.
Die Körperverletzung (ein Faustschlag ins Gesicht) war am 03.12.2007
. Er wurde nie für eine Aussage vorgeladen, und hat deswegen auch sonst nichts bis heute was bekommen.
Ist das dann überhaupt regelrecht? Kann man dagegen Einspruch erheben?
Schon mal Danke für Eure Antworten...
LG
Tatjana
Strafbefehl - Kann man dagegen Einspruch erheben?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Kann man dagegen Einspruch erheben?
Dem Strafbefehl ist eine ausführliche Belehrung beigefügt, wo alle Fragen beantwortet werden, auch zum Thema Einspruch, Fristen und ähnliches. Ich empfehle, dies zuerst mal zu lesen. Wenn dann noch Fragen sind, beantworten wir sie hier gerne.
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"justice"
Verjährt wäre die Tat jedenfalls noch nicht, falls das Ihre Frage sein sollte. Alles andere erklärt sich wie gesagt aus den beiliegenden Unterlagen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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Hi,
das haben wir gelesen. Hab mich etwas falsch ausgedrückt.
Ich meinte speziell die Tatsache, dass er noch nicht mal zu der Tat befragt wurde. Normal bekommt man doch eine Vorladung, und man äußert sich zu dem Sachverhalt.
LG
Tatjana
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""
Das ist zwar in der Tat so vorgesehen. Wenn das nicht geschehen ist, ist das aber kein Problem, wegen der möglichen Rechtsmittel. Bei einem Einspruch kommt es ohnehin zum Gerichtsverfahren; da können dann alle Einlassungen spätestens erfolgen.
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