Strafbefehl - Ladung zum Haftantritt

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
JanettB
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Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl - Ladung zum Haftantritt

Hallo, schonmal im Vorraus danke für die Antworten.

Ich habe einen Strafbefehl wegen Betrug bekommen (678) Euro, hier wurde auch von mir ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt die ich auch bekommen habe 200 Euro bei einen Einkommen von 400, die erste Rate konnte ich bezahlen, bei der Zweiten ging es nichtmehr, da mir kaum was über blieb, also bekam ich einen Brief der Staatsanwaltschaft das ich eine weiteren Antrag zur Zahlungserleichterung stellen soll bis zum 12.08.2019 den stellte ich am 08.08.2019. Nun bekam ich am 19ten die Ladung zum Strafantritt, die ich nun innerhalb von 14 tagen Antreten soll, auf mein Schreiben gab es bisher keine Antwort.

Wenn ich alles ins Pfandhaus bringe was ich besitze und mir überall Geld leihe könnte ich wohl innerhalb der nächsten 3 Tage die 478 die übrig sind bezahlen.

Einfacher wäre es am 30.08.2019 allerdings sind die 14 Tage da fast vorbei, desweiteren wurde die Ladung in einen normalen Brief geschickt, woher wissen die leute vom Amtsgericht wann er zugestellt wurde ?


Wie sollte ich nun am besten vorgehen ? Alles verkaufen und direkt Zahlen ? Bis zum 30.08 Warten.. oder noch ein paar Tage vergehen lassen und auf eine Antwort des Amtsgerichts warten ?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Einfacher wäre es am 30.08.2019 allerdings sind die 14 Tage da fast vorbei Wo ist da jetzt eigentlich das Problem? Die 14 Tage sind am 30.08. noch nicht vorbei, also genügt es, am 30.08. zu zahlen. Übrigens würden 400 Euro genügen - die restlichen 78 Euro sind ja vermutlich die Gerichtskosten und Gebühren, d. h., mit 600 Euro Gesamtzahlung wäre die Strafe erledigt. Der Rest sind gewöhnliche Schulden, für die man nicht eingesperrt wird (bezahlen sollte man sie natürlich trotzdem, aber das eilt weniger).

-- Editiert von muemmel am 22.08.2019 14:28

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
JanettB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Angst ist das der 30.08 ein Freitag wäre, Samstag und Sonntag liegen dazwischen und das sie Überweisung nicht rechtzeitig sehen und die Polizei vor meiner Tür steht und mich mitnimmt. Dazu kommt das auf den Briefumschlag kein Auslieferungsdatum steht, war kein Einschreiben und so

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Na, so schnell kommen die auch nicht. By the way könnten Sie das WE ja bei Freunden verbringen, falls Sie sich dann sicherer fühlen.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
JanettB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das geht leider nicht Ich bin Mutter von zwei Kindern, Einfach irgentwo hinflüchten ist da schwierig, keine Ahnung was ich tun soll.. ich hoffe noch auf eine Antwort des Amtsgerichts

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

keine Ahnung was ich tun soll.. Am 30.08. zahlen und versuchen, entspannt zu bleiben. 14 Tage vom 19.08. an gerechnet sind ja auch erst am 02.09. um. Und wie ich schon schrieb - Haftbefehle wegen Ersatzfreiheitsstrafen haben keine besondere Priorität bei der Polizei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

So ist es ... Erst mal muss die JVA der StA mitteilen, dass Sie nicht angetreten sind. Dann muss die StA ein Festnahmeersuchen an die Polizei übermitteln. Die rasen dann auch nicht direkt los...

Abgesehen davon können Sie ja anhand des Kontoauszugs/Überweisungsbelegs nachweisen, dass Sie den Betrag überwiesen haben. Also ... nicht verrückt machen ;)

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#7
 Von 
JanettB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, dann hoffe ich das alles gut ist und sie den Geldeingang am 30igsten direkt berücksichtigen, wie Wahrscheinlich ist es den das ich noch Post von der Staatsanwaltschaft bekomme zwecks meines zweiten schreibens ?

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Antwort wird wohl noch kommen, was drin steht ist wieder die andere Frage.

Zitat:
und sie den Geldeingang am 30igsten direkt berücksichtigen,


Selbst wenn nicht,... Ein eindeutiger Beleg bezahlt zu haben, reicht aus. Man wird dann nicht mehr verhaftet, im Zweifelsfall wäre das sogar Freiheitsberaubung im Amt. Entscheidend ist nämlich, wann das Geld bei der Vollstreckungsbehörde eingeht, und nicht wann irgendjemand dort den Eingang zur Kenntnis nimmt. Es gibt ja mittlerweile auch bei jeder Bank die sogenannten Echtzeitüberweisungen, also in dem Moment wo man die Überweisung auslöst ist sie schon auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Bei z.B. Postbank zu Postbank ist das schon seit ewigen Jahren automatisch so.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.08.2019 16:44

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#9
 Von 
JanettB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal für die Antwort, ich werde dann am 30igsten direkt bezahlen und auf das beste hoffen, vielleicht gibts da bis dahin noch eine Briefliche Antwort, ich schreibe hier nochmal sobald ich mehr weiß, vielleichts hilft es ja nochmal jemanden weiter.

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#10
 Von 
JanettB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich habe heute noch einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, mir ist eine zweite Ratenzahlung genehmigt worden von 30 Euro Monatlich, entfällt die Ladung zum Haftantritt damit ?

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Ja...

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