Strafbefehl Ratenzahlung

8. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Popo11
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 10x hilfreich)
Strafbefehl Ratenzahlung

Hallo Leute,

Habe ein großes Problem.
Habe einen Strafbefehl wegen Betrugs (Jobcenter) mit 60 Tagessätzen a 20€.
Habe direkt nach erhalt der Rechnung Landesjustizkasse diese Landesjustizkasse angeschrieben und um Raten gebeten.
Da kam bis dato nichts zurück.

Jetzt kam dann die letze Aufforderung zu Zahlen. Da schrieb ich wieder hin das ich derzeit Arbeitslos bin und nur Raten zahlen kann.

Darauf kam dann ein Brief (gestern) das ich entweder sofort die hälfte zahlen müsse oder die Ersatzfreiheitstrafe vollstreckt werde.
Antrag auf Ratenzahlung abgelehnt da ich zu Spät beantragt hätte.

Heute kam dan ein brief mit der Angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe die ich bereits ab 18.5.2015 absitzen soll.

Ich bin aber morgen beim Probearbeiten und werde dort wohl auch als Fachkraft eingestellt.

Was kann ich da machen? Warum bekomme ich keine Raten bewilligt wie kann ich noch Ratenzahlung bekommen?

Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat:
Habe direkt nach erhalt der Rechnung Landesjustizkasse diese Landesjustizkasse angeschrieben und um Raten gebeten.


War, wie sie inzwischen vermutlich wissen, der falsche Ansprechpartner. Richtig hätte Sie ihren Antrag an die Staatsanwaltschaft richtigen müssen.

Zitat:
Antrag auf Ratenzahlung abgelehnt da ich zu Spät beantragt hätte. Was kann ich da machen? Warum bekomme ich keine Raten bewilligt wie kann ich noch Ratenzahlung bekommen?


Warum es abgelehnt wurde steht ja da.
Evtl. bei der Staatsanwaltschaft anrufen und fragen ob da noch was zu retten ist - unter Hinweis das ja "gleich nach Erhalt Rechnung ein Ratenantrag gestellt wurde", der nur scheinbar an die Landesjustizkasse geschickt wurde statt an den richtigen Empfänger.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127491 Beiträge, 40820x hilfreich)

Zitat:
Warum bekomme ich keine Raten bewilligt

Was ist denn daran
Zitat:
Antrag auf Ratenzahlung abgelehnt da ich zu Spät beantragt hätte.

so unverständlich formuliert?



Zitat:
wie kann ich noch Ratenzahlung bekommen?

Nun, wenn man einen Arbeitsvertrag hätte, dann könnte man eventuell nochmals vorstellig werden, da ja dann die Situation eine andere ist und Aussicht auf schnellere Zahlung besteht.
Aber ob das was hilft?



Warum hat mann denn nicht einfach mal angefangen Raten zu zahlen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
annama123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Sprech am besten bei dem zuständigen Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft vor.
Erklär ihm/ihr die Situation und bring Deinen Arbeitsvertrag mit.
Kopf in den Sand stecken bringt nichts, denn irgendwann steht die Polizei vor der Tür.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Popo11
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

Dazu muss ich noch sagen es ist ein weiterer Strafbefehl am Laufen wegen verstoß gegen das Waffengesetz 45Tagessätze a 20€
Rechnung ist noch keine gekommen von dem Verfahren.

Gibt es da nicht diese gesamtstrafenbildung?

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Warum hat mann denn nicht einfach mal angefangen Raten zu zahlen?
Oder wenigstens damit angefangen, das Geld auf die Seite zu legen? Dann hätte man vielleicht osgar die gewünschte Häfte der Forderung (immerhin "nur" 600€) einfach begleichen können. Wenn man dann aber trotz der eindeutigen Sprache in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft gar nichts zahlt, darf man sich über Konsequenzen nicht wundern.
Außerdem läuft so ein Verfahren ja eine ganze Weile lang. Zwischen dem Auffliegen des Betrugs beim Jobcenter/Zoll und der Zahlungsaufforderung der Staatsanwaltschaft lag mit Sicherheit eine nennenswerte Zeitspanne, während die Geldstrafe absehbar war. In der gesamten Zwischenzeit hätte also fleißig gespart werden können.

Zitat:
Gibt es da nicht diese gesamtstrafenbildung?
Gesamtstrafenbildung, das gibt es wohl. Allerdings bedeutet das nicht, das automatisch alle Strafen auf einen Haufen geworfen werden, die man im Leben so ansammelt. Zu einer GSB hätte es hier kommen müssen, wenn Betrug und Waffenverstoß etwa in Tateinheit, zumindest aber beide vor der ersten Verurteilung stattgefunden hätten. Jedenfalls Tateinheit bei einem Betrug gegen das JC kann ich mir zusammen mit Waffen nicht so wirklich vorstellen. Wann die Taten sich denn jeweils ereigent haben oder wie generell die Zeitabläufe waren, verraten Sie ja nicht.
Der GSB steht auch entgegen, wenn eine der Strafen schon vollstreckt wurde. Ich weiß nicht, ob Vollstreckung in diesem Fall schon eintritt, wenn Sie die Ladung zum Haftantritt bekommen. Würde ich aber eigentlich nicht meinen, wäre ein sehr ungewöhnliches Verständnis von "Vollstreckung".
Ich weiß ja aber auch nicht, ob dem zweiten Gericht überhaupt die erste Verurteilung bekannt war. Meines Erachtens müssten Sie dann einen Antrag auf die (nachträgliche!) GSB stellen, der wohl beim Betrugsgericht einzureichen wäre. Vielleicht ist es sogar so, dass in dem Antrag ein guter Grund gesehen wird, die Ersatzfreiheitsstrafe noch nicht zu vollstrecken. Wobei ein Absitzen eigentlich ja unschädlich wäre, denn unter 60 TS wird die GS sowieso nicht sein.

Ich würde also mal schleunigst an das Gericht (oder im Zweifelsfall lieber beide) schreiben und auf die zweite Strafe hinweisen. Zeitgleich würde ich das auch der Staatsanwaltschaft mitteilen wollen und außerdem nochmals auf mein Ratenzahlungsangebot hinweisen. Eigentlich sollte es für die Ratenzahlung aber schon zu spät sein, die wollten offenbar nicht oder hielten Ihren Willen nicht für ernstlich. Das hat man Ihnen so ähnlich aber ausch schon am Freitag gesagt. Haben Sie mal da angerufen? Von wann ist der Haftantrittsbescheid?
Ansonsten bleibt Ihnen wohl nichts anderes ürbig, als zeitnah das Geld aufzubringen. Jeder Euro, den Sie bei Haftantritt auf den Tisch legen, verkürzt die Haftdauer. Die Selbststellung empfehle ich Ihnen, wenn Sie bis dahin nichts anderes mit der Staatsanwaltschaft ausgemacht haben.

Der Grund für die Ablehnung der Ratenzahlung dürfte ein Stück weit auch darin liegen, dass Sie das Jobcenter beschummelt haben und man folglich keine allzu hohen Erwartungen an Ihre Liquidität und Zahlungsmoral stellen konnte. Außerdem wollte man ja die Hälfte des Geldes sehen, Sie haben offenbar aber bisher überhaupt nichts gezahlt. Wäre ich Staatsanwalt, hätte ich das auch nicht ernst genommen und lieber Haftstrafe angeordnet. Dabei kostet das den Steuerzahler deutlich mehr, von daher hätten die sich über reguläre Bezahlung bestimmt gefreut.

-- Editiert von Hafenlärm am 11.05.2015 01:47

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Popo11
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Haben Sie mal da angerufen? Von wann ist der Haftantrittsbescheid?
Ansonsten bleibt Ihnen wohl nichts anderes ürbig, als zeitnah das Geld aufzubringen. Jeder Euro, den Sie bei Haftantritt auf den Tisch legen, verkürzt die Haftdauer. Die Selbststellung empfehle ich Ihnen, wenn Sie bis dahin nichts anderes mit der Staatsanwaltschaft ausgemacht haben.


Hallo,

Ich lebe derzeit ohne Hilfe von Jobcenter. Habe seit Februar kein Geld. Ist aber nicht weiter schlimm, ich bin selbstversorger.
Ich habe zum 15. Januar meine Ausbildung abegeschlossen, bin nun Geselle.

Jetzt ab dem 15.05. habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, am Samstag bekam ich die Zusage Dienstag wird unterschrieben.

Das schreiben mit der Ladung zum Haftantritt ist vom 07.05.2015 die Haft soll ich bereits am 18.05.2015 antretten!

Was gibt es nun für möglichkeiten? Ich möchte ja nun endlich wieder Arbeiten gehen.

Mit Freundlichen Grüßen

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Habe seit Februar kein Geld.
Dann haben Sie auch spätestens dadurch die Erklärung, warum man sich auf die Ratenzahlung nicht einlassen wollte.

Zitat:
Jetzt ab dem 15.05. habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, am Samstag bekam ich die Zusage Dienstag wird unterschrieben.
Sehr schön. Das würde ich der Staatsanwaltschaft ebenfall mitteilen. Dann kann die sich nämlich doch noch Hoffnungen auf das Geld machen und wird eine Haftstrafe für überflüssig, wenn nicht sogar überaus kontraproduktiv halten. Einen Anspruch haben Sie dann zwar noch immer nicht auf ein Entgegenkommen, aber immerhin gute Aussichten.
Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist es Ihnen aber vielleicht auch möglich, einen Kredit zu bekommen. Lohnvorschuss fällt bei einem neuen Arbeitgeber vermutlich eher flach. Aber vielleicht ein Bankkredit oder alternativ etwas von Freunden/Verwandten. Denn wenn Sie jetzt in einer Woche den gesamten Betrag auf den Tisch legen, sind Sie sowieso ein freier Mann. Bis dahin reduziert wenigstens jeder angezahlte Euro die Haftstrafe und steigert die Chance auf ein Einlenken der Staatsanwaltschaft.

Selbst wenn Sie jetzt alles abzahlen könnten, würde ich mich aber dennoch beim Gericht wegen der Gesamtstrafe schlau machen. Diese ist nämlich in der Summe regelmäßig kleiner als die rechnerische Summe. Sie sparen also Geld.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33717 Beiträge, 17557x hilfreich)

Wenn Sie nicht zahlen können, sollten Sie tunlichst keinen Arbeitsvertrag unterschreiben, sondern Ihrem Chef erklären, daß jetzt leider doch nicht zeitnah bei ihm anfangen können. Das wäre zumindest besser, als die Stelle infolge einer Verhaftung zu verlieren.

-- Editiert von muemmel am 11.05.2015 02:34

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Popo11
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

Das schreiben muss ich ja direkt an die Staatsanwaltschaft schicken?
Wie muss ich das adressieren das das an den Staatsanwalt geht und nicht an den Rechtspfleger?

Zitat:

Wenn Sie nun gegen die Ablehnung des Antrags auf Ratenzahlung einen Rechtsbehelf erheben, so entscheidet hierüber zunächst der Staatsanwalt ( § 31 VI S. 1 RPflG ). Wenn auch dieser einen ablehnenden Bescheid erlässt und Sie darauf hin auch gegen diesen Bescheid Einwendungen erheben, so entscheidet darüber nach § 459h das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss. Gegen den Gerichtsbeschluss wäre dann gem. § 462 Abs. 3 die sofortige Beschwerde zulässig.


Wohin adressiere ich diesen Rechtsbehelf?

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
annama123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Wieso gehen Sie nicht einfach persönlich zur Staatsanwaltschaft und sprechen vor? Sowas macht immer einen deutlich besseren Eindruck, Würde ich von Ihnen lediglich ein Schreiben bekommen würde ich die Ratenzahlung, nach dieser Drückebergertaktik, definitiv erneut ablehnen, bzw. erstmal die Hälfte der Geldstrafe einfordern ehe ich mich auf Ratenzahlung einlasse.

1x Hilfreiche Antwort

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