Strafbefehl - Ratenzahlung - was muss ich dem Antrag beifügen?

13. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
spike8881
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)
Strafbefehl - Ratenzahlung - was muss ich dem Antrag beifügen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hab mal eine Bitte und zwar habe ich meinen Strafbefehl erhalten. Nun möchte ich einen Antrag auf Ratenzahlung stellen, da es auch in den Strafbefehl angeboten wurde.

Meine Frage daher wie formuliert man diesen Antrag am besten und was muss ich den Antrag beifügen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

In der Regel gibt es dafür Formblätter, die oftmals auf den Homepages der zuständigen StA heruntergeladen werden können.

Bsp: http://www.sta-essen.nrw.de/service/formular/texte/Ratenzahlungsantrag.pdf

Die notwendigen Belege sind darauf vermerkt.

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#2
 Von 
spike8881
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Leider hab ich keine Formablätter von unserer STA (Halle/Saale) gefunden.

Kann ich den Text aus dem oben geposteten Formblatt übernehmen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Wenden Sie sich bitte an Ihre StA und fordern die entsprechenden Unterlagen an.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Bei vielen StAen gibt es keine Formblätter für die Ratenzahlungsbeantragung als solche. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

...beantrage ich ich die Geldstrafe aus meinem Strafverfahren Aktenzeichen: ..Cs...Js...../06 in Raten tilgen zu dürfen.

Dann wird in der Regel ein Vordruck übersandt, in dem alle Einkommen und Belastungen eingetragen werden müssen. Dieses dann zurückschicken. sodann wird über den Antrag entschieden.





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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
spike8881
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

....Und wie stehen die Chancen das der antrag bewilligt wird?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Da der Staat idR froh ist, wenn er das Geld überhaupt bekommt, im Allgemeinen recht gut.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Gut, wenn Sie tatsächlich nicht zahlen können . Allerdings werden keine 'bequemen Raten' wie beim Sofa-Kauf im Versandhaus bewilltigt, sondern miest solche die schon spürbar sind.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
spike8881
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Also zur Zeit bezieh ich HArtz 4 und habe ein Strafmaß von 631 erhalten wollte das ganze mit Raten in Höhe von 50 Euro begleichen. Ist das angemssen????

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
spike8881
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Auskunft!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Bitte :)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#12
 Von 
Leenchen
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Frage ist berechtigt. insbesondere bei Strafbefehlen kann es schon mal vorkommen, daß das Einkommen nicht ganz korrekt festgestellt ist.

Ist die Einspruchsfrist scon abgelaufen?

Falls nein: Wie ist en exakt ihr Einkommen und wie sind die Tagessätze aufgeschlüsselt?

Gruß Justice

-- Editiert von justice005 am 14.09.2006 12:25:58

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spike8881
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Also die 613 Euro sind die gesamtkosten.

Bekommen habe ich 55 Tagessätze à 10 Euro = 550 Euro.

Hab Internetbetrug begangen die ganze Geschichte kursiert hier auch irgendwo in diesen Forum umher.

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#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Dann kommt es mit den Tagessätzen hin. 10 Euro Tagessatzhöhe entspricht 300 Euro Nettoverdienst im Monat.

Beantragen Sie bei der StA ratenzahlung. Auf 50 Euro im Monat werden die sich sicherlich einlassen.

Gruß Justice

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Leenchen
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

wieso? 8 € entsprechen einem nettoeinkommen von 240 €. Trotz der zugegeben mageren Hartz IV- Leitung kommt man aber auf über 300.

Die krumme zahl kann aus einer Gesamtstrafenbildung herrühren. Wenn z.B. zwei oder drei Taten bestraft werden, gibts Gesamtstrafe (der Laie würde sagen Mengenrabatt). Für jdes Delikt gibts ne extra Strafe, und insgesamt ergibt sich dann nach Umrechnung mit einer bestimmten Formel eine Gesamtstrafe.

Gruß justice

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Leenchen bezieht sich dabei auf ein Revisionsurteil des Kammergerichts Berlin, daß für Bemessung des Tagessatzes bei ALG II- Empfängern nur 75% des Regelsatzes nach SGB II / XII ansetzen will und die Leistung für die Miete nicht mit einbezieht (wie bei vielen Gerichten üblich). Da käme man auf rd. 8,00 EUR. Allerdings ist -wie ich in dem anderen thread dazu schon sagte- dieses Urteil natürl. nicht bindend für andere Gerichte. Es ist 'gute Munition' als Begründung für einen Einspruch gegen die Tagessatzhöhe, wenn die Gerichte 'richtig' hinlangen, z.B. einem ALG II - Empfänger einen Tagessatz von 20,00 EUR aufdrücken (wie es durchaus vorkommt). Bei einem Tagessatz von 10,00 EUR würde ich keinen Einspruch einlegen, allein schon weil das Verbot von 'reformatio in peius' nicht gilt, wenn im Rahmen einer HV über den Einspruch entschieden wird.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das Urteil kannte ich noch nicht.

Wurde das veröffentlicht? Falls es da einen link dazu gibt... der würde mich interessieren.

Gruß Justice

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spike8881
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo also ja es ist richtig es waren 2 fälle und da wurde dann eine gesamtstrafe daraus gebildet.

Also kurzum ratet ihr mir das mit 50 Euro Rate durchzuziehen?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

@ Justice

http://www.strafverteidiger-berlin.de/rechtsprechung/entscheidung.php?id=1333

@ Spike

Wenn Sie der StA 50,00 € anbieten, wird das auf jeden Fall akzeptiert. Wenn Sie z.B. 30,00 € anbieten, wird das sicherlich auch noch akzeptiert werden. Sie müssen wissen, wie schnell Sie die Sache los sein wollen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Nun, das Urteil mag nicht rechtsverpflichtend sein für die anderen Gerichte, dennoch wird ein Urteil des Kammergerichts in so einem Kontext schon entsprechend berücksichtigt werden von anderen Gerichten, da es sich beim Kammergericht um ein den OLG entsprechendes Gericht handelt.


- Rönner -

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#23
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Schreiben Sie, wie es schon vorgeschlagen wurde, an die StA, und bieten Sie die Ratenzahlung an. Sie können natürlich die Strafe auch im Wege der Freien Arbeit tilgen, Zeit haben Sie ja. Auch das müssten Sie beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
HerrElch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!
wird die ratenzahlung auch angenommen wenn im strafbefehl nichts davon bei steht?
750€
der tagessatz beträgt 30€ , 25 tage.
mfg

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

Sie müssen das bei der Staatsanwaltschaft beantragen unter Offenlegung Ihres Einkommens. Wenn Sie wenig verdienen, wird das genehmigt werden.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
HerrElch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke!
soll ich die 2 wochen warten?
bis es rechtskräftig wird?

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

*soll ich die 2 wochen warten?
bis es rechtskräftig wird? *

Wenn Sie mit der Straf einverstanden sind, müssen Sie nicht warten.

Grüsse

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Regschi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe ein ähnliches Problem, habe 1200 € zu zahlen 60 TS a 20 Euro.
Da ich studiere und jeden Monat was für die Studiengebühren auf die Seite bekommen (100€) muss + Miete hab ich 225 Euro zur Verfügung, sonst 585.

Werden auch bei einer Strafe in dieser Höhe Raten von 50 € bewilligt oder werden diese höher ausfallen?




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""

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Bitte bleiben Sie doch in Ihrem eigenen Thread, und kramen Sie keinen hervor,der schon 3 Jahre alt ist. Es wird dadurch auch nicht mehr oder weniger Antworten geben.

Bieten Sie 50,- Euro an. Aber - wie gesagt - ich bin skeptisch, dass der rechtspfleger das mitmacht. Gemeinnützige Arbeit wäre die Alternative.



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"justice"

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