Strafbefehl - Tagessatz herabsetzen wegen Eintrag im Führungszeugnis

16. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
raik1973
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Strafbefehl - Tagessatz herabsetzen wegen Eintrag im Führungszeugnis

Ich habe gestern ein Strafbefehl bekommen, ich hatte das alles nicht Absichtlich gemacht, aber gut, das ist jetzt eine andere Frage. Es ist eh zu spät. Ich habe die sch...... im letztem Jahr gebaut. Ich hatte auch viel Ärger mit der Firma (Reklamationen usw.), aber gut....... ich habe keine Kraft mehr mich zu streiten. Im Strafbefehl stehen nun 120 Tagesätze a 15 € drin. Das steht nun im Führungszeugnis. Das Problem ist, ich bin Kassiererin und verliere nun den Job. Wie soll ich dann bitte den Strafbefehl bezahlen und die Waren noch die ich gekauft habe. Weiter verdiene ich doch nur 300€ und bin auch noch schwer krank. Ist alles nachweisbar. Mein Mann verdient auch nicht die Welt. Die Einkommen hatten sie gar nicht gehabt bei der Bemessung. Denn bei 3 kindern kann ich ja nicht arbeiten gehen, bekomme sie ja nicht unter. Ich habe auch 3 kleine Kinder. Lohnt es sich ein Einspruch über die Höhe des Tagessatzes, so das man es runtersetzen kann auf 90 Tagessätze, damit ich keinen Eintrag habe. Ich verliere ja alles was ich habe und müßte dann die Freiheitsstrafe antreten!!! Kommt es dann zur Hauptverhandlung. Ich möchte eigentlich nur den Schaden begrenzen, damit ich meine Arbeit behalten kann. Leider muß die Firma durch den Strafbefehl auf ihr geld nun warten. Hatte nämlich monatlich gezahlt, aber der Strafbefehl ist nun wichtiger. Ich bin am Ende meiner Kräfte. Das wurde bei der Verurteilung leider nicht berücksichtig. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Danke für die Antworten

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24 Antworten
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#1
 Von 
Tobias2005
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielleicht hilft Ihnen dieser Link weiter: http://www.bundeszentralregister.de/bzr/bzr13.html
Gemäß § 39 Bundeszentralregistergesetz - BZRG - kann die vorzeitige Nichtaufnahme einer Verurteilung in das Führungszeugnis, soweit das öffentliche Interesse nicht entgegensteht, angeordnet werden. Grundsätzlich muss die Öffentlichkeit darauf vertrauen können, dass die nach dem Gesetz in Führungszeugnisse aufzunehmenden Eintragungen darin enthalten sind. Das Interesse des Betroffenen an möglichst ungestörter Entfaltung wird durch das BZRG generell dadurch berücksichtigt, dass die Aufnahmefristen u.a. nach der Höhe der erkannten Strafe gestaffelt sind, so dass zahlreiche Verurteilungen überhaupt nicht, andere nach Ablauf kurzer Fristen nicht mehr in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind.

Innerhalb dieser Fristen soll es nach der vom Gesetzgeber vorweggenommenen Interessenabwägung grundsätzlich der jeweiligen Stelle, der ein Führungszeugnis zusteht, überlassen bleiben, selbst zu entscheiden, welche Folgerungen aus Eintragungen im Führungszeugnis zu ziehen sind.

Deshalb kann die Anordnung der vorzeitigen Nichtaufnahme einer Verurteilung in das Führungszeugnis nur in einem besonders gelagerten Ausnahmefall in Erwägung zu ziehen sein.

Ein solcher Ausnahmefall liegt regelmäßig nur dann vor, wenn die weitere Aufnahme der Eintragung in das Führungszeugnis eine unbillige Härte darstellen würde. Berufliche Schwierigkeiten können für sich allein genommen nicht die Anordnung einer Vergünstigung rechtfertigen.

Anträge auf Anordnung der vorzeitigen Nichtaufnahme von Eintragungen in das FÜhrungszeugnis sind schriftlich und mit Unterschrift versehen unter Angabe der vollständigen Personalien des Antragstellers (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort) sowie der Wohnanschrift an das Bundeszentralregister zu richten. Wird der Antrag durch einen Bevollmächtigten gestellt, so ist stets (auch bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt) eine Vollmacht vorzulegen. Wenn die Vollmacht auch die Entgegennahme von Schriftstücken umfassen soll, so ist dies ausdrücklich in die Vollmacht aufzunehmen.

Der Antrag soll die Schilderung der familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse enthalten. Dabei ist gegebenenfalls auch die angestrebte Berufstätigkeit darzustellen. Die vorgetragenen Umstände sind durch Vorlage von Ablichtungen aussagekräftiger Schriftstücke (Geburtsurkunden von Kindern, Bescheide über den Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, Kündigungsschreiben, Einstellungsangebote, Aufforderung zur Vorlage eines Führungszeugnisses) glaubhaft zu machen.


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"Tobias2005"

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

Hier über eine "vorzeitige Nichtaufnahme" nachzudenken, ist reichlich verfrüht. Die Strafe steht ja aktuell erst zu Eintragung an. Ausßerdem gibt es die vorzeitige Nichtaufnahme nur in besonderen Ausnahmefällen (steht ja auch alles im Posting von Tobias). So ein Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Ansonsten könnte man sich die Führungszeugnisse sparen. Fast jeder Arbeitnehmer bekommt wohl Probleme bis hin zur Kündigung, wenn er einen Führungszeugniseintrag hat. Wenn das alleine zur Nichtaufnahme ausreichen würde, bräuchte man -wie gesagt- keine Führungszeugnisse mehr.

Wenn Sie Einspruch auf die Höhe der Tagessätze einlegen, gehen Sie nicht gegen die Anzahl , also die 120 TS an, sondern eben gegen die Höhe (die 15,00€). Die sind aber schon recht knapp kalkuliert, da hier von einem Verdienst von 450,00 € monatlich ausgegangen wurde. Es wurde also noch ein Teil des "Familieneinkommens" Ihnen zugeschalgen zzgl. zu Ihren 300,00.

Wenn Sie gegen die 120 TS vorgehen wollen, müssen Sie vollumfänglichen Einspruch einlegen. Es folgt dann eine Hauptverhandlung.

Ich will Ihnen diesen Einspruch nicht ausreden, aber in aller Regel machen sich die Gerichte schon Gedanken darüber, ob sie die 90 TS-Grenze überschreiten. Man hat es in Ihrem Fall wohl für erforderlich gehalten.

Sie können die Strafe auch in Raten zahlen, oder Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
raik1973
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal!! Also ich bin als Kassierin seit Sept. tätig. Ich habe immer ehrlich meine Kasse geführt und es gab nie probleme, sonst hätte ich bestimmt den Job nicht mehr. Mir ist es klar, das die Öffentlichkeit das wissen müßte. Aber ich habe doch nicht vorsätzlich gemacht. Es geht ja auch darum, ich muss es ja bezahlen, wie denn, wenn ich keinen Job mehr bekomme. Den steht ja das Geld zu ich möchte es ja auch bezahlen, aber von was denn, wenn ich bankrott gegangen bin.

Als ich da heute im Gericht angerufen, dort machte mir ein Mann deutlich klar, das weinen und jammern nichts hilft, ich solle was tun. Na toll, was denn habe ich gefragt, was soll ich denn machen, wenn ich alles verliere. Er meinte nur Einspruch einlegen und schauen was passiert. Naja nun habe ich den Einspruch geschrieben, aber halt nicht das ich das Urteil nicht akzeptiere, sondern nur das sie die Tagessätze umändern soll. Ich kassiere so schon jeden Tag mit einem schlechtem Gefühl und mit einer Angst das Geld fehlt, dann habe ich den nächsten Betrug bzw. Diebstahl an der Backe. Und das ist meine größte Angst, doch ich will ja bezahlen und das habe ich ja auch bewiesen, leider stand das nicht im Urteil drin, das ich monatlich gezahlt habe. Und auch gewisse Gutschriften wurden nicht mit eingebracht, die von der Firma im Mai gemacht wurden, die sind nur auf meiner vom Mai Rechnung.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

Aber ich habe doch nicht vorsätzlich gemacht.

Sie sind aber wegen vorsätzlichem Betrug oder Diebstahl verurteil worden. "fahrlässigen Betrug/Diebstahl" kennt das Gesetz nicht.


Als ich da heute im Gericht angerufen, dort machte mir ein Mann deutlich klar, das weinen und jammern nichts hilft

Der gute Mann hat Recht.

Naja nun habe ich den Einspruch geschrieben, aber halt nicht das ich das Urteil nicht akzeptiere, sondern nur das sie die Tagessätze umändern soll.

Das ist dasselbe. Ein Angriff auf die Anzahl der Tagessätze ist immer ein Angriff auf das Urteil als solches. Lt Gesetz wird nun eine Hauptverhandlung terminiert werden.


Es geht ja auch darum, ich muss es ja bezahlen, wie denn, wenn ich keinen Job mehr bekomme.

Es gibt wie gesagt auch die Möglichkeit die Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umwandeln zu lassen, und Ratenzahlung sowiso.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Tobias2005
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

mamaela
Hallo mamaela, mich würde mal interessieren, wie hoch der verursachte Schaden war...
Gruß Tobias

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"Tobias2005"

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

Stimmt, daß wäre ein guter Anhaltspunkt dafür, die Angemessenheit des Strafmaßes beurteilen zu können.

Außerdem wäre interessant, ob es in den letzten Jahren bereits andere Verurteilungen gab, denn dann ist die ganze Diskussion eh müßig, da in dem Fall auch Freiheitsstrafen unter 90 TS ins FZ eingetragen werden.

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-- Editiert von !streetworker! am 16.02.2005 12:10:56

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#7
 Von 
Tobias2005
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Ab welcher Schadenshöhe muss man eigentlich mit einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen rechnen?

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

Das kann man schlecht sagen. (Einzelfallentscheidung). Ein Ansatzpunkt ist, wenn es um die Grenze vom "einfachen Betrug" zum "Betrug im besonders schweren Fall" iVm. dem Tatbestandsmerkmal des "Vermögensverlußtes im großen Ausmaß" iSd. § 263, Abs. 3 Nr. 2 StGB geht.

Dort wäre die Mindesstrafe 6 Monate Freiheitsstrafe (oder analog 180 TS Geldstrafe, wenn das Gesetz Verhängung in der Form von Geldstrafe z.B. nach § 49 zuläßt)

Unter 10.000 € ist der "Vermögensverlust großen Ausmaßes" regelmäßig zu verneinen (Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 49). Die überwiegende Rechtssprechung zieht die Grenze heute bei 50.000 € (BGH 3 StR 96/01 - Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 298; Stree-Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 188 c)


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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
Tobias2005
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Wäre bei einem Schaden von rd. 250€ (siehe meinen Fall) eine Strafe von unter 90 Tagessätzen wahrscheinlich? Ich bin nicht vorbestraft.

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"Tobias2005"

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

"Wahrscheinlich" ist ein "großes Wort" ;)

Ich sag mal, sie ist "sehr gut möglich" :)

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#11
 Von 
Tobias2005
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, das beruhigt erstmal ein wenig...
Finde es echt toll, dass sich so viele hier im Forum engagieren. Wo sind sie eigentlich streetworker?

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"Tobias2005"

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

Ich bin nur noch selten im " echten streetwork" tätig, sondern sitze idR. in einer Einrichtung im Büro hinterm Schreibtisch und vorm PC (so wie jetzt), und lasse "die Kindlein zu mir kommen" ;) Wie meiner Sigantur zu entnehmen ist, sind die "Kindlein" hauptsächlich straffällig und/oder drogenabhängig ;) ;)

Den Ort möchte ich nicht genau verraten, ich bitte um Verständnis. Es ist in der südlichen Hälfte von Niedersachsen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#13
 Von 
Tobias2005
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Finde gut, dass es sowas gibt. Komme aus Nordniedersachsen. In der Gegend wo ich wohne, sucht eine Nachbargemeinde einen Betreuer für ein Jugendzentrum. Wenn sie jemanden wissen, der in dem Bereich etwas sucht, mail ich Ihnen gerne den Tipp.

Bin schon froh, wenn ich unter 90 Tagessätze in meinem Fall bliebe, kann nachts schon gar nicht mehr schlafen...

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"Tobias2005"

-- Editiert von Tobias2005 am 16.02.2005 13:42:43

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#14
 Von 
raik1973
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Also es sind 6000€. Ich bin nicht vorbestraft, also habe mir noch nie was zu schulden kommen lassen. Ich bin praktisch totale Ersttäterin, komme mir aber gerade vor wie eine schwerverbrecherin. Sorry.

Weiter in gemeinsützige Arbeit umwandeln wäre ja eine super Idee, aber das Problem ist ich bin schwer Rheumakrank und kann nicht jede Arbeit annehmen. Daher kann ich ja nur auf stundenweise arbeiten. Mit dem Medikamenten Cordison komme ich gut klar, aber ich darf keinen Schub haben. Aber das wäre für mich ja eine Lösung trotzdem es zu versuchen, somit kann ich wenigstens die Firma weiter bezahlen, die ja trotz Verfahren jeden Monat 150€ erhält. Sonst weiß ich nicht mal wie ich die 1800€ bezahlen soll + zusätzlich die 6000 (sind es ja nicht mal mehr) .

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#15
 Von 
raik1973
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

"Es geht ja auch darum, ich muss es ja bezahlen, wie denn, wenn ich keinen Job mehr bekomme.

Es gibt wie gesagt auch die Möglichkeit die Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umwandeln zu lassen, und Ratenzahlung sowiso."

Aber in der heutigen Arbeitswirtschaft bin ich schon froh, das ich noch arbeit habe. Das bringt mich nicht wirklich weiter, denn die 6000€ muß ich ja auch noch bezahlen und die kann ich ja nicht in gemeinnützige Arbeit umwandeln. Und woher soll ich die nehmen............????????????


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#16
 Von 
!!Streetworker!!
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Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

Liebe Mamaela.

Letztendlich dürfen Sie nun aber nicht vergessen, daß sie eine Straftat begangen haben. Sie können nun schlecht die Justiz dafür verantwortlich machen, daß sie deswegen in Geldschwierigkeiten sind. Selbst wenn die Geldstrafe um 30 TS vermindert würde, würde das gerade einen Unterschied von 450,00 € machen. Das ist eine Menge Geld, daß ist mir schon klar, jedoch bedeutet es ja einfach nur, daß sie länger mit der Ratenzahlung zu tun haben oder 30 Tage länger gemeinnützig arbeiten müßten.

quote:
"Es geht ja auch darum, ich muss es ja bezahlen, wie denn, wenn ich keinen Job mehr bekomme.

Es gibt wie gesagt auch die Möglichkeit die Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umwandeln zu lassen, und Ratenzahlung sowiso."

Aber in der heutigen Arbeitswirtschaft bin ich schon froh, das ich noch arbeit habe. Das bringt mich nicht wirklich weiter, denn die 6000€ muß ich ja auch noch bezahlen und die kann ich ja nicht in gemeinnützige Arbeit umwandeln. Und woher soll ich die nehmen............????????????


Den Schaden müssen Sie doch so oder so ersetzen, unabhängig davon was mit dem Strafbefehl passiert.

Was die gem. Arbeit betrifft, gibt es auch dort Tätigkeiten die "im Sitzen" ausgeführt werden können, z.B. Akten sortieren. Sie können sich eine Stelle selber suchen, die Sie nach Ihren Möglichkeiten bewältigen können.

Nehmen Sie es mir nicht übel, aber wenn Sie in der Hauptverhandlung auch so begründen: "Ihr seid Schuld daran, daß ich bankrott bin und keine Arbeit mehr finde", kann ich Ihnen im voraus sagen wie die ausgeht.

6.000,00 € Schaden sind letztendlich auch kein "Pappenstiel". Dafür habe ich auch schon Freiheitsstrafen "fallen" sehen.

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#17
 Von 
raik1973
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)



Streetworker

Ja du hast ja recht, ich gebe es ja zu, das ich den Mist verbockt habe. Ich habe ja auch nicht geschrieben, das ich deswegen einspruch einlege, weil es nciht zahlen will.

Sorry, wenn du für mich eine Arbeit gefunden hast, dann sage mir bitte bescheid. Denn schreibe seit September täglich bewerbungen, aber ich habe 3 kleine Kinder und hier unten gibt es keinen einzigsten Grippenplatz und eine Tagesmutter kann ich mir nicht leisten, denn die muß ich nämlich x 3 bezahlen. So ist meine Sachlage und ich mache die Justiz nicht verantwortlich, ich will ja meine schulden bezahlen und ich tue es jeden Monat mit 150€ von dem Nebenjob. Aber wenn ich die Geldstrafe noch habe, dann reicht der Job nicht und du wirst bestimmt auch wissen, das es heutzutag e nicht einfach ist ein Job zu finden. Da ist man schon froh, wenn man eine hat. Ich habe meinem Arbeitgeber nicht mal angegeben das ich schwer krank bin und da kann mir mir bestimmt nicht unterstellen, das ich nicht arbeiten will.

Ich bin normal nicht so sorry!!!!!!!

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#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

Ich habe meinem Arbeitgeber nicht mal angegeben das ich schwer krank bin und da kann mir mir bestimmt nicht unterstellen, das ich nicht arbeiten will.

Das hat auch niemand getan.

Aber wenn ich die Geldstrafe noch habe, dann reicht der Job nicht

Ich weiß nicht, ob wir die ganze Zeit aneinander vorbei reden:

Die Geldstrafe mußt Du in keinem Fall auf einmal bezahlen, sondern es wird (auf Antrag) eine Ratenzahlung genehmigt. Selbst wenn die Strafe verringert wird, bedeutet das doch nur, daß du eher mit der Abzahlung fertig bist. Auf die Höhe der Rate wirkt es sich in der Regel nicht oder nur sehr unwesentlich aus. Du wirst also so oder so (egal wie Dein Einspruch ausgeht) eine monatliche Rate von X Euro von Deinem jetzigen Einkommen zahlen müssen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Strafe verringert wird.

Deswegen ist mir nicht ganz klar, was Du da für einen Unterschied siehst (außer der "Länge der Zeit" in der Du die Raten zahlen müßest).

und du wirst bestimmt auch wissen, das es heutzutag e nicht einfach ist ein Job zu finden. Da ist man schon froh, wenn man eine hat.

Ja, den kannst Du ja auch behalten. (Ist das der gleiche Arbeitgeber, den Du bestohlen hast?) Dann weiß er ja sowiso von Deiner Tat, unabhängig vom Führungszeugnis.

Ansonsten erfährt der Arbeitgeber nichts von der Verurteilung, oder mußt Du da in regelmäßigen Abständen ein Führungszeugnis vorlegen? Falls ja, beantragst Du jetzt noch schnell eins, solange es noch sauber ist. Und in 3 Jahren ist es dann ja wieder sauber.


Ansonsten kann ich nur noch mal auf das Thema "gemeinnützige Arbeit" zurückkommen. Wenn Du die machst, mußt Du die Strafe gar nicht zahlen. Und wenn Du Dich intensiv kümmerst, wirst Du auch eine Stelle finden, die sich mit Deiner Krankheit und den Kindern unter einen Hut bringen läßt.


Sicherlich wäre es schöner, wenn Du nicht krank wärst und Vollzeit arbeiten könntest (mit entsprechendem höherem Einkommen), dann wäre aber auch die Geldstrafe entsprechend höher ausgefallen, da dann das höhere Einkommen zugrunde gelegt worden wäre.

Ich glaub Dir schon, daß der SB ein "Schock" für Dich war, aber schlaf halt noch mal drüber; denn wie gesagt, selbst wenn Du die Verminderung der Tagessätze erreichst, mußt Du den Rest in Raten zahlen. Mehr, als daß Du früher fertig wärst, würde sich nicht ändern.

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#19
 Von 
raik1973
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein ich habe keinen bestohlen, um himmels willen. Nein ich habe Waren gekauft, war selbständig und konnte die Waren nach meiner Schweren Krankheit nicht bezahlen. Was ich nicht bedacht habe, das ich damals eine EV abgegeben habe und somit habe ich einen Betrug begangen. Daher Anzeige von der Firma. Im Sept. 2004 suchte ich mir einen kleinen Job um wenigstens die Raten montl. zu bezahlen,d as tat ich auch, aber trotzdem bekam ich diese Strafe :-(

Jep wir reden vorbei, warum, vielleicht habe ich mich da nicht richtig ausgedrückt. Wenn ich ratenzahlung vereinbare, dann kann ich ja die Firma nicht mehr bezahlen. Im Moment brauche ich das Führungszeugnis nicht wirklich, aber ich will ja halbtags arbeiten und wenn die mich dann fragen, dann habe ich ein Problem!!! Also der Betrug hat ja nichts mit den Arbeitgebern zu tun, sondern nur weil ich bei meiner Selbstständigkeit die Augen nicht aufgemacht habe bzw. es nicht gewußt habe, aber das nimmt mir keiner ab!!!

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#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

Oh ja, eidesstattliche Versicherung und bestellte Waren nicht zahlen ist schon fast automatisch Betrug.


Im Sept. 2004 suchte ich mir einen kleinen Job um wenigstens die Raten montl. zu bezahlen,d as tat ich auch, aber trotzdem bekam ich diese Strafe :-(

Da haben wir den Punkt. Ganz ohne Strafe wirst Du nicht wegkommen, daß ist Dir sicher klar; denn um mal ein anschauliches Beispiel zu bringen: Wenn ich eine Bank überfalle und ich nachdem ich erwischt werde, daß Geld zurückgebe, bewahrt mich das auch nicht vor dem Gefängnis.

Du darfst die Schadenswidergutmachung nicht mit der Strafe verwechseln oder "in einen Topf" werfen. Was die Zahlung betrifft, geht -rechtlich gesehen- im Übrigen die Zahlung der Strafe vor. Es gibt dann ja auch noch Pfändungsfreigrenzen usw., zur Not mußt Du halt die Schadenswiedergutmachungszahlung verringern oder aussetzen, um die Strafe zahlen zu können (Dazu kann man nichts weiter sagen ohne Deine genauen EInkommsverhältnisse zu kennen - aber mit Mann und 3 Kindern hast du eine recht hohe Pfändungsfreigrenze)

Es läuft also darauf hinaus, wie ich schon sagte: Eine Verringerung der Geldstrafe würde nur bedeuten, daß Du eher mit dem bezahlen fertig wärst, darum herumkommen wirst Du nicht.

Das Kind ist nun mal in den Brunnen gefallen, jetzt mußt Du zusehen, daß Du das beste daraus machst. Die Leute bei Gerichtshilfe der StA (wo Du die Ratenzahlung beantragen mußt) sind keine Unmenschen. Die werden Dir schon eine Ratenhöhe zubilligen die leistbar ist. Und die Leute die noch Geld von Dir zu kriegen haben, müssen halt warten, bzw. sich erst mal mit weniger begnügen. (Das tun sie auch -notgedrungen ;) - ich bearbeite Fälle wie Deinen mehrfach tägl. beruflich, deswegen weiß ich wovon ich rede) Euer Existensminimum schützt die Pfrändungsfreigrenze nach § 850 ff. ZPO

Wie gesagt, laß den Strafbefehl erst mal "sacken" und denk dran, daß "nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird".

Da mußt Du jetzt wohl oder übel durch...


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#21
 Von 
raik1973
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Streetworker,

ich habe den Brief noch nicht weggeschickt, mir ging es eigentlich eher um das Führungszeugnis, das andere ist mir eh klar, da komme ich nicht darum. Doch blöd von der Firma, wenn die von mir Geld bekommen mich anzuzeigen, jetzt können sie kein Geld mehr bekommen, denn ich muss ja erstmal den SB bezahlen und der ist sehr wichtig. Jetzt müssen sie ja ein Jahr warten, wenn nicht sogar länger. Denn die 150€ monatlich muss ich ja nun auf jedem Fall ans gericht zahlen. Jetzt haben die sich doch damit einen Eigentor geschossen mit der Anzeige, denn sie sehen ja nun vorläufig kein Geld und Pfändbar ist auch ncihts mit 3 kleinen Kindern!!! Ich wollte das alles nicht, aber ihr habt schon recht, es gibt schlimmeres *schnief*

Danke für Eure Hilfe

Gruß Mamaela, die echt an der Grenze war, wenn da meine Kinder nun nicht gewesen wären und vorallem danke das Ihr mir geholfen habt, das irgendwie klar zu bekommen und das ich wieder schlafen kann in Anführungstrichen!!!

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#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

jetzt können sie kein Geld mehr bekommen, denn ich muss ja erstmal den SB bezahlen und der ist sehr wichtig. Jetzt müssen sie ja ein Jahr warten, wenn nicht sogar länger. Denn die 150€ monatlich muss ich ja nun auf jedem Fall ans gericht zahlen. Jetzt haben die sich doch damit einen Eigentor geschossen mit der Anzeige, denn sie sehen ja nun vorläufig kein Geld und Pfändbar ist auch ncihts mit 3 kleinen Kindern!!!

Eben, daß sag ich ja die ganze Zeit :)

Ansonsten: Gerne geschehen und alles Gute... :)


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#23
 Von 
raik1973
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hilf mir bitte nochmal,

also was muss ich denn bei der Ratenzahlungsvereinbarung alles angeben. Eigentlich haben wir jetzt schon nichts mehr übrig. Wissen nicht wie wir über die Runden kommen, aber die 150€ die wir an die Firma gezahlt hätten würden wir halt an das Gericht zahlen, mehr da gehen wir echt baden hier!!! Werden die damit einverstanden sein??? Wie errechnen die das und wenn ja gibt es ein Zeitraum wo es abbezahlt werden müsste. Mir kommt echt schon der Gedanke den Gang in den Knast anzutreten.

Ich habe da echt Angst, das wir hier gar nicht mehr klar kommen und total baden gehen. Mein Mann verdient ja gerade mal die Grenze die nicht gepfändet werden kann und er muss es ja bezahlen, denn ich habe ja nichts. Ich muss jetzt erstmal aufpassen, das ich keinen Mist an der Kasse verzapfe (Nebenjob 300€), denn dann habe ich ja ein großes Los gezogen. Wir brauchen ja das Geld. Sonst können wir uns einbuddeln.

Danke nochmal

Gruß Mamaela

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9536x hilfreich)

Tja, daß ist ein wenig schwierig in eurem Fall. Normalerweise ist ja nur Dein eigenes Einkommen maßgeblich. Aber bei der Bemessung der Strafe wurde ja auch schon offensichtl. (zumindest teilweise) das Einkommen der gesamten Familie zugrunde gelegt. Außerdem läge nur Dein Einkommen ja weit unter dem Sozialhilfesatz.

Du solltest folgendes einreichen:

Verdienstbescheinigungen von Deinem Mann und Dir.

Mietvertrag, Versicherungsbeitragsrechnungen (alle --> Hausrat, Haftpflicht, KFZ usw.), Kreditverträge.

Diese Beträge stellt dann der Rechtsprfelger bei der StA gegenüber und legt eine Rate fest. Ist auch viel Ermessenssache. Aber mit 150,00 kommt ihr auf jeden Fall hin. Evtl. auch mit 100,00 (Dann kannst Du die anderen 50 weiter als Schadenersatz zahlen).

Du kannst auch bei der StA anrufen, Dir dort einen Termin geben lassen und gehst dann mit den ganzen Unterlagen da hin. Macht vielleicht mehr Eindruck.

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