Strafbefehl Tagessatz wegen Körperverletzung

5. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hansi355
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl Tagessatz wegen Körperverletzung

Hallo , mein Vater hatte ein Unfall, er ist über die Füsse einer Frau gefahren. Der Staatsanwalt hat meinen Vater eine Strafe von 1200 euro fest gesetzt also 30 Tagessätze a 40 Euro. Ich fi d das schon etwas zu Hoch, da mein Vater Grundsicherung bekommt und mindest Rente bezieht. Kann man da ein spruch mit erfolg einlegen ? Was meint ihr ?
Mein Vater ist auch nicht schnell oder so gefahren , er ist Normal gefahren , die Frau hat eine Strassenseite überquert und danach über eine durchgestrichene Linie auf die Seite von mein Vater gerannt.

-- Editiert von Hansi355 am 05.01.2021 17:04

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Der Staatsanwalt hat meinen Vater eine Strafe von 1200 euro fest gesetzt also 30 Tagessätze a 40 Euro. Nein, hat er nicht - Staatsanwälte verhängen keine Strafen. Dafür gibt es eine Berufsgruppe namens "Richter", und von einem solchen kommt auch dieser Strafbefehl.
Ich fi d das schon etwas zu Hoch, da mein Vater Grundsicherung bekommt und mindest Rente bezieht. Ja, da könnte der Vater zumindest gegen die Höhe des einzelnen Tagessatzes Einspruch einlegen - dann wird diese vermutlich auf 20 bis 30 Euro reduziert.
Kann man da ein spruch mit erfolg einlegen ? Nicht "man", nicht Sie, aber Ihr Vater schon. Da muss er sich aber überlegen, ob er das vollinhaltlich machen (= neue Verhandlung) oder in der beschriebenen WWeise den Einspruch auf die TS-Höhe beschränkt (= keine Verhandlung, aber die Zahl der TS bleibt dann gleich).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)


Hat er im Ermittlungsverfahren keine Angaben zu seinem Einkommen gemacht?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.01.2021 19:27

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#3
 Von 
Hansi355
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Hat er im Ermittlungsverfahren keine Angaben zu seinem Einkommen gemacht?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.01.2021 19:27


Das hatten wir ja beim Anwalt gemacht. Es wurde uns nicht mal bescheid gegeben wann das Gericht sein wird.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bei einem Strafbefehl gibt's kein Gericht. Das ist ein rein schriftliches Verfahren.

Einspruch auf ausschliesslich die Tagessatzhöhe kann sicher nicht schaden. Kann man auch selber machen, ohne Anwalt. Auch da gibt es dann keine gerichtliche Hauptverhandlung, wenn man es richtig macht.

Oder hat man den Anwalt jetzt schon damit beauftragt? Also mit dem Einspruch?!

Wie hoch ist das Einkommen (netto) denn genau?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.01.2021 06:43

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Strafbefehl Tagessatz wegen Körperverletzung


Wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) oder wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB)?

Zitat:
er ist über die Füsse einer Frau gefahren.


Wie darf man sich das vorstellen, d.h. welche Verletzungen hat die Frau erlitten? Wurde si ins Krankenhaus eingeliefert?

Zitat:
die Frau hat eine Strassenseite überquert und danach über eine durchgestrichene Linie auf die Seite von mein Vater gerannt.


Und warum ist gegen Deinen Vater dann ein Strafbefehl verhängt worden?

Nach meiner Einschätzung stimmt die Geschichte so nicht oder es fehlen wichtige Details.

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#6
 Von 
Hansi355
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Strafbefehl Tagessatz wegen Körperverletzung


Wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) oder wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB)?

Zitat:
er ist über die Füsse einer Frau gefahren.


Wie darf man sich das vorstellen, d.h. welche Verletzungen hat die Frau erlitten? Wurde si ins Krankenhaus eingeliefert?

Zitat:
die Frau hat eine Strassenseite überquert und danach über eine durchgestrichene Linie auf die Seite von mein Vater gerannt.


Und warum ist gegen Deinen Vater dann ein Strafbefehl verhängt worden?

Nach meiner Einschätzung stimmt die Geschichte so nicht oder es fehlen wichtige Details.


Fahrlässige Körperverletzung,
Die Frau wurde ins Krankenhaus geliefert, Fraktur am Fuss.

Wie gesagt der Anwalt meinte damals , weil die Person verletzt wurde, wird dann so so ermittelt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Wie gesagt der Anwalt meinte damals , weil die Person verletzt wurde, wird dann so so ermittelt.


Das ist richtig, jedoch wundert mich bei der Situation nicht nur die Höhe des Tagessatzes, sonder auch die Anzahl der Tagessätze. Ich verstehe die Sache so, dass den Fußgänger ein erhebliches Mitverschulden trifft, ggf. sogar ein Alleinverschulden.

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#8
 Von 
Hansi355
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Wie gesagt der Anwalt meinte damals , weil die Person verletzt wurde, wird dann so so ermittelt.


Das ist richtig, jedoch wundert mich bei der Situation nicht nur die Höhe des Tagessatzes, sonder auch die Anzahl der Tagessätze. Ich verstehe die Sache so, dass den Fußgänger ein erhebliches Mitverschulden trifft, ggf. sogar ein Alleinverschulden.


Das sind wir auch sprachlos, weil die Dame nicht über die Ampel gegangen ist , das 20 Meter weiter entfernt war.
Mein Vater hat auch keine Vorstrafen oder sonstige Verkehrsdelikte.
Er kriegt Monatlich um die 800 euro inklusiv Grundsicherung .

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Er kriegt Monatlich um die 800 euro inklusiv Grundsicherung . Dann wird der Tagessatz vermutlich auf 25 Euro, vielleicht auch auf 20 Euro, festgesetzt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Hansi355):
Er kriegt Monatlich um die 800 euro inklusiv Grundsicherung .


Dann ist der Tagessatz definitiv zu hoch.

Wenn man also nur die Tagesatzhöhe abgesenkt haben will, legt man einen entsprechend beschränkten Einspruch ein und bittet um Entscheidung im Beschlusswege. Das gibt es (vorausgesetzt Gericht und StA sind einverstanden, wovon man aber zu 99,9% ausgehen kann) keine Gerichtsverhandlung, sondern alles findet -weiterhin- im schriftlichen Verfahren statt.

Frist für den Einspruch sind 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls (innerhalb 2 Wochen muss der Einspruch bei Gericht eingegangen sein)

Zitat:
Valentin Vater
Musterstraße 1
Musterstadt


Amtgericht X
Y-Straße
Z-Stadt


Meine Strafsache, Aktenzeichen xx Cs xx Js xxxxx/20, Strafbefehl vom xx.xx.xxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o.g. Strafbefehl lege ich hiermit

EINSPRUCH

nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO auf die Höhe des Tagessatzes ein und bitte um Entscheidung im Beschlusswege. Als Nachweis füge ich meinen Renten- sowie Grundsicherungsbescheid bei.

Freundliche Grüße
Vater



Will man den Schuldspruch insgesamt anfechten, weil man meint, dass den Vater nicht mal ein Fahrlässigkeitsvorwurf trifft, muss man (also der Vater) unbeschränkten Einspruch einlegen. In dem Fall gibt es aber in jedem Fall eine hauptverhandlung bei Gericht, bei der die Strafe theo. auch noch höher ausfallen könnte als jetzt. Der Text für einen solchen Einspruch würde lauten:

Zitat:
Valentin Vater
Musterstraße 1
Musterstadt


Amtgericht X
Y-Straße
Z-Stadt


Meine Strafsache, Aktenzeichen xx Cs xx Js xxxxx/20, Strafbefehl vom xx.xx.xxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o.g. Strafbefehl lege ich hiermit

EINSPRUCH

ein.


Freundliche Grüße
Vater

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die Tagessatzhöhe ist bei dem Einkommen deutlich zu hoch. Wie der entsprechende Einspruch formuliert werden kann, wurde schon dargelegt. Ob es Sinn macht, vollständig Einspruch einzulegen, ist schwer zu beurteilen, da hier naturgemäß nur die eine Seite des Geschehens bekannt ist.
Es sei aber darauf hingewiesen, dass der Einspruch bis zur Hauptverhandlung auch wieder zurückgenommen werden kann. Hat die Hauptverhandlung begonnen, ist das nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Sollte sich also herausstellen, dass das Verschulden des Angeklagten größer war - und damit mehr Tagessätze zu erwarten sind -, könnte es mit einer Rücknahme schwierig werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hansi355
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wastl):
Die Tagessatzhöhe ist bei dem Einkommen deutlich zu hoch. Wie der entsprechende Einspruch formuliert werden kann, wurde schon dargelegt. Ob es Sinn macht, vollständig Einspruch einzulegen, ist schwer zu beurteilen, da hier naturgemäß nur die eine Seite des Geschehens bekannt ist.
Es sei aber darauf hingewiesen, dass der Einspruch bis zur Hauptverhandlung auch wieder zurückgenommen werden kann. Hat die Hauptverhandlung begonnen, ist das nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Sollte sich also herausstellen, dass das Verschulden des Angeklagten größer war - und damit mehr Tagessätze zu erwarten sind -, könnte es mit einer Rücknahme schwierig werden.


Ich hab heute mit meinen Anwalt darpbee geredet, er meinte auch das wir auf die komplette Sache einspruch erheben 0
werden. Der Richter soll entscheiden.

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