Strafbefehl - Tagessatz zu hoch?

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
plusdreivier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl - Tagessatz zu hoch?

Guten Tag,

ich habe heute einen Strafbefehl bekommen (wg. Steuerhinterziehung blz. zu Unrecht erhaltendem Kindergeld) in Höhe von 20 Tagessätzen á 30€.
Ich beziehe zur Zeit Alg 2 und habe nun versucht mich zu informieren, wie ich den Betrag abbezahlen kann. Mir wurde zwar eine Ratenzahlung vorgeschlagen, aber ich empfinde den Gesamtbetrag von 600 Euro als sehr hoch, insb den Tagessatz, da ich ja gar kein Einkommen habe (außer dem ALG 2 Bezug).
Nun habe ich gelesen, dass ich Einspruch mit Begrenzung auf die Höhe des Tagessatzes einreichen kann.
Bringt das etwas, oder sind 30€ beim ALG-2-Satz von 416€ gerechtfertigt? Werden die Miete und der Mehrdarf zum Heizen mitberechnet? (Ich bekomme monatlich 790€ überwiesen). Ich fühle mich ohnmächtig und hilflos.

Viele Grüße,

Plusdreivier

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30227 Beiträge, 9507x hilfreich)

Zitat:
insb den Tagessatz, da ich ja gar kein Einkommen habe (außer dem ALG 2 Bezug).


Das ist Einkommen.

Gibt es noch irgendwelche anderen Geldzuflüsse? Was, wie viel und woher auch immer?
Geldwerte Vorteile ?

Wurden seinerzeit im Ermittlungsverfahren Angaben zur Einkommenshöhe gemacht? Was wurde dort angegeben?

Zitat:
Nun habe ich gelesen, dass ich Einspruch mit Begrenzung auf die Höhe des Tagessatzes einreichen kann.


Richtig

Zitat:
Bringt das etwas, oder sind 30€ beim ALG-2-Satz von 416€ gerechtfertigt?


Kommt auf die Antworten auf o.g. Fragen an.

Zitat:
Werden die Miete und der Mehrdarf zum Heizen mitberechnet?


Ja

Zitat:
Ich bekomme monatlich 790€ überwiesen


Sie zahlen also 374,00 Euro Miete incl. Betriebs- und Heizkosten?

In dem Fall wären 30,00 Euro zu hoch (vorbehaltlich der Antworten auf meine o.g. Fragen). Angemessen wären 20,00, max. 25,00 Euro.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.08.2019 22:28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32398 Beiträge, 17074x hilfreich)

Nun habe ich gelesen, dass ich Einspruch mit Begrenzung auf die Höhe des Tagessatzes einreichen kann. Die Beschränkung des Einspruchs auf die Tagessatzhöhe ist sehr wichtig, denn sonst wird der Einspruch verhandelt, d. h., Sie müssen zu einer Gerichtsverhandlung, die 70 Euro Gebühren kostet. Der beschränkte Einspruch hingegen wird i. d. R. ohne Verhandlung durch Gerichtsbeschluß erledigt und könnte hier tatsächlich 100 bis 200 Euro sparen (siehe letzte Antwort).
habe nun versucht mich zu informieren, wie ich den Betrag abbezahlen kann. Wenn Sie Einspruch einlegen, müssen Sie darum erstmal gar nicht kümmern. Nach Rechtskraft des neuen Urteil können Sie wahlweise Ratenzahlung oder die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen - das sind pro Tagessatz 4 bis 6 h Stunden Arbeit, was sich bei 20 oder 25 Euro Tagessatz eher nicht lohnt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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