Strafbefehl - Was muß ich mir unter diesem Beweismittel vorstellen?

24. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1150
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl - Was muß ich mir unter diesem Beweismittel vorstellen?

Habe pünktlich zu Weihnachten einen Strafbefehl erhalten wg. angeblichen Diebstahls (15€) aus der Wohnung einer Patientin. Die Nummern der Scheine waren dem Sohn bekannt. Beweismittel war Einlassung/Eingebung und die Zeugenaussagen des Sohnes des Geschädigten und einer Polizistin (die hatte mir beim Verhör auch mehrmals gesagt, sie hielte mich für schuldig). Was muß ich mir unter diesem Beweismittel vorstellen? Gilt denn nicht bei Aussage gegen Aussage: Im Zweifel für den Angeklagten? Was könnte die Zweifel des Richters ausgeräumt haben? Strafmaß: 150€. Käme es bei Einspruch zu einer Verhandlung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

1. Ohne Akteneinsicht lässt sich die Beweislage nicht wirklich einschätzen. Wer hat wann was ausgesagt etc.?
2. Aussage gegen Aussage gibt es so nicht. Das Gericht entscheidet nach freier Überzeugung, wem es glaubt.
3. Wenn Sie Einspruch einlegen, wird Termin zur mdl. Verhandlung bestimmt und die Sache wird verhandelt.

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#2
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Ob die Polizistin Dich für schuldig hält oder nicht, ist ihr Problem. Ob es bei der Schadenshöhe überhaupt zu einer Vewrhandlung kommt scheint mir äusserst fraglich.
An Deiner Stelle würde ich den vermeintlich Geschädigten die 15,-€ dahin stecken, wo den ganzen Tag die Sonne nicht scheint und mich weigern sie weiter zu betreuen.

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"Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wider."

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

selbstverständlich kommt es nach dem Einspruch gegen einen Strafbefehl zu einer Verhandlung. Die Erfolgsaussichten sind ohne Kenntnis der Akten nicht abschätzbar.

Gruß vom mümmel

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