Strafbefehl. Wie geht es weiter?

25. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Strafbefehl123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl. Wie geht es weiter?

Hallo liebe Community.

Leider habe ich durch Eigenverschulden eine Anzeige wegen Internetbetrungs bekommen und dazu einen Strafbefehl.

Strafbefehl vom 03.04.2018:

"Sie werden daher beschuldigt, in zwei Fällen in der Absicht, sich oder einen Dritten einer rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, Das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass sie durch Vorspiegelung falscher oder doch Einstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt Oder unterhielten.
Bitte zahlen sie erst nach Zugang der Zahlungsaufforderung."

90 Tagessätze, 2 Fälle mit je 60 Tagessätzen a 40Euro = 3600Euro

Diese Summe kann ich durch meine Verschuldung momentan nicht aufbringen. Jetzt meine Frage, wie kann ich diese Zahlung begleichen. Wird es mir auf jeden fall möglich sein eine Ratenzahlung zu vereinbaren? Wann kann ich mit der letztlich Zahlungsaufforderung rechnen? Lohnt es sich hier einen Anwalt zu rate zu ziehen?

Ich bin gerade etwas aufgelöst und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Der Strafbefehl wird 2 Wochen nach Zustellung rechtskräftig. Innerhalb der dann nächsten 4 Wochen werden Sie die Zahlungsaufforderung bekommen. Mit dieser können Sie dann eine Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft nach § 459a StPO beantragen.

Zitat:
Lohnt es sich hier einen Anwalt zu rate zu ziehen?


Kommt drauf an, aber wahrscheinlich nicht. Wenn Sie den Fall mal näher schildern, kann man hier was dazu sagen. Und wir nehmen keine 300,00 € dafür, die Sie beim RA sicherlich für eine Beratung (das ist dann noch keine Vertretung) hinlegen müssten :devil:

Die Gesamtstrafenbildung an sich ist korrekt (also das aus 2 x 60 Tagessätzen = 90 gemacht wurden)

Ob die 2 Einzelstrafen á 60 Tagessätze angemessen sind, kann man erst sagen, wenn man weiß wie hoch der Schaden war, den Sie verursacht haben und ob Sie bereits irgendwie vorbestraft sind.

Ob die 40,00 € Tagessatzhöhe angemessen sind, kommt auf Ihr aktuelles Nettoeinkommen an und ob Sie davon irgendjemand unterhalten (also z.B. Kindesunterhalt zahlen) oder verheiratet sind. Im letzten Fall müsste man dann auch noch das Nettoeinkommen Ihrer Frau kennen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Strafbefehl123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen danke erstmal fuer die Beratung!

Der Tagessatz von 40Euro ist hier noch weit unten angesetzt, da ca 2700Euro netto verdiene. Kann es mir hier passieren, dass dieser Tagessatz noch angehoben wird? Ich habe aktuell noch andere Schulden (Dispo etc.) die ich jedoch in den letzten Monaten nach und nach abgebaut habe.

EDIT: Ich bin nicht vorbestraft und es ging um 2 x 200Euro. (Bezahlt und nicht geliefert.)

Also heißt es hier erstmal abwarten und die Zahlungsaufforderung abwarten und dann schnellstmöglich eine Ratenzahlung zu beantragen. Ich kann also damit rechnen, dann die erste zu zahlende Rate/Zahlung sich noch ein klein wenig hinauszögert? Es geht mir hierbei keineswegs um etwas hinauszuzögern, sondern um etwas zeit zu haben mich Finanziell zu stabilisieren und meine Ausgaben zu minimieren.

gruesse

-- Editiert von Strafbefehl123 am 25.04.2018 19:56

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
EDIT: Ich bin nicht vorbestraft und es ging um 2 x 200Euro. (Bezahlt und nicht geliefert.)


Dafür sind 2mal 60 Tagessätze recht happig.

Dafür sind Sie natürlich bei der Tagessatzhöhe sehr gut gefahren, das hätten auch gut 80 EUR werden können.

Zitat:
Kann es mir hier passieren, dass dieser Tagessatz noch angehoben wird?


Nein, wenn Sie den Strafbefehl rechtskräftig werden lassen nicht.

Die Ratenzahlung wird aber bei dem Einkommen recht deutlich ausfallen. Mit 300,00 bis 400,00 EUR mtl. sollten Sie allermindestens rechnen. Je nach Höhe Ihrer berücksichtigungsfähigen Ausgaben (Miete incl. Nebenkosten, bestimmte Versicherungen etc.) auch deutlich mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Strafbefehl123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

es ist jetzt soweit. Die Rechnung vom Strafbefehl ist gekommen. Es wurde keine Ratenzahlung direkt angeboten. Diese muss ich ja wie sie oben bereits erwähnten jetzt beantragen. Gibt es dazu ein offizielle Dokument? Oder soll ich den Sachbearbeiter direkt Telefonisch kontaktieren und Hoeflich nach einer Ratenzahlung befragen? Ich habe immer noch bedenken, dass die Gesamtsumme erhöhet werden könnte, wenn sie feststellen, dass ich mehr verdiene als für den Tagessatz berechnet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

Machen Sie es so, dass sie parallel 300,00 Euro überweisen und gleichzeitig ein allgemein formuliertes Schreiben an den Sachbearbeiter aufsetzen wo Sie schreiben:

=> Dass Ihnen eine Komplettzahlung aufgrund Ihrer Finanziellen Situation nicht möglich ist und Sie den Gesamtbetrag nur in 12 Monaten abbezahlen können. (Nennen Sie keine konkreten Zahlen)
=> Legen Sie einen Dauerauftrag (Der dann logischer Weise bis Mai 2019 geht) bei aus dem ersichtlich ist, dass mit der heutigen Rate noch 11 weitere folgen werden

In der Regel wird der Sachbearbeiter sich dann keine weitere Arbeit machen wollen und noch Belege haben wollen, wenn er sieht, dass die 1. Rate bereits eingegangen ist und sogar ein Dauerauftrag beiliegt.

Wenn allerdings die 1. Rate bis dahin nicht erfolgt ist, ist die wahrscheinlichkeit höher, dass der Sachbearbeiter Belege haben will.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Also jedenfalls hier in Niedersachsen hätte das so garantiert keinen Erfolg. Hier will die StA immer Belege sehen (und v.a. zur Akte nehmen), selbst wenn der Antrag durch eine Einrichtung der Straffälligenhilfe eines öffentlichen Trägers gestellt wird. Ratenzahlung ist nur zu gewähren, wenn die Zahlung in einer Summe nicht möglich ist. Und das muss schon irgendwie belegt werden.

Belege dürften aber auch kein Problem sein, denn dies hier:

Zitat:
Ich habe immer noch bedenken, dass die Gesamtsumme erhöhet werden könnte, wenn sie feststellen, dass ich mehr verdiene als für den Tagessatz berechnet wurde.


ist völlig unbegründet, weil es rechtlich gar nicht möglich ist. Das Urteil ist rechtskräftig. Daran gibts nicht mehr zu rütteln, auch wenn sie 50.000,00 € im Monat verdienen würden (eine Ratenzahlung gäbe es dann natürlich nicht ;-) )

Wenn Sie es möglichst schnell hinter sich bringen wollen, rufen Sie den Rechtspfleger an und erklären Sie Ihre finanzielle Situation. Der wird Ihnen dann sagen, was er von Ihnen haben will und Ihnen wahrscheinlich ein Formular schicken (jedenfalls hier in NDS), wo Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben aufschlüsseln müssen und jeweils die entsprechenden Belege beilegen müssen. 1-2 Wochen später kommt dann der Bescheid, wie hoch die Rate ist.

1x Hilfreiche Antwort

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