Angenommen ich erhalte einen Strafbefehl, in dem ein bestimmter Betrag als zu zahlende Strafe angegeben ist.
Wie lange hat man in der Regel Zeit, den Betrag zu zahlen? Gibt es da Richtlinien?
Wenn es sich z.B. um einen höheren Betrag handelt besteht ja die Möglichkeit, dass das Geld nicht sofort innerhalb von 2 Wochen verfügbar ist.
-----------------
""
Strafbefehl - Wieviel Zeit zur Zahlung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn es sich z.B. um einen höheren Betrag handelt besteht ja die Möglichkeit, dass das Geld nicht sofort innerhalb von 2 Wochen verfügbar ist.
Dann kann man Ratenzahlung beantragen.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Das beantwortet aber nicht wirklich meine Frage, welche Fristen normalerweise gesetzt werden.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das wissen Sie doch schon - 2 Wochen.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
2 Wochen war nur ein Beispiel von mir, ich wußte nicht, dass es wirklich 2 Wochen sind...
Das ist ja wirklich sehr knapp bemessen....
-----------------
""
Das ist ja wirklich sehr knapp bemessen....
Wieso? Wenn Sie das Geld haben, können Sie es auch binnen 2 Wochen überweisen. Und wenn Sie es nicht haben, nützt Ihnen auch eine Frist von 4 oder 6 Wochen nichts - dann muß ein Antrag auf Ratenzahlung oder auf Umwandlung in gemeinnützige Arbeit gestellt werden.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Naja, es hat ja nicht jeder ständig mehrere tausend Euro auf dem Konto....
Aber man könnte ja z.B. einen Kredit beantragen, was ja vielleicht auch nicht unbedingt so schnell geht. Daher finde ich eine Frist von 2 Wochen recht knapp.
-----------------
""
Theoretisch kann man auch einen Aufschub beantragen. Das dürfte praktisch aber kaum vorkommen. By the way könnte man dann ja einfach Einspruch einlegen. Bis der verhandelt wird, muß man nicht zahlen. Und wenn man seinen Kredit dann durch hat, kann man den Einspruch wieder zurückziehen - kostet also nur die Briefmarken für 2 Briefe.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
man kann natrülich auch einen Antrag auf Umwandlung in gemeinnützige Arbeit stellen, je nachdem wie hoch der Betrag ist,arbeitet man dann eben mal ein halbes oder dreivirtel Jahr bei einer Gemeinnützigen Stellen und dann hat sich das ganze erledigt.
den einen Kredit bekommt auch nicht jeder und Ratenzahlung kommt dann wohl auf den monatlichen Betrag drauf an
bei mehren Tausend Euro Strafe wird sich eine Staatsanwaltschaft mit sicherheit nicht mit klein kleckerbeträgen zufrieden geben.
-- Editiert seidi256 am 23.06.2014 19:53
Umwandlung klappt nur.bei sehr geringem Einkommen. Wo der Staat Geld kriegen kann, nimmt er Geld...
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und außerdem fehlt es dem Erwerbstätigen ja nun schlichtweg an Zeit für gemeinnützige Arbeit, selbst wenn er die Umwandlung durchbekäme.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:<hr size=1 noshade>Und außerdem fehlt es dem Erwerbstätigen ja nun schlichtweg an Zeit für gemeinnützige Arbeit, <hr size=1 noshade>
Alles eine Frage der Organisation, dann fällt die Freizeit halt entsprechend reduziert aus. Soll ja Strafe sein ...
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Die muß aber auch angeleitet und überwacht werden, und schon von daher gibt es wenig Einsatzstellen, wo man abends oder am WE gemeinnützig tätig sein kann. In der praktischen Arbeit taucht das Problem immer wieder bei Leuten auf, wo Zeit und
Geld fehlen - z. B. Studenten oder Leute in Umschulungen.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
Die muß aber auch angeleitet und überwacht werden, und schon von daher gibt es wenig Einsatzstellen, wo man abends oder am WE gemeinnützig tätig sein kann
in der heutigen Zeit ist dies leider ein allgemeines Problem
als Kind/Jugendlicher war ich viele Jahre in einen Jugendclub der Wochentags bis 22 uhr am Wochenende bis 20 uhr offen hatte, den den Ferien sogar Sonntags
wir hatten sehr oft Leute die ihere Sozialtunden dort abgeleistet haben.
da viele Städte und Gemeinden inzwischen bei allen und jeden Sparen müssen sind leider inzwischen viele solcher Stellen weggefallen.
angeleitet und überwacht werden muss aber nicht alles.
es kommt immer auf die Art der Arbeitsstellen drauf an
wenn man jemanden den Auftrag gibt die Fenster zu Putzen wird sich kaum jemand danebenstellen um das zu überwachen...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
11 Antworten
-
16 Antworten
-
25 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten