Guten Abend,
Habe letzte Woche einen Strafbefehl
(Schwarzfahren 20 Tagessätze a 30€ sprich 600€) bekommen versuche seitdem vergeblichst die zuständige Richterin zu erreichen...
Nur komme ich nie durch ...
Nun würde ich dass eigentlich gerne in Arbeitsstunden umwandeln..
Dazu muss ich hinzufügen, dass ich vor kurzem noch eine Geldstrafe hatte 300€ die in Arbeitsstunden umwandeln wollte, was auch geklappt hat, (Schwitzen statt Sitzen) doch ich durch einen Job nicht angetreten bin und der Sekretär dem zuständigen Bearbeiter nichts davon gesagt hat..
Also wurde da die Ratenzahlung abgelehnt und musste die vollen 300€ bezahlen was ich auch gemacht habe.. bzw mein Vater..
Nun zu meiner frage...
Könnte was dazwischen kommen wenn ich nun sozialstunden beantragen möchte?
Zu mir ich bin 21 Jahre alt Arbeitslos
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Strafbefehl!!!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
wenn Sie vor kurzem erfolgreich die Umwandlung einer Geldstrafe in Sozialstunden organisiert haben, wundert mich aber, daß Sie nicht wissen, daß man das nicht beim Gericht und auch nicht telefonisch macht. Sie müssen den Strafbefehl rechtskräftig werden lassen und dann mit der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde verhandeln (schriftlich!).
Gruß vom mümmel
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Dass haben die von dem Schwitzen statt Sitzen gemacht und nicht ich alleine
und ich weiß auch nicht wie man dass verfasst..
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hi,
die Staatsanwaltschaft hat dafür Vordrucke. Im übrigen kommt es vor allem auf die Einkommenssituation an, die man mit Hilfe von Einkommensnachweisen belegt. Das bedarf keiner sonderlichen Formulierungskunst...
JETZT tun Sie überhaupt nichts. Der Strafbefehl muß rechtskräftig werden (das passiert automatisch nach 2 Wochen) und dann meldet sich die Staatsanwaltschaft bei Ihnen (einige Wochen später).
Gruß vom mümmel
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Zunächst mal können Sie, wenn die Wochenfrist noch nicht um ist, Einspruch einlegen, der auf die Höhe der Tagessätze beschränkt werden kann. Bei einem Arbeitslosen sind 30 € etwas hoch.
Ansonsten müssen Sie die Tilgung durch Arbeit bei der StA als Vollstreckungsbehörde beantragen. Sie können den Antrag aber auch jetzt schon an das Amtsgericht schicken, er wird dann zur Akte genommen und nach Einleitung der Vollstreckung bearbeitet.
Sie sollten nicht vergessen, dass es um Ihre Strafe geht. Wenn Ihnen also Tilgung durch Arbeit bewilligt wird, und Sie arbeiten nicht, geht das immer zu Ihren Lasten. Es kann doch auch kein Problem sein, in so einer Situation einen Dreizeiler an die StA zu schicken und um Ratenzahlung zu bitten, weil man jetzt einen Job hat!
Die Telefoniererei können Sie sich wirklich sparen. In der Zeit läuft Ihnen nämlich die Einspruchsfrist davon, und irgendetwas zusagen kann Ihnen die Richterin auch nicht, weil sie mit der Vollstreckung nichts zu tun hat.
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Hi,
na ja, wenn er die Strafe ohnehin abarbeiten will, macht ein Einspruch gegen die TS-Höhe aber keinen Sinn. Ob der TS 30 oder 15 Euro beträgt - es sind ja trotzdem 6 Stunden Arbeit, die er dafür erbringen muß...
Gruß vom mümmel
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Das war ja auch nur ein Vorschlag - für den abwegigen Fall, dass doch mal eine Geldstrafe bezahlt werden sollte
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Das war ja auch nur ein Vorschlag - für den abwegigen Fall, dass doch mal eine Geldstrafe bezahlt werden sollte
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So Heute ist Post gekommen...
Ladung zum Strafantritt...
Dabei ist weder ein zettel zur umwandlung in arbeitsstunden etc dabei...
Strafantritt am 01.02.10
Nun weiß ich nicht so recht was ich tun soll....
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falls Sie in Niedersachsen wohnen, dann sollten Sie mal hier im Forum den aktuellen beitrag von streetworker lesen.
http://www.123recht.net/Niedersachsen-Vermeidung-Ersatzfreiheitsstrafe-__f203474.html
Falls Sie in einem anderen Bundesland wohnen, gibt es wohl nur die Wahl zwischen zahlen oder sitzen.
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"justice"
-- Editiert am 21.01.2010 19:03
wohne in BaWü
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Hi,
tja, wenn jetzt die Ladung zum Strafantritt kommt, liegt es wahrscheinlich daran, daß Sie sich nicht um eine Umwandlung in Sozialstunden gekümmert haben. Wenn erstmal die Ladung zum Strafantritt draußen ist, ist man völlig auf die Kulanz des zuständigen Rechtspflegers angewiesen. Sie können also zur Staatsanwaltschaft gehen (persönlich!)und da verhandeln - vielleicht räumt er Ihnen noch eine Frist ein, vielleicht auch nicht...
Daß nach dem Strafbefehl nie eine Zahlungsaufforderung kam, sondern gleich die Ladung zum Strafantritt, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen...
Gruß vom mümmel
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