Strafbefehl bei Unschuld - 15 Jahre später

14. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ashana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl bei Unschuld - 15 Jahre später

Fiktiver Fall...

Angeklagter wird in Abwesenheit zu 100 Tagessätzen durch einen Strafbefehl verurteilt.

Der Angeklagte ist zum Zeitpunkt der Verurteilung psychisch nicht in der Lage Einspruch einzulegen und erkennt damit den Strafbefehl mehr oder weniger an.

Gibt es mehr als 15 Jahre später die Möglichkeit, diesen Strafbefehl irgendwie rückgängig zu machen, dass Urteil anzufechten bzw den Eintrag aus dem BZA / erw. Führungszeugnis zu bekommen?

Lg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Wenn es sich um eine Geldstrafe von 100 TS handelt, dann wurde diese bereits nach 10 Jahren aus dem BZR getilgt, siehe §46 Abs.1 Satz 2a BZRG.

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#2
 Von 
Ashana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Wenn es sich um eine Geldstrafe von 100 TS handelt, dann wurde diese bereits nach 10 Jahren aus dem BZR getilgt, siehe §46 Abs.1 Satz 2a BZRG.


D.h. einer Tätigkeit, mit einem einwandfreien erw. Führungszeugnis als Voraussetzung, würde nichts im Wege stehen?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zumindest steht dem kein Eintrag im Führungszeugnis, auch nicht im erweiterten, oder im Bundeszentralregister entgegen, da es einen solchen halt nicht mehr gibt.

Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es außer dieser Verurteilung keine weiteren Verurteilungen in der Folge gegeben hat.

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Ashana):
D.h. einer Tätigkeit, mit einem einwandfreien erw. Führungszeugnis als Voraussetzung, würde nichts im Wege stehen?

Wenn lediglich das Führungszeugnis geprüft wird und es ansonsten keine weiteren Verurteilungen gab ist das korrekt, der Eintrag ist längt getilgt.

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