Strafbefehl bekommen - Ratenzahlung möglich ?

2. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Herbert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Strafbefehl bekommen - Ratenzahlung möglich ?

Hallo,

ich habe heute meinen Strafbefehl zugestellt bekommen mit einer Strafe über 1800 Euro zu 60 Tagessätzen.

Ich hatte vor 3 Monaten durch Täuschung versucht mir eine Ware in Wert von 430 Euro aus einer Ladenkette zu ergaunern. Wie ich hier im Board verfolgt habe, ist 60 Tagessätze so eine Art Regel. Meine Frage: Ich habe gehört man kann Ratenzahlung beantragen, wenn man das Geld nicht auf einmal hat. Muss ich mich damit gleich an das Gericht wenden, wenn ja schriftlich oder ist telefonisch ? Oder soll man zunächst die 2 Wochen abwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist und der Zahlungsbeleg zugestellt wird.

Ich denke das es hierbei keinen Sinn hat, über Einstellung oder dergleichen zu diskutieren oder einen Rechtsanwalt einzuschalten. Aber eine Ratenzahlung käme mir schon entgegen, da ich im moment Arbeitslos bin..und erheblich Fixkosten im moment zu tragen habe.

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Herbert,

natürlich können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Dieses tun Sie am besten nach Rechtskraft des Urteils. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Dieses machen Sie bitte schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende,

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

mich würde dazu mal interessieren: hast Du es das erste Mal gemacht oder schon in irgendeiner Form eine andere Straftat begangen. Und in welcher Form wurde das verübt?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, nach Rechtskraft des Urteils können Sie schriftlich oder persönlich bei der Gerichtshilfe der StA Ratenzahlung beantragen. Einkommensnachweise und Nachweise über Ausgaben (Miete, Kreditraten o.ä.) beifügen, bzw. mitnehmen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

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