Strafbefehl durch Raubkopien

26. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
speltach
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl durch Raubkopien

Bei einem Freund von mir wurde im Februar 2004 eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dort wurden insgesamt ca. 150 CD´s beschlagnahmt.

Nun vor ein paar Tagen bekam er seinen Strafbefehl über 90 Tagessätze so je 40€ ergibt einen Gesamtbetrag von 3600€.

Ist er jetzt hierdurch vorbestraft. Oder tritt die Vorstrafen Regelung nur ein wenn er 91 Tagessätze bekommen hätte ?

Muß er dies seinem Arbeitsgeber melden ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Ist er jetzt hierdurch vorbestraft. Oder tritt die Vorstrafen Regelung nur ein wenn er 91 Tagessätze bekommen hätte ?"

Sofern im BZR bisher noch keine Strafe eingetragen ist, wird die Verurteilung zu 90 TS nach § 32 II Nr. 5 lit. a BZRG nicht ins BZR aufgenommen, so dass Ihr Freund gem. § 53 I BZRG als nicht vorbestraft gilt.

"Muß er dies seinem Arbeitsgeber melden ?"

Nein, wieso sollte er?

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
speltach
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist seine erste Strafe.

Was ist vom Strafbefehl über 3600€ zu halten. Im wird vorgeworfen daß er in 77 Fällen das Urheberrecht verletzt hat.

Ist die Summe OK oder zu hoch. Ist es ratsam gegen das Urteil Einspruch einzulegen ?

Er hat keinen Rechtsschutz.

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Es ist seine erste Strafe."

Dann gilt das oben Geschriebene - er darf sich also als "nicht vorbestraft" bezeichnen.

"Ist die Summe OK oder zu hoch. Ist es ratsam gegen das Urteil Einspruch einzulegen?"

Das läßt sich ohne Detailkenntnisse des Falls nicht seriös beurteilen. Falls Ihrem Freund die Bestrafung unangemessen hart erscheint, sollte er einen RA einschalten - eine RV wäre hier sowieso sinnlos, da diese bei vorsätzlichen Handlungen nie eine Deckungszusage erteilt.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
speltach
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

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#5
 Von 
speltach
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie groß ist die Warscheinlichtkeit daß er noch mit einer zivilrechtlichen Klage rechnen muß.

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Angesichts der verstärkten Bemühungen der Musikindustrie, härter gegen Raubkopierer vorzugehen, würde ich mal darauf tippen, dass Schadenersatz geltend gemacht wird. Das hängt aber letztendlich vielleicht auch davon ab, wie die Chancen stehen, einen (titulierten) SE-Anspruch bei Ihrem Freund realisieren zu können.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#7
 Von 
fabe
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

rein interessehalber nur mal so ne frage zum schadensersatz: wenn die musikindustrie das geltend macht darf er dann für alle gebrannten cds die sagen wir mal 15€ zahlen oder wie läuft das? wie siehts aus wenn man ihm nachweist, daß er die cds auch noch weiterverteilt hat?

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