Strafbefehl erhalten, was tun ?

4. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Frank Ebert
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl erhalten, was tun ?

Zuerst eine Information über mich: 25 Jahre, nicht vorbestraft, Student, 377 € Bafög/Monat.

Ich habe heute einen Strafbefehl vom AG Sinzig erhalten. Tatbestand:
Ich bin in ein seit Jahren verlassenes Firmengebäude eingedrungen und habe ein paar Sachen (Akten, Grundrisse) entwendet. Bin auch erwischt worden -> Verhör -> Geständnis etc.
Strafvorschriften: §§ 242 , 243 Abs. 1 Nr. 1 , 25 Abs. 2 StGB

Folgender Text steht im Strafbefehl:
"Gegen Sie wird daher folgende Geldstrafe festgesetzt:
Zahl der Tagessätze: 120
Höhe des Tagessatzes: 5 €
Gesamtbetrag: 600 €
Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an die Stelle eines Tagessatzes 1 Tag Freiheitsstrafe."
Nun meine Fragen dazu:
1) Bedeutet das, wenn ich nicht bezahlen könnte, müßte ich 120 Tage in Haft ?
2) Hat eine Bezahlung andere Folgen als bspw. eine Haftstrafe ?
3) Wird die Geldstrafe "irgendwo" registriert ?
4) wird eine Haftstrafe "irgendwo" registriert ?
5) Bringt es etwas, gegen diesen Haftbefehl Einspruch einzulegen ?
6) Kann man das Geld auch in Raten abzahlen ?
7) Wenn ich Einspruch einlege und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, kann es sein, daß das Strafmaß noch erhöht wird ?

Vielen Dank im Voraus

Frank Ebetrt

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo.

1. Ja

2. Nein

3. Ja

4. Ja

5. m.E. Nein (noch relativ gut wegegekommen für §§ 242 und 243 StGB )

6. Ja, auf Antrag bei der Gerichtshilfe der StA

7. Ja, kann sein.

PS: Solche Fragen liebe ich, da kann man kurz und knapp antworten :)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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