Strafbefehl erhalten wegen Betrug, Rückzahlung nicht möglich !

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb495841-58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl erhalten wegen Betrug, Rückzahlung nicht möglich !

Guten Tag,
ich wurde wegen Betrug zu 30 x 10 Tagessätze verurteilt. Es wurde auch festgehalten das ich das Geld zurück bezahlen muss um das ich den Käufer betrogen habe (900 EURO) Was passiert wenn ich das nicht mache oder kann ? Pfändung ? Eidesstattliche ?

Die Strafe von 300 muss ich bezahlen sonst Erzwingungshaft aber wie verhält es sich mit der Rückzahlung ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Mahnbescheid, dann Schufa-Eintrag und auch Pfändungen wären dann für den Zeitraum von 30 Jahren möglich. Durch den Schufa-Eintrag dann kein Handyvertrag, keine Wohnung im schlimmsten Fall, kein Kredit - aber sonst alles im grünen Bereich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Es wurde auch festgehalten das ich das Geld zurück bezahlen muss um das ich den Käufer betrogen habe ... Was passiert wenn ich das nicht mache...


Kommt drauf an, auf welcher rechtlichen Grundlage genau das "festgehalten" wurde.

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