Hallo noch mal
Zurück zum Thema Strafbefehl.
Ich habe vor, mich um Sozialstunden statt Strafe zu bemühen.
Hab aber kein Plan an wenn ich mich wenden soll schriftlich?? Amtsgericht ?? Staatsanwaltschaft?? oder wo??
und was genau soll ich schreiben??
Andere Frage wäre auch : es wurde 15€ pro Tagessatz angewendet kann man diese evtl. auf 5€ pro Tag reduzieren?? Ich bekomme Harz 4.
Danke fur Ihre Tipps
Strafbefehl in Sozialstunden umwandeln
Zuständig ist die Staatsanwaltschaft - die wird sich nach Eintritt der Rechtskraft an Sie wenden. Und nein, der Tagessatz kann nicht auf 5 Euro korrigiert werden.
Zitat :Amtsgericht ?? Staatsanwaltschaft?? oder wo??
Rechtspfleger bei der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft. Wie in Deinem anderen thread schon gesagt, muss die Strafe dazu aber erstmal rechtskräftig werden, d.h. Du musst entweder den Einspruch zurücknehmen oder die Hauptverhandlung abwarten. Vorher macht es 0,0 Sinn den Antrag zu stellen.
Zitat :und was genau soll ich schreiben??
Man kann diesen Musterantrag verwenden (wobei man bei den ersten beiden Ankreuzmöglichkeiten am Besten beides ankreuzt. Im Grunde ist die Unterscheidung die dort gemacht wird Unsinn. Gemeinnützige Arbeit dient immer der "Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe")
Musterantrag.pdf
Zitat :Andere Frage wäre auch : es wurde 15€ pro Tagessatz angewendet kann man diese evtl. auf 5€ pro Tag reduzieren??
Falls Du den Einspruch schon zurückgenommen hast, nein, dann schon theoretisch nicht mehr.
Falls Du ihn noch nicht zurückgenommen hast, wäre eine Reduzierung in der Hauptverhandlung möglich. Allerdings garantiert nicht auf 5,00 EUR. Mit extrem viel Glück vielleicht auf 10,00 EUR. Wobei von den gesparten 150,00 EUR dann mindestens 81,00 EUR schon wieder durch die zusätzlichen Verfahrenskosten aufgegessen würden. Bleibt's bei den 15,00 EUR zahlst Du mindestens 81,00 EUR mehr als aktuell.
Auf die Anzahl der Sozialstunden hätte das aber sowie keinen Einfluss, denn das sind so oder so 180 Stunden.
30 Tagessätze X 6 Stunden. Ob der einzelne Tagessatz da 5, 10, oder 15 EUR beträgt, ist schnuppe.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Noch eine Frage..
was genau macht fur mich der Anwalt wenn ich Beratungshilfeschein mitbringen sollte??
Gibt er mir bei der Erstbetatung nur allgemeine Infos oder holt er auch schrieftlich Akteneinsicht ein und berät über mögliche Handlungsstrategie??
Habe heute mit einem gesprochen der meint mir steht gesetzlich ein Pflichtverteidiger in Strafsache zu. Weil ich Harz 4 bekomme. Ich musste unbedingt Anwaltliche beratung holen.
Und dass die Richterhelferinnen zu mir gemeint haben im Oktober dass mir es gar nicht zusteht.. war nur eine Ausrede.
Bin verwirrt ..
In Strafsachen gibt es auf Beratungshilfe nur eine allgemeine Beratung, sonst nichts, keine Akteneinsicht.
Pflichtverteidigung richtet sich nach der Schwere des Falles, nicht nach dem Einkommen.
Bei Mord bekommt man immer einen Pflichtverteidiger (auch wenn man Millionär ist), bei Ladendiebstahl nicht (auch nicht bei Hartz4).
Wenn ein Anwalt sagt, dass Ihnen wegen Hartz4 ein Pflichtverteidiger zusteht, dann würde ich an der Qualifikation des Anwalts zweifeln.
Wenn es um den Strafbefehl geht: Strafbefehle sind nur bei "Kleinkram" zulässig. Und bei "Kleinkram" hat man im Regelfall keinen Anspruch auf Pflichtverteidigung.
Übrigens ist auch ein Pflichtverteidiger nicht kostenlos. Die Kosten stehen nachher auf der Gerichtskostenrechnung mit drauf (wenn man nicht freigesprochen wird).
Zitat :was genau macht fur mich der Anwalt wenn ich Beratungshilfeschein mitbringen sollte??
Geht's um diese Sache hier, mit dem Strafbefehl?
Dafür bekommst Du überhaupt keinen Beratungshilfeschein mehr, da es Beratungshilfe nur in Sachen gibt, die noch nicht "gerichtlich anhängig" sind. Das ist hier aber der Fall.
Grundsätzlich -wenn Beratungshilfe noch möglich wäre- ist sie in Strafsachen eng begrenzt. Es gibt eine "Ersteinschätzung des Rechtsfalles". Tätig werden kann der Anwalt nicht (also z.B. ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft senden) im Rahmen von Beratungshilfe in Strafsachen. Aber wie gesagt: In diesem Fall hier ist Beratungshilfe sowieso nicht mehr möglich.
Zitat :Gibt er mir bei der Erstbetatung nur allgemeine Infos oder holt er auch schrieftlich Akteneinsicht ein und berät über mögliche Handlungsstrategie??
Kommt auf den Anwalt an. Optimal nutzt man einen Beratungshilfeschein (im Sinne des Mandanten) aus, indem der Anwalt sich zunächst mal Akteneinsicht holt und erst dann -nach Erhalt der Akte- das Beratungsgespräch durchführt, das es für den Schein gibt. Viele Anwälte machen das aber nicht, sondern lassen sich den Sachverhalt einfach vom Mandanten erzählen und geben auf dieser Grundlage eine Ersteinschätzung ab.
Nur -ich wiederhole es sicherheitshalber noch mal
Zitat :Habe heute mit einem gesprochen der meint mir steht gesetzlich ein Pflichtverteidiger in Strafsache zu. Weil ich Harz 4 bekomme. Ich musste unbedingt Anwaltliche beratung holen.
Und dass die Richterhelferinnen zu mir gemeint haben im Oktober dass mir es gar nicht zusteht.. war nur eine Ausrede.
Der Anwalt redet Unsinn (es sei denn, Du hast uns hier relevante Infos verschwiegen, die er jedoch hat). Wobei ich nach wie vor davon ausgehe, dass wir hier über Deinen Strafbefehl wegen der Pfandsammlerei reden und nicht über irgendein anderes Strafverfahren. Oder hast Du zufälligerweise eine offene Bewährung am laufen? Das würde die Lage ändern.
Ein Pflichtverteidiger ist zum einen nicht kostenlos und hat auch nichts mit Hartz IV zu tun. Auch ein Millionär würde einen Pflichtverteidiger bekommen, wenn die Voraussetzungen für einen Pflichtverteidiger erfüllt wären, was sie in Deinem Fall nicht sind.
Eine ganz andere Sache ist "Beratungshilfe". Die hat nichts mit "Pflichtverteidiger" zu tun. Beratungshilfe gibt es bei geringem Einkommen, wie Hartz IV. Aber halt auch nur unter bestimmten, weiteren, Bedingungen, wie der Tatsache, dass die Sache noch nicht gerichtsanhängig sein darf.
So ... und nachdem ich mir Deinen anderen thread gerade noch mal angesehen habe, gab es da außer der Strafsache wegen der bereits der Strafbefehl erlassen wurde, noch ein 2. Verfahren wo Du eine Beschuldigtenanhörung bekommen hast. Ist das schon irgendwie weitergegangen?
Falls nein und falls es tatsächlich nicht in dem bereits erlassenen Strafbefehl enthalten ist, könntest Du für dieses 2. Verfahren (nur für das) noch einen Beratungshilfeschein bekommen. Was Du dafür vom Anwalt bekommst, hatte ich oben geschildert. "Verteidigung" bekommst Du dafür nicht ... und die Voraussetzungen für einen Pflichtverteidiger liegen auch in diesem 2. Verfahren nicht vor. Darüber hinaus -ich wiederhole mich- wäre auch ein Pflichtverteidiger nicht kostenlos. Wenn man verurteilt wird, muss man auch einen Pflichtverteidiger am Ende bezahlen, über die Verfahrenskosten, die einem das Gericht dann in Rechnung stellt.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.12.2021 14:03
Der Fragesteller schreibt, er habe mit "einem" gesprochen. Nicht, er habe mit einem Anwalt gesprochen, sondern eher mit jemandem. So einen Blödsinn, ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das ein Anwalt, also ein Person mit zwei Staatsexamen und Befähigung zum Richteramt von sich gegeben hat. Selbst wenn er hauptberuflich wenig mit Strafrecht zu tun hat.
Sollte es wirklich ein Anwalt gewesen sein, dann madatiere ihn doch mit der Bedingung, dass er beigeordnet wird. Dann lernt wenigstens der Anwalt was. Ist ja vielleicht pädagogisch wertvoll.
wirdwerden
Zitat :Der Anwalt redet Unsinn
Es war kein Anwalt .. ja es geht um den selben Strafbefehl und mein Einspruch dazu.
Dann liege ich schon richtig d.h. allgemeine Infos kann ich auch aus dem Google holen oder von euch hier.. und das finde ich ausreichend Genug.
Mir wäre lieber natürlich wenn der Anwalt vor der Erstberatung zumindest mal die Akteneinsicht einholt.
sonst hat es an sich keinen Sinn.
Vor allem wenn Sie schreiben,dass ich nur fur Sachen die noch nicht im Gericht gelandet sind Beratungshilfeschein bekommen kann .. theorethisch...
So jetzt wegen der zweite Geschichte:
Ich habe bis heute nichts im Briefkasten .. Geäussert habe ich mich wie schon gesagt noch am 27.10.2021 bei Polizei auf der Rücksete vom Beschuldigtenbogen also das gleiche reingeschrieben wie im Einspruch des Strafbefehls.
Hab mir gedacht vielleicht wartet der Staatsanwalt bis die erste Geschichte in der Hauptverhandlung stattfindet und abhängig vom Ergebniss wird dann entschieden ..
Keine Ahnung dauert schon 40 Tagen davor war 28 Tagen und Strafbefehl war reif im Brifkasten.
vielleicht weil die alle Weihnachtsurlaub machen
Bewährung habe ich nicht. Fuhrungszeugniss der einfache war Sommer 2019 leer. So ein DIN A4 Zettel mit grünem Adler im Hintergrund.
Will morgen hingehen und einen frischen bei der Stadt bestellen mal sehen was da drin steht..
Im Strafbefehl wurde ja vermerkt irgendwas mit Auszug Zentralregister .. wenn das das Gleiche ist wie Fuhrungszeugniss dann muss er Leer sein..
MfG
-- Editiert von GAMLETON am 08.12.2021 21:47
-- Editiert von GAMLETON am 08.12.2021 21:50
Zitat :wenn das das Gleiche ist wie Fuhrungszeugniss dann muss er Leer sein..
Nein, das ist nicht das gleiche. Im Zentralregister können auch Verurteilungen stehen, die nicht im Führungszeugnis stehen.
Zitat :Will morgen hingehen und einen frischen bei der Stadt bestellen mal sehen was da drin steht..
Wenn es seit dem letzten keine rechtskräftige Verurteilung gab, steht auch in einem frischen nichts.
Zitat :Im Strafbefehl wurde ja vermerkt irgendwas mit Auszug Zentralregister
Das steht da immer (unter "Beweismittel" ). Auch wenn nichts im Zentralregister steht.
Zitat :Hab mir gedacht vielleicht wartet der Staatsanwalt bis die erste Geschichte in der Hauptverhandlung stattfindet und abhängig vom Ergebniss wird dann entschieden ..
Ja, das kann sein. Im Idealfall ... wenn Du das mit dem Einspruch durchziehst und es in der Hauptverhandlung bei der Verurteilung bleibt (was ja anzunehmen ist), wird die 2. Sache vielleicht nach § 154 StPO eingestellt.
Falls nicht, also falls Du auch für die 2. Sache einen Strafbefehl bekommen solltest, musst Du darauf achten, dass die beiden Urteile zusammengeführt werden, zu einer Gesamtgeldstrafe. Ist zum einen billiger und auch besser für's Führungszeugnis.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 09.12.2021 09:13
Zitat :Falls nicht, also falls Du auch für die 2. Sache einen Strafbefehl bekommen solltest, musst Du darauf achten, dass die beiden Urteile zusammengeführt werden, zu einer Gesamtgeldstrafe. Ist zum einen billiger und auch besser für's Führungszeugnis
Was genau muss ich machen damit 2 Strafbefehle in ein Strafbefehl zusammengefügt werden.. Sollte es dazu kommen ???
Im Jahr 2017 bekam ich 35 Tagessätze wegen Beleidigung im JC hatte damals 12 Raten x 50€ zahlen müssen.. abbezahlt im Mai 2018. Ohne Hauptverhandlung.
es sind ja schon 4.5 Jahren vorbei .. im Internet habe ich gelesen dass unter 90 Tagessätzen nichts im Register bzw.Fuhrungszeugniss eingetragen wird.
Sonst habe ich nichts..
Sommer 2019 wie gesagt war im einfachen Fuhrungszeugniss nichts drin gestanden.
-- Editiert von GAMLETON am 10.12.2021 08:51
Zitat :Was genau muss ich machen damit 2 Strafbefehle in ein Strafbefehl zusammengefügt werden.. Sollte es dazu kommen ???
Das erkläre ich Dir dann, wenn der 2. da ist, bzw. kommen sollte, und die StA nicht schon von sich aus eine Gesamtstrafenbildung veranlasst hat.
Zitat :Im Jahr 2017 bekam ich 35 Tagessätze
Der steht zwar nicht im Führungszeugnis, aber im Zentralregister (bis 2022, bzw. incl. Überliegefrist bis 2023).
Wenn der aktuelle Strafbefehl jetzt rechtskräftig wird, kommt es auch zu einem Führungszeugniseintrag (wegen des Voreintrags)
Das mit den 90 Tagessätzen gilt nur für's Führungszeugnis und nur bei Erstverurteilungen, nicht für's Zentralregister.
Zitat :Der steht zwar nicht im Führungszeugnis, aber im Zentralregister (bis 2022, bzw. incl. Überliegefrist bis 2023).
Wenn der aktuelle Strafbefehl jetzt rechtskräftig wird, kommt es auch zu einem Führungszeugniseintrag (wegen des Voreintrags)
Ich bin schon seit 10 Jahren ohne Arbeit bekomme nicht mal fur 100€ im Monat was..
Im Sommer 2019 wollte ich bei einer Security Firma probieren .. Habe mich beworben .. hab mich vorgestellt..
Dann hat der Chef gemeint ich soll 2 Wochen lang 12 Stunden am Tag an einer Baustelle in der Bude sitzen und mich trainieren bei reinfahrenden und rausfahrenden LKWs die Kennzeichen in den Heft reinzuschreiben .. und zwar ohne Bezahlung ..
Ich hab ihm naturlich gesagt das ich mich in 3 Tagen deswegen bei ihm melden werde.
Der soll erst mal abwarten..
Dann kam Absage.
Ich meine egal ob im Fuhrungszeugniss was drin steht oder nicht ich hab je keine Arbeit..
-- Editiert von GAMLETON am 10.12.2021 11:58
-- Editiert von GAMLETON am 10.12.2021 12:00
Wenn es zwei Strafbefehle gibt, die gesamtstrafenfähig sind (das bedeutet, dass theoretisch beide Taten hätten im selben Strafbefehl/Urteil abgeurteilt werden können), veranlasst der Rechtspfleger der StA von Amts wegen die Gesamtstrafenbildung. Man muss also nichts machen.
Anträge auf Ratenzahlung/Umwandlung in Arbeitsstunden können immer gestellt werden. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, findet der Rechtspfleger den Antrag in den Akten. Allerdings, wenn man gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, erscheint es wenig sinnvoll, solche Anträge zu stellen, weil man ja wohl einen Freispruch anstrebt.
Zitat :veranlasst der Rechtspfleger der StA von Amts wegen die Gesamtstrafenbildung. Man muss also nichts machen.
Ja, das stimmt natürlich, dauert aber -jedenfalls hier bei uns im Bezirk- "manchmal" seeehr lange ...
Zitat :können immer gestellt werden. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, findet der Rechtspfleger den Antrag in den Akten.
Also auch das ist hier bei uns immer etwas problematisch. Wenn die Akte noch bei Gericht liegt und nicht bei der Vollstreckungsabteilung der StA, meckern die Rechtspfleger immer, was sie "jetzt schon" mit dem Antrag sollen. Man solle gefälligst die Rechtskraft abwarten.
Zitat:dauert aber -jedenfalls hier bei uns im Bezirk- "manchmal" seeehr lange
Hier auch, geht aber auch nicht schneller, wenn der VU etwas schreibt
Zitat:Wenn die Akte noch bei Gericht liegt und nicht bei der Vollstreckungsabteilung der StA, meckern die Rechtspfleger immer
Wieso bekommen die das überhaupt zu sehen? Das müsste die Geschäftsstelle, bei der es eingeht, eigentlich den Akten nachsenden. Außerdem: Sollnse meckern. Was juckt es...
Hallo an alle noch mal.
Wegen zweiten Geschichte bis heute 30.12.2021 keine Post weder vom Amtsgericht noch von Staatsanwaltschaft..
Habe noch eine Frage zu geschichte 1 :
Mir steht ja kein Anwalt zu auch kein Pflichtverteidiger .. und wie schaut es mit der gegnerichen Seite aus?? ich meine :
Kommt der " Beweismittel " der HM alleine zu gericht als Zeuge oder bringt er einen Anwalt mit deren Rechnung mir dann untergeschoben wird wenn ich verlieren sollte???
MfG
Zitat :und wie schaut es mit der gegnerichen Seite aus?
Die "gegnerische Seite" im Strafprozess ist die Staatsanwaltschaft. Der steht auch kein Pflichtverteidiger zu
Zitat :Kommt der " Beweismittel " der HM alleine zu gericht als Zeuge oder bringt er einen Anwalt mit
Das wissen wir nicht. Er ist Zeuge. Wenn er sich den Luxus eines anwaltlichen Zeugenbeistands leisten möchte, darf er das tun. Muss ihn dann aber auch selbst bezahlen (in einem Fall wie diesen).
Zitat :Mir steht ja kein Anwalt zu
Selbstverständlich steht Dir - wie jedem Angeklagten - ein Anwalt zu.
Du musst ihn halt nur selber bezahlen.
Hallo noch mal an alle
Zwischenstand:
Heute früh habe ich den zweiten Strafbefehl bekommen fur 27.09.2021 und 17.10.2021 mit insg. 50 Tagessätzen x 15€ = noch 750€ zugestellt 31.12.2021
Wobei im Beschuldigtenbogen datiert vom 19.10.2021 wurde nur Hausfriedensbruch vom 27.09.2021 vorgeworfen.
Unter Bemerkungen war dazu angegeben dass ich mich am Montag 18.10.2021 wieder auf Schulgelände aufgehalten haben soll.
Im Strafbefehl steht jetzt dass ich am 17.10.2021 auf dem Schulgelände aufgehalten haben soll und das ist laut Kalender ein Sonntag ..????????? Dafur extra 20 Tagessätze
Ich war am 18.10.2021 an der Schule ja wie auch immer fast jeden Werktag am öffentlichen Gehesteig .. Am Sonntag ist dort alles zu ich war am Sonntag 17.10.2021 zu hause habe aufgerämt.
Diesmal sind unter Zeugen ausser Hausmeister noch zwei Polizeibeamten angegeben. Eine davon Weiblich bei der habe ich den Äusserungsbogen angegeben am 27.10.2021 bei Polizei
Es waren am 29.09.2021 zwei Polizisten mit Streifenwagen männlich an der Schule da,wegen meiner personalien die waren beide männlich.
Was soll ich schreiben damit diese zwei Strafbefehle in ein Verfahren zusammengefügt werden???
Ich danke ich soll doch zu Verhandlung hin.
Und evtl. am besten in die Zeitung.
Ich bin gespannt ob der Hausmeister denen erzählt hat dass er selber Dosen pflückt.
MfG
Zitat :Heute früh habe ich den zweiten Strafbefehl bekommen fur 27.09.2021 und 17.10.2021
Und wann genau kam der erste Strafbefehl?
Zitat :Was soll ich schreiben damit diese zwei Strafbefehle in ein Verfahren zusammengefügt werden???
Schreiben (noch) gar nichts. Wenn Du diesen 2. Strafbefehl so annehmen willst, einfach erst mal die 2 Wochen Rechtsmittelfrist vergehen lassen.
Stand der Dinge bei Strafbefehl Nr. 1 ist ja wohl immer noch, dass der (vollumfängliche) Einspruch läuft und Du auf die Ladung zur Hauptverhandlung wartest, richtig? Oder hast Du die schon?
Zitat :Schreiben (noch) gar nichts. Wenn Du diesen 2. Strafbefehl so annehmen willst, einfach erst mal die 2 Wochen Rechtsmittelfrist vergehen lassen.
Stand der Dinge bei Strafbefehl Nr. 1 ist ja wohl immer noch, dass der (vollumfängliche) Einspruch läuft und Du auf die Ladung zur Hauptverhandlung wartest, richtig? Oder hast Du die schon?
Der erste Strafbefehl kam noch an 27.10.2021
EInspruch am 28.10.2021 eingelegt.
Ja stand der dinge ist korrekt ich habe den Einspruch noch nicht zuruckgenommen.
Verhandlungstermin ist fur 26.01.2022 einberaumt.
Ich habe heute bei der Zeitung angerufen und dann eine E-mail geschrieben.. ich bin verzweifelt ..
Wenn ich am 26.01.2022 zu Gericht gehe wäre mir lieber dass beide Geschichten gleichzeitig Verhandelt werden.
MfG
Zitat :Wenn ich am 26.01.2022 zu Gericht gehe wäre mir lieber dass beide Geschichten gleichzeitig Verhandelt werden.
Das wird so nichts werden, denn wenn die Sachen aus dem zweitem Strafbefehl "verhandelt" werden sollen, müsstest du auch gegen diesen Strafbefehl erstmal Einspruch einlegen. Und dann gibt es wieder irgendwann einen neuen Hauptverhandlungstermin wo der Einspruch dann verhandelt wird.
Alternative wäre, den zweiten Strafbefehl rechtskräftig werden zu lassen. Dann könnte er am 26.01. mit dem anderen Urteil zusammengeführt werden. Allerdings wird dann über den Inhalt des zweiten Strafbefehls halt nichts mehr "verhandelt".
Da musst du dich jetzt entscheiden, wie du weiter vorgehen willst. Wenn du auch gegen den zweiten Strafbefehl Einspruch einlegen willst, wird es in einigen Wochen, Monaten halt diesbezüglich erneut eine Hauptverhandlung geben. Zusammengeführt werden können die beiden Strafen dann am Ende trotzdem noch. Das passiert dann aber erst bei der Einspruchsverhandlung des zweiten Strafbefehls
Zitat :Da musst du dich jetzt entscheiden, wie du weiter vorgehen willst. Wenn du auch gegen den zweiten Strafbefehl Einspruch einlegen willst, wird es in einigen Wochen, Monaten halt diesbezüglich erneut eine Hauptverhandlung geben. Zusammengeführt werden können die beiden Strafen dann am Ende trotzdem noch. Das passiert dann aber erst bei der Einspruchsverhandlung des zweiten Strafbefehls
Sollte ich einen Anwalt einschalten wird er mir fur jeden Strafbefehl eine extra Rechung stellen?? Weil wir dann zwei Hauptverhandlungen haben..
Was passiert wenn ich mit dem Anwalt zu gericht gehe und freigesprochen werde??
Wer zahl dann seine Rechnung und Gerichtskosten ??? Ich oder der jenige der mich angezegt hat???
MfG
Zitat :Weil wir dann zwei Hauptverhandlungen haben..
Es sind halt grundsätzlich zwei getrennte Verfahren, deswegen auch zwei Rechnungen.
Zitat :Was passiert wenn ich mit dem Anwalt zu gericht gehe und freigesprochen werde??
Wer zahl dann seine Rechnung und Gerichtskosten ???
Die Staatskasse. Jedenfalls in der Höhe der gesetzlichen Gebühren nach RVG. Nicht wenn man ein höheres Honorar mit dem RA vereinbart. Dann zahlt man die Differenz selbst.
Freigesprochen werden kann man aber (in Sache 2) nur dann, wenn man Einspruch auch gegen den 2. Strafbefehl einlegt.
Hallo an alle.
Noch eine Frage :
im Jahr 2017 im april wurde ein Strafbefehl rechtskräftig .. angeblich habe ich immer noch den Eintrag drin obwohl 5 Jahre im April 2022 vorbei sind.
Wird dieser irgendwann gelöscht??
Gestern wurde Verhandelt .. alle 3 Anzeigen wurden zuruckgenommen.. Ich bekomme kein Eintrag .
MfG
Zitat :angeblich habe ich immer noch den Eintrag drin obwohl 5 Jahre im April 2022 vorbei sind.
Da wir aktuell erst Januar 2022 haben, sind die 5 Jahre Tilgungsfrist halt noch nicht vorbei, sondern erst im April.
Zitat :alle 3 Anzeigen wurden zuruckgenommen..
Anzeigen kann man nicht zurücknehmen, wenn dann wurden die Strafanträge zurückgenommen.
Und jetzt?
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