Strafbefehl ladung zum Strafantritt

11. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Chome
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl ladung zum Strafantritt

Hallo
Ich soll mich bis heute,zum Strafantritt einfinden,da ich meinen Strafbefehl nicht bezahlt habe.Dort stand durch rechtzeitiges Bezahlen könnte ich es noch abwenden,ich habe dann geschafft das Geld zusammen zu bekommen und am letzten Donnerstag überwiesen,ich denke nun das die zuständigen Leute davon wohl noch nichts wissen.Ich hab schon versucht den Rechtspfleger anzurufen doch geht da niemand ans Telefon (werde es aber noch weiter versuchen).Jedenfalls würd ich gern wissen ob ich da jetzt heute Nachmittag noch damit rechnen muss das die Polizei vor meiner Tür steht und wenn dem so sein sollte es dann was nützt den überweisungsbeleg/Kontoauszug mit Buchung vorzulegen?
Danke schon im vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

ich denke dass du dir da keine sorgen zu machen brauchst. erstens denke ich nicht dass man dich gleich abholen wird (erst nach ein oder zweimaliger mahnung) und zweitens würde ein zahlungsnachweis genügen um die Polizei wieder abziehen zu lassen ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

sofern Sie die Bezahlung nachweisen können, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Dennoch sollten Sie weiterhin versuchen den zuständigen Rechtspfleger zu erreichen, um unnötige Maßnahmen zu verhindern.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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