Hallo 123Recht Community,
Person X hat vor knapp einem Monat ein Schreiben zu einem Ermittlungsverfahren bzgl seiner Person erhalten.
Laut dem zuständigen Kommissar geht es dabei um eine Bestellung ( 3g Marihuanna ) die X bei einem Darknet Händler im November 2015 getätigt habe. Der entsprechende Verkäufer wurde scheinbar festgenommen und hat im Verlauf seines Verfahrens seine Kundenliste der Polizei übergeben.
Nun wurde gegen seine Person bereits einmal wegen eines ähnlichen Verdachts ermittelt, was allerdings fallen gelassen wurde.
Heute kam nun mit der Post ein Strafbefehl über 450€, meine Frage ist nun :
Muss X sich einen Anwalt nehmen und die eigentlich wichtigere Frage ist, lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen.
mfg ein wahrer Tölpel
-- Editiert von Tölpel am 05.03.2018 20:05
-- Editiert von Tölpel am 05.03.2018 20:15
Strafbefehl nach Darknet Bestellung BtMG
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Den Strafbefehl könnte man eigentlich als Angebot sehen, mit der Zahlung von 450 € ist die Angelegenheit abgefrühstückt. Wenn man Einspruch erhebt, dann kommt es zur Gerichtsverhandlung. Dann könnte sich allerdings ein Anwalt lohnen, je nachdem was man zB beruflich macht. Haben Sie einen Führerschein? Das ist ja auch noch interessant, denn bei einer Verurteilung wegen BTM kommt meist auch die Führerscheinstelle mit ins Boot.
-- Editiert von fb367463-2 am 06.03.2018 03:10
Wie setzt sich der Strafbefehl denn zusammen? X Tagessätze á X EURO?
Und wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?
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Der Strafbefehl ist 15 Tagessätze á 30€,
X besitzt einen Führerschein aber kein Auto und verdient über seinen Nebenjob 450€ monatlich.
Um den Strafbefehl zu konkretisieren :
Vorwurf : Vergehen des unerlaubten Erwerbs von BtMG, strafbar gemäß §§ 1
, 3
, 29 Abs.
1S. 1 Nr. , 33 BtMG
X hat zwischen dem 05.11.2015 und dem 05.12.2015 3 Gramm Marihuanna bei dem Verkäufer über den Darknet Marktplatz Alphabay bestellt und ließ die BtM an seine Andresse liefern und nahm diese in der Folgezeit entgegen.
Beweismittel :
1. Zeuge ( scheinbar der Verkäufer selbst )
2. Urkunden :
2.1 Vernehmungsprotokoll des Verkäufers
2.2 Bestellübersicht über den oben genannten Zeitraum
Die Geldstrafe ist wie oben erwähnt in 15 Tagessätze á 30€ aufgeteilt.
verdient über seinen Nebenjob 450€ monatlich. Nur ist es nicht sehr glaubwürdig, daß Sie davon leben - da muß noch irgendwas im Hintergrund sein (freies Wohnen beispielsweise). Und das frage ich jetzt, um zu gucken, ob man nicht die Höhe der Tagessätze irgendwie angreifen kann.
denn bei einer Verurteilung wegen BTM kommt meist auch die Führerscheinstelle mit ins Boot. Bei Cannabis (außerhalb des Verkehrs) pflegt das aber nicht so tragisch zu sein - außerdem hängt das nicht an einer Verurteilung. Da geht es um Anhaltspunkte für Drogenkonsum - die können sich auch aus einem eingestellten Verfahren ergeben.
X verdient 450€ monatlich über seinen Nebenjob und erhält von seinen Eltern weitere 450€ Unterstützung während des Studiums.
Was ist bzgl der Führerscheinstelle zu erwarten?
Ebenfalls von Relevanz sind durch das Urteil auftretende Langzeitauswirkungen.
X verdient 450€ monatlich über seinen Nebenjob und erhält von seinen Eltern weitere 450€ Unterstützung während des Studiums. Dann ist die Höhe der TS nicht angreifbar.
Was ist bzgl der Führerscheinstelle zu erwarten? Evtl. nichts, evtl. die Anforderung eines ärztlichen Gutachten - keine MPU.
Ebenfalls von Relevanz sind durch das Urteil auftretende Langzeitauswirkungen. 5 Jahre Eintrag im BZR. Normale Arbeitgeber kriegen das nicht - Verbeamtung fällt aber in dieser Zeit aus und natürlich Jobs bei Polizei, BW, Justizvollzug etc.
Nun erstmal vielen Dank für ihre Antworten.
Da nun mehr oder weniger geklärt ist was X zu erwarten hat, bleibt noch die Frage ob die Einsprucherhebung durch einen Anwalt Sinnvoll ist.
Zu beachten sind für X hierbei allem voran die Kosten die durch die Einsprucherhebung durch einen Anwalt anfallen würden und ob diese den Betrag des Strafbefehls überschreiten.
ob diese den Betrag des Strafbefehls überschreiten. Ja. Und auf den Kosten bleiben Sie auch dann sitzen, wenn Sie eine Verfarenseinstellung erreichen.
die Kosten die durch die Einsprucherhebung durch einen Anwalt 600 bis 800 Euro.
Vielen Dank für ihr ausführlichen Antworten.
Würden sie die Einspruchserhebung durch Anwalt anhand der ihnen vorliegenden Informationen empfehlen?
Schwer zu sagen. An Ihrer Schuld dürfte kaum zu rütteln sein, aber ein Strafbefehl wegen 3 Gramm kommt mir recht drastisch vor. Darf ich mal fragen, welches Bundesland das ist?
NRW, um genauer zu sein Aachen
Zitataber ein Strafbefehl wegen 3 Gramm kommt mir recht drastisch vor. :
Das dürfte an folgendem liegen:
ZitatNun wurde gegen seine Person bereits einmal wegen eines ähnlichen Verdachts ermittelt, was allerdings fallen gelassen wurde. :
@ Osmos: Da dürften Sie recht haben.
@ TE: Wie wir festgestellt haben, wird es mit Anwalt definitiv teurer. Falls Sie also nicht unbedingt einen BZR-Eintrag vermeiden wollen, z. B. wegen anstehender Verbeamtung, sollten Sie den Strafbefehl auf sich beruhen lassen.
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