Strafbefehl nach Darknet Bestellung BtMG

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tölpel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl nach Darknet Bestellung BtMG

Hallo 123Recht Community,

Person X hat vor knapp einem Monat ein Schreiben zu einem Ermittlungsverfahren bzgl seiner Person erhalten.
Laut dem zuständigen Kommissar geht es dabei um eine Bestellung ( 3g Marihuanna ) die X bei einem Darknet Händler im November 2015 getätigt habe. Der entsprechende Verkäufer wurde scheinbar festgenommen und hat im Verlauf seines Verfahrens seine Kundenliste der Polizei übergeben.

Nun wurde gegen seine Person bereits einmal wegen eines ähnlichen Verdachts ermittelt, was allerdings fallen gelassen wurde.

Heute kam nun mit der Post ein Strafbefehl über 450€, meine Frage ist nun :
Muss X sich einen Anwalt nehmen und die eigentlich wichtigere Frage ist, lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen.

mfg ein wahrer Tölpel

-- Editiert von Tölpel am 05.03.2018 20:05

-- Editiert von Tölpel am 05.03.2018 20:15

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Den Strafbefehl könnte man eigentlich als Angebot sehen, mit der Zahlung von 450 € ist die Angelegenheit abgefrühstückt. Wenn man Einspruch erhebt, dann kommt es zur Gerichtsverhandlung. Dann könnte sich allerdings ein Anwalt lohnen, je nachdem was man zB beruflich macht. Haben Sie einen Führerschein? Das ist ja auch noch interessant, denn bei einer Verurteilung wegen BTM kommt meist auch die Führerscheinstelle mit ins Boot.

-- Editiert von fb367463-2 am 06.03.2018 03:10

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie setzt sich der Strafbefehl denn zusammen? X Tagessätze á X EURO?
Und wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tölpel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Strafbefehl ist 15 Tagessätze á 30€,
X besitzt einen Führerschein aber kein Auto und verdient über seinen Nebenjob 450€ monatlich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tölpel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Um den Strafbefehl zu konkretisieren :
Vorwurf : Vergehen des unerlaubten Erwerbs von BtMG, strafbar gemäß §§ 1 , 3 , 29 Abs. 1S. 1 Nr. , 33 BtMG
X hat zwischen dem 05.11.2015 und dem 05.12.2015 3 Gramm Marihuanna bei dem Verkäufer über den Darknet Marktplatz Alphabay bestellt und ließ die BtM an seine Andresse liefern und nahm diese in der Folgezeit entgegen.

Beweismittel :
1. Zeuge ( scheinbar der Verkäufer selbst )
2. Urkunden :
2.1 Vernehmungsprotokoll des Verkäufers
2.2 Bestellübersicht über den oben genannten Zeitraum

Die Geldstrafe ist wie oben erwähnt in 15 Tagessätze á 30€ aufgeteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

verdient über seinen Nebenjob 450€ monatlich. Nur ist es nicht sehr glaubwürdig, daß Sie davon leben - da muß noch irgendwas im Hintergrund sein (freies Wohnen beispielsweise). Und das frage ich jetzt, um zu gucken, ob man nicht die Höhe der Tagessätze irgendwie angreifen kann.
denn bei einer Verurteilung wegen BTM kommt meist auch die Führerscheinstelle mit ins Boot. Bei Cannabis (außerhalb des Verkehrs) pflegt das aber nicht so tragisch zu sein - außerdem hängt das nicht an einer Verurteilung. Da geht es um Anhaltspunkte für Drogenkonsum - die können sich auch aus einem eingestellten Verfahren ergeben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tölpel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

X verdient 450€ monatlich über seinen Nebenjob und erhält von seinen Eltern weitere 450€ Unterstützung während des Studiums.

Was ist bzgl der Führerscheinstelle zu erwarten?

Ebenfalls von Relevanz sind durch das Urteil auftretende Langzeitauswirkungen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

X verdient 450€ monatlich über seinen Nebenjob und erhält von seinen Eltern weitere 450€ Unterstützung während des Studiums. Dann ist die Höhe der TS nicht angreifbar.
Was ist bzgl der Führerscheinstelle zu erwarten? Evtl. nichts, evtl. die Anforderung eines ärztlichen Gutachten - keine MPU.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ebenfalls von Relevanz sind durch das Urteil auftretende Langzeitauswirkungen. 5 Jahre Eintrag im BZR. Normale Arbeitgeber kriegen das nicht - Verbeamtung fällt aber in dieser Zeit aus und natürlich Jobs bei Polizei, BW, Justizvollzug etc.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tölpel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun erstmal vielen Dank für ihre Antworten.

Da nun mehr oder weniger geklärt ist was X zu erwarten hat, bleibt noch die Frage ob die Einsprucherhebung durch einen Anwalt Sinnvoll ist.

Zu beachten sind für X hierbei allem voran die Kosten die durch die Einsprucherhebung durch einen Anwalt anfallen würden und ob diese den Betrag des Strafbefehls überschreiten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

ob diese den Betrag des Strafbefehls überschreiten. Ja. Und auf den Kosten bleiben Sie auch dann sitzen, wenn Sie eine Verfarenseinstellung erreichen.
die Kosten die durch die Einsprucherhebung durch einen Anwalt 600 bis 800 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tölpel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für ihr ausführlichen Antworten.

Würden sie die Einspruchserhebung durch Anwalt anhand der ihnen vorliegenden Informationen empfehlen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Schwer zu sagen. An Ihrer Schuld dürfte kaum zu rütteln sein, aber ein Strafbefehl wegen 3 Gramm kommt mir recht drastisch vor. Darf ich mal fragen, welches Bundesland das ist?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tölpel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

NRW, um genauer zu sein Aachen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
aber ein Strafbefehl wegen 3 Gramm kommt mir recht drastisch vor.


Das dürfte an folgendem liegen:

Zitat (von Tölpel):
Nun wurde gegen seine Person bereits einmal wegen eines ähnlichen Verdachts ermittelt, was allerdings fallen gelassen wurde.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

@ Osmos: Da dürften Sie recht haben.
@ TE: Wie wir festgestellt haben, wird es mit Anwalt definitiv teurer. Falls Sie also nicht unbedingt einen BZR-Eintrag vermeiden wollen, z. B. wegen anstehender Verbeamtung, sollten Sie den Strafbefehl auf sich beruhen lassen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.021 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen