Strafbefehl per Handy mitgeteilt?

26. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)
Strafbefehl per Handy mitgeteilt?

Hallo. Ich habe eine Frage und hoffe, Ihr könnt mich aufklären.
Meine Kollegin erzählte mir gestern abend, die Polizei habe sie auf dem Handy angerufen und teilte ihr mit, das es einen Strafbefehl gegen sie gäbe. Einen Haftbefehl gäbe es auch schon.
Als ich etwas genauer nachgefragt habe, um was es sich denn handele, sagte sie, sie hätte keinerlei Unterlagen.
Angeblich müßte sie heute 2500 Euro zahlen, weiß aber nicht, wofür.
Der Haftbefehl würde auf 60 Tage laufen.
Ich frage mich jetzt, ob ich die Geschichte glauben soll, oder ob sie mich bewußt anlügt.
Ich weiß, sie hat Geldprobleme, und ob das jetzt ein Versuch ist, von mir Geld zu erbitten auf die Mitleidstour.
Gleich vorneweg gesagt, Geld in der Höhe kann sie von mir nicht bekommen.
Wenn die Geschichte sich nicht wirklich so zutragen kann, finde ich es leider unheimlich dreist von ihr, auf die Art zu Geld zu kommen.
Danke Euch für Informationen, ob das wirklich so abläuft.
Gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Die Geschichte ist völliger Quatsch!

-- Editiert von -Laie- am 26.06.2018 19:20

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
Hobbyjurist203
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Definitiv absoluter Unsinn, diese Geschichte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Es wäre schon überaus unglaubwürdig, wenn sämtliche Schreiben des gesamten Verfahren sie nie erreicht hätte.

Aber auch solche Fälle haben wir hier schon gehabt - erst letztens 2 Stück, wo die Mitbewohner die Post verschwinden liesen.

Also generell möglich.



Gleichfalls wäre es möglich, das ein engagierter Beamter die Dame anruft und ermahnt, das man bei Nichtzahlung in den Knast geht.


Wir haben also 2 Szenarien, die eintreten können deren Wahrscheinlichkeit allerdings sehr gering ist.

Nun sind bei der Dame gleich solcher Szenarien eingetroffen ...



Aber auch 0,1% Wahrscheinlichkeit kann eintreten:
https://www.youtube.com/watch?v=8fcU2XQ5hy4

http://www.spiegel.de/einestages/roy-sullivan-rekord-pechvogel-acht-mal-vom-blitz-getroffen-a-951268.html

https://www.stern.de/panorama/gesellschaft/mann-wird-vom-blitz-getroffen-und-gewinnt-im-lotto---wahrscheinlichkeit-1-zu-2-6-billionen-6356304.html


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dass die Polizei vor der Vollstreckung eines Haftbefehls über eine Ersatzfreiheitsstrafe anruft, kann schon möglich sein. Die Regel ist es nicht. Das tun die um noch eine letzte Gelegenheit zu schaffen das Geld zu besorgen. Dass sie selbst allerdings keinerlei Unterlagen haben will, ist absolut unglaubwürdig. Denn da kommen insgesamt mind. 3 schreiben in solch einer Strafsache, Eventuell auch vier oder fünf.

Wenn ich es richtig verstanden habe, haben sie ja sowieso nicht die Absicht ihr das Geld zu leihen?! Insofern brauchen sie auch keine Tipps wie Sie vorgehen könnten um zu verifizieren dass es sich um einen echten strafbefehl handelt?!

Es ist aber zu mindestens 95% davon auszugehen, dass es sich um einen Fake handelt.

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#5
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Lieber Streetworker,
ich persönlich brauche auch keine Tips, denn ich habe weder Schulden, noch ein Mahnverfahren im Nacken. Schon ganz und gar keinen Haftbefehl.
Mir ging es einzig allein darum, ob es sich so zugetragen haben könnte, und ob man es versucht, der Kollegin mal 2500 Euro aus der Tasche zu locken.
Das war meine einzige Intention zu dieser Anfrage.
Das meine Kollegin nach Zahlung dieser Summe weder das Geld für die Miete hat, noch Benzin, um zur Arbeit zu kommen oder etwas zu essen, ist zwar nicht mein Problem. Aber ich kann jemanden, der Hunger hat, nicht einfach so stehen lassen. Also würde sie doch wieder Unterstützung bekommen.
Ich mag es nicht, so angelogen zu werden.
Trotzdem danke ich für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Aber ich kann jemanden, der Hunger hat, nicht einfach so stehen lassen. Verständlich. Aber die Quittung für die Einzahlung bei der Justizkasse können Sie sich schon von Ihr zeigen lassen, wenn sie behauptet, deswegen kein Geld zu haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
ich persönlich brauche auch keine Tips, denn ich habe weder Schulden, noch ein Mahnverfahren im Nacken. Schon ganz und gar keinen Haftbefehl.
Mir ging es einzig allein darum, ob es sich so zugetragen haben könnte,


Sie haben meinen Beitrag offensichtlich nicht richtig gelesen und mich daher komplett falsch verstanden. Ich meinte Tipps wie Sie -durch ein paar einfache Nachfragen- herausbekommen könnten, ob es tatsächlich einen Straf- und/oder Haftbefehl bei der Kollegin gibt, also um herauszubekommen

Zitat:
ob es sich so zugetragen haben könnte




-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.07.2018 23:25

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Känguruh):
Aber ich kann jemanden, der Hunger hat, nicht einfach so stehen lassen.
Das ist aber ne Menge Hunger für 2500€.

Hier ist Deutschland, keiner muss wirklich hungern - es gibt Pfändungsgrenzen und alles. Mit dem verbleibenden Rest muss man halt klar kommen...auch das ist durchaus Teil der Strafe.

Wie aus den vorigen Antworten zu erlesen ist, versucht man Sie anscheinend zu betuppen... Aber selbst wenn, wenn so jemandem immer die Kastanien aus dem, Feuer geholt werden, lernt man auch nicht daraus..

Just my 50 cts :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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