Strafbefehl und beschränkter Einspruch

25. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
HellsBell
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl und beschränkter Einspruch

Hallo

Wenn ich gegen einen Strafbefehl einen " eingeschränkten" Einspruch einlege und mich nur auf die Tagessatzhöhe beziehe dann kann doch das Gericht einen Erlass ohe Hauptverhandlung durchführen oder?

Wo wird das in der StPo geregelt


Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

dieses ist in §§ 410 , 411 StPO geregelt. Über den Einspruch wird in einer Hauptverhandlung entschieden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
HellsBell
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber §411 Abs. 1 besagt doch das eine Verhandlung nicht unbedingt notwendig ist wenn sich SA, Angeklagter und das Gericht geeinigt haben.
Dieses Gesetz ist ziemlich neu und regelt jetzt das Verfahren etwas anders.


Gruß

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Korrekt. Sofern Einigkeit unter den Prozessbeteiligten besteht, kann das Gericht im Beschlussverfahren entscheiden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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