Hallo
Wenn ich gegen einen Strafbefehl
einen " eingeschränkten" Einspruch einlege und mich nur auf die Tagessatzhöhe beziehe dann kann doch das Gericht einen Erlass ohe Hauptverhandlung durchführen oder?
Wo wird das in der StPo geregelt
Gruß
Strafbefehl und beschränkter Einspruch
25. Oktober 2005
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Frage vom 25. Oktober 2005 | 11:36
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl und beschränkter Einspruch
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#2
Antwort vom 25. Oktober 2005 | 13:01
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Aber §411 Abs. 1 besagt doch das eine Verhandlung nicht unbedingt notwendig ist wenn sich SA, Angeklagter und das Gericht geeinigt haben.
Dieses Gesetz ist ziemlich neu und regelt jetzt das Verfahren etwas anders.
Gruß
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#3
Antwort vom 25. Oktober 2005 | 13:11
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Korrekt. Sofern Einigkeit unter den Prozessbeteiligten besteht, kann das Gericht im Beschlussverfahren entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen,
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