Hey Leute,
ich bräuchte mal Eure Meinung bzw. Erfahrung.
Folgendes hat sich zu getragen:
Ich habe einen Polizisten den rechten Arm runtergerissen und Ihn aggressiv angeschrien, er solle meinen Freund los lassen.Folge war eine Festnahme gegen die ich mich auch nicht gewehrt hab.Auf der Wache noch schnell geblasen (1,7 Promille) und dann durfte ich auch schon wieder gehen.
Vor 2 Monaten bekam ich dann meine Vorladung zur Aussage.
Dort hab ich auch alles so gesagt wie es war (also zu gegeben).Danach bekam ich noch meinen polizeilichen Erkennungsdienst ,schönes Foto im Übrigen
Naja, ich dachte ich bekomm ein Ordnungsgeld,vieleicht von 200 - 300 Euro.War ja echt daneben die Aktion.Seh ich auch ein.
Jedenfalls bekam ich gestern meinen Strafbefehl wegen
"Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte".
Ich dachte mich hauts um. 900 Euro soll ich zahlen plus
irgend welche Gerichtskosten (keine Ahnung wie hoch).
30 Euro zu 30 Tagessätzen.
Nun meine Fragen:
- Ist das Bußgeld nicht etwas hoch ? Hab den Polizisten ja nicht verletzt oder so.Außerdem bin ich nicht vorbestraft.
Bin im Übrigen 25 Jahre.
- steht jetzt etwas in meinem polizeilichen Führungszeugnis ?
- sollte ich zahlen oder dagegen angehen oder ist das Bußgeld vieleicht in Ordnung und ich bin noch gut weg gekommen ???
All diese Fragen. Hoffe Ihr könnte mir helfen.
Danke Euch schon mal.
Gruß
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Strafbefehl w. Widerstand g. Vollstreckungsbeamte
quote:
- Ist das Bußgeld nicht etwas hoch ? Hab den Polizisten ja nicht verletzt oder so.Außerdem bin ich nicht vorbestraft.
Es ist kein Bußgeld, sondern eine strafrechtliche Verurteilung, welche auch im Bundeszentralregister eingetragen wird. 30 Tagessätze sind von der Anzahl her völlig in Ordnung. Fraglich ist natürlich immer, ob die Höhe der einzelnen Tagessätze in Ordnung ist. dazu kann man aber nichts sagen, weil Sie uns ihr netto-Einkommen nicht mitgeteilt haben.
quote:
- steht jetzt etwas in meinem polizeilichen Führungszeugnis ?
Nein, im Führungstzeugnis stehen nur Verurteilungen ab 90 Tagessätzen. Außerdem werden mehrere Verurteilungen eingetragen, auch wenn sie weniger als 90 TS betragen. Sie dürfen sich daher keine weitere Verurteilung leisten. Aber natürlich steht es im Bundeszentralregister, so dass Sie auf jeden Fall aus Sicht der Justiz als vorbestraft gelten.
quote:
- sollte ich zahlen oder dagegen angehen oder ist das Bußgeld vieleicht in Ordnung und ich bin noch gut weg gekommen ???
Nochmal, es ist kein Bußgeld, was man für eine Ordnungswidrigkeit bekommt. Es ist vielmehr eine Geldstrafe, die man für das Begehen einer Straftat bekommt! Ob sich irgendwelche rechtsmittel lohnen, kann man erst sagen, wenn Sie uns Ihr Einkommen mitgeteilt haben.
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"justice"
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Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Ich bei meiner Aussage kein Nettoeinkommen angegeben,
Weil mir das geraten wurde.
Mein Lohn beträgt 1144 Euro.so steht es auf der Gehaltsabrechnung.
Außerdem bekomm ich ca. 150 Euro Spesen.
Miete Zahl ich 435 Euro falls das wichtig ist.
Vielen vielen Dank für Eure Antworten
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Dein Einkommen wurde also geschätzt und das ein wenig zu niedrig, also Füße stillhalten.
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Die 30,- Euro sind nicht zu beanstanden. Man ist also von einem Netto-Einkommen von 900,- Euro ausgegangen, was ja auch ungefähr hinkommt. Ein Einspruch hätte sich nur dann gelohnt, wenn du z.B. arbeitslos gewesen wärst.
Insofern sehe ich für einen Einspruch relativ wenig Chancen. Ich würde also zahlen.
Sollte das nicht auf einen Schlag möglich sein, dann kannst du bei der Staatsanwaltschaft eine ratenzahlung vereinbaren.
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"justice"
Nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort justice.
Hab ich mir schon gedacht.So werd ich es auch machen.
Muss ich da wegen der Ratenzahlung nur beim Gericht anrufen oder muss das auf schriftlichem Weg passieren ???
Hattest Du schon mal so einen Fall (bin etwas neugierig weil Du dich so gut aus kennst)?
Gruss
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Nein, für die Vollstreckung der Strafe ist zunächst nicht mehr das Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft zuständig. Wenn der strafbefehl rechtskräftig wird (also wenn nicht innerhalb der 2 Wochen Einspruch eingelegt wird) dann kommt irgendwann eine Zahlungsaufforderung. Mit dieser Zahlungsaufforderung kannst du dann mit der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung vereinbaren. Das geht sowohl mündlich vor Ort, oder auch schriftlich. Sie sollten dann aber entsprechende Einkommensverhältnisse und Kontoverhältnisse nachweisen. Dann lässt sich der Rechtspfleger auch auf raten ein.
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"justice"
Achso, also kann man das gar nicht frei wählen, ob
man die Strafe auf Raten zurück zahlt ???
Ich habe zur Zeit schon mehr als die 900 Euro auf meinem Konto, will die Strafe aber trotzdem auf Raten zahlen.
Meinst Du das ist möglich ? Muss ich Kontonachweise zeigen?
Oder wird das vorher geprüft ???
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quote:
Achso, also kann man das gar nicht frei wählen, ob
man die Strafe auf Raten zurück zahlt ???
Nein, es ist ja eine Strafe (die "wehtun" soll) und kein Sofakauf bei Neckermann, wo man "bequeme Raten" und ggf. auch noch eine "Zahlpause" auswählen kann, obwohl das wäre ja vielleicht mal eine Werbe-Idee für die Staatsanwaltschaft:
"Große Sonderaktion: Heute stehlen, Strafe erst in 1 Jahr zahlen"
quote:
Oder wird das vorher geprüft ???
Ob Ratenzahlung gewährt wird richtet sich nach dem monatlichen Einkommen und den notwendigen Ausgaben (Miete, Versicherungen). Eine Ratenzahlung wird sicherlich möglich sein, nur in welcher Höhe ist die Frage. Ausgehend von den Erfahrungen hier vor Ort (und ohne die genaue Ausgabenseite zu kennen) tippe ich grob auf 12 Raten á 75,00 €, wenn es gut läuft und 6 Raten á 150,00 € wenn es schlecht läuft. Mittelwert wäre: 9 Raten á 100,00 €.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
ja die tut weh
Vielen Dank für die Antworten.
Werde jetzt abwarten bis ich meine Zahlungsaufforderung bekomme und dann über eine Ratenzahlung verhandeln.
Vielen Dank nochmal.
Ciao justice005
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