Strafbefehl wegen ALGII Betrug - Widerspruch sinnvoll?

6. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
kolibrii
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl wegen ALGII Betrug - Widerspruch sinnvoll?

Hallo zusammen,

ich habe einen Strafbefehl wegen "Betrug" erhalten.
2016 erhielt ich ALGII. Ich habe mich
derzeit um einen Studienplatz bemüht.
Ich erhielt außerdem Kindergeld,
musste bei der Familienkasse allerdings gelegentlich Rechenschaft leisten und es wurde geprüft, ob ich denn noch Anspruch habe.
Oktober 2016 wurde das Kindergeld
eingestellt. Dies teilte ich dem Jobcenter
noch telefonisch mit.
Der Briefverkehr mit der Familienkasse
und auch das Geld lief über meinen
Vater. Und er überwies mir das Kindergeld.

Das Kindergeld wurde mir November 16 wieder bewilligt und mein Vater - und dann ich - erhielt für Oktober eine Nachzahlung und dann fortlaufend wie davor.

Leider wurde ich im November 2016 schwer krank. Man vermutete eine Netzhautentzündung, welche leicht zu Gehirnhautentzündung und Blindheit führen kann. Die Sehkraft meines linken Auges wurde zunehmend schlechter.
Das war allerdings eine falsche Diagnose und ich wurde falsch behandelt. Was fatale Folgen auf meine Gesundheit hatte.
Wie auch immer, es war eine schwere Krankheitsgeschichte. Am 13.01.2017 wurde ich letztendlich aus dem Krankenhaus entlassen.
Die darauffolgenden Wochen galten meiner Genesung und Weiterbehandlung.

Leider habe ich in der Zeit nicht daran gedacht dem Jobcenter mitzuteilen,
dass ich wieder Kindergeld erhalte. Um formale Dinge konnte ich mich zu der Zeit einfach nicht kümmern.

Ich weiß leider nicht mehr, wie die Sache aufgeklärt oder "aufgedeckt" wurde. Vielleicht habe ich selbst wieder angerufen, als es mir aufgefallen ist. Dahingehend wird mir nichts vorgeworfen oder im Strafbefehl erwähnt.
Seit Anfang 2017 zahle ich auf jeden Fall die drei Kindergeldzahlungen in Raten an das Jobcenter zurück.


Meine Strafe lautet 30 Tagessätze zu 15 € Tagessatz, also 450 € Geldstrafe.

Noch vor dem Erhalt des Strafbefehls bekam ich einen Anruf eines Polizisten diesbezüglich. Seit da habe ich einen Anwalt mit der Sache beauftragt und zahle an ihn schon 600 € in Raten - Dafür, dass er Akteneinsicht genommen hat und einen rein formellen Widerspruch einlegte.
Er will jetzt Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegen und das vor Gericht bringen, somit zahle ich ca. 1000 € an ihn.
Dann noch die Gerichtskosten. Die Chancen zu Freispruch schätzt er schlecht ein. Es ist auch nicht sicher, ob es vor Gericht dann bei der mir genannten Strafe bleiben würde.

Für mich ist die ganze Sache extrem belastend, alleine dass ich mich wieder mit dem Jahr 2016, meiner Krankheitsgeschichte und dem ganzen Drum herum befassen muss. Ich wollte das einfach hinter mir lassen.

Ich denke darüber nach, ob es für mich nicht besser wäre dem Strafbefehl einfach nachzugeben. Und auf einen Prozess vor Gericht zu verzichten. Obwohl ich damals nie die Absicht hatte zu betrügen oder mir finanziellen Vorteil zu erschleichen.
An Geld habe ich damals nicht gedacht, nur an meine Gesundheit.
Mein Anwalt hat mir irgendwie versucht Angst zu machen und meinte "Ein Eintrag wegen Betrug ist eine ernste Sache."
Aber hat ein Eintrag von 30 Tagessätzen überhaupt eine so große Auswirkung?
Tauchen im Führungszeugnis nicht nur
Straftaten ab 90 Tagessätzen auf?

Im Endeffekt zahle ich mehr an meinen Anwalt und für das Gericht, als für die eigentliche Strafe. Außer natürlich man würde mich freisprechen...

Ich möchte mit meiner Vergangenheit einfach abschließen, das war alles nicht leicht für mich. Der Gedanke mich dafür vor Gericht bloßstellen und rechtfertigen zu müssen lässt mich momentan Nachts nicht schlafen ...

Ich hoffe das kann jemand nachvollziehen und mir weiterhelfen.

Vielen Dank schon mal.


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20 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von kolibrii):
Ich weiß leider nicht mehr, wie die Sache aufgeklärt oder "aufgedeckt" wurde.
Ich kanns nicht aufklären, aber wenn man *zu Unrecht* Leistungen erhält (von der Famkasse oder vom JC), dann dauert es gewaltig lange, bis es ---Strafbefeh---l heißt.
Das JC hat dir irrtümlich Leistungen bezahlt, ohne Anrechnung des Kindergeldes. Das passiert.
Wenn das JC das merkt, bekommt der LB Post. Nacheinander viel Post. Gibt es keine Zahlung oder keinen Widerspruch usw., gibt das JC den Vorgang zum Inkasso der BA ab.
Die fordern dann. Und fordern und mahnen.
Mir liegen solche Schreiben, allerdings *Zu Unrecht* zurückverlangte Gelder auch seit langem vor.
Man muss sich eben melden, widersprechen bzw. klarstellen und mit dem Inkasso Kontakt aufnehmen.
Die lassen sich auf Ratenzahlung ein oder stunden auch mal (zB auf 1 Jahr).
Sogar das HZA hat sich hier mal gemeldet und wollte Geld...

Ein Strafbefehl... das werden andere hier wissen, ist wohl so ziemlich das Ende. Weil jemand gar nicht reagiert hat?

Zitat (von kolibrii):
Seit Anfang 2017 zahle ich auf jeden Fall die drei Kindergeldzahlungen in Raten an das Jobcenter zurück.
Wer weiß denn davon? Und wie hoch sind die Raten? 2 Jahre lang Raten für 3 Monate Kindergeld??
Zitat (von kolibrii):
bekam ich einen Anruf eines Polizisten diesbezüglich.
Was hat der dir erzählt?

Man kann einem Anwalt durchaus das Mandat entziehen. Möglichst nicht voreilig und nicht aus Wut. Erst recht nicht aus Unverständnis

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kolibrii
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

ein Inkasso musste damals nicht eingeschaltet werden. Wie gesagt, ich kann mich nicht erinnern, aber ich denke ich habe damals selbst Meldung gemacht, dass ich Kindergeld wieder erhalte/erhalten habe. Ich vereinbarte mit dem Jobcenter, dass ich in kleinen Raten die Überzahlung zurückzahle. Ich bezog derzeit eben noch ALGII und als Studentin hatte ich dann auch nicht mehr Geld.


Der Polizist erzählte mir, dass das Jobcenter mich wegen Betrug anklagt. Mein Anwalt, den ich daraufhin einschaltete, riet mir davon ab eine Aussage bei der Polizei zu machen. Das ist so wohl üblich und er legte zu dem Zeitpunkt schon den ersten Widerspruch ein. Leider bekam ich eben trotzdem einen Strafbefehl.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von kolibrii):
Die Chancen zu Freispruch schätzt er schlecht ein.

Er kennt die Akten und den Ablauf. Wenn der Fachmann das schon so sieht, sollte man gut überlegen ob das Sinn mach vor Gericht zu ziehen.



Zitat (von kolibrii):
Aber hat ein Eintrag von 30 Tagessätzen überhaupt eine so große Auswirkung?

Kommt ganz darauf an, was man künftig vor hat.

In machen Berufen ist eine Sicherheitsüberprüfung notwendig. Da schaut man nicht ins Führungszeignis, sondern in die wirklich interessanten Datenbanken. Da stehen auch Kleinigkeiten drin und 30 Tagessätze sind keine Kleinigkeit. Auch wenn das am untersten Ende der Skala liegt.

Dann gibt es auch Länder die für ein Visum anfragen "Wurden sie jemals wegen einer Straftat verurteilt". Da kann es sein, das man dann dort nicht einreisen darf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Aber hat ein Eintrag von 30 Tagessätzen überhaupt eine so große Auswirkung? Eine Verbeamtung kann man damit auch knicken (zumindest bis die Sache wieder aus dem Bundeszentralregister ausgetragen wird).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Seit da habe ich einen Anwalt mit der Sache beauftragt und zahle an ihn schon 600 € in Raten - Dafür, dass er Akteneinsicht genommen hat und einen rein formellen Widerspruch einlegte.
Er will jetzt Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegen


Was war denn der 1. Widerspruch für ein Widerspruch? Bzw. wogegen wurde er eingelegt? Wurde der Staatsanwaltschaft denn im Rahmen dieses 1. Widerspruchs (oder was immer das war) die Umstände mitgeteilt, wie es zu der Unterlassung der Meldung an das Jobcenter kam? Wenn ja, hat die das ja offenbar nicht sonderlich beeindruckt.

Zitat:
Im Endeffekt zahle ich mehr an meinen Anwalt und für das Gericht, als für die eigentliche Strafe. Außer natürlich man würde mich freisprechen...


Gut erkannt ;) Alleine für die Teilnahme am Verhandlungstermin würden noch mal rd. 325,00 € fällig. Dazu 70,00 € weitere Gerichtskosten und ein paar € Zustellgebühren, sind wir bei rd. 400,00 €, also fast dem, was die Strafe ausmacht. Die Strafe selbst ist natürl. auch noch zu zahlen, außer man würde vielleicht eine Einstellung nach § 153, Abs. 2 StPO erreichen. Dann fiele die Strafe (und ein Eintrag) weg, aber kostenmäßig wird es auch nicht günstiger, als wenn man die Strafe jetzt akzeptiert, da eben die 400,00 € Anwaltskosten anfallen.

Ob ein Freispruch denkbar ist ... kann man von hier schlecht sagen, aber ich denke auch eher nicht. Letztendlich, so schlimm die Krankheit gewesen sein mag, haben Sie ja nicht im Koma gelegen und (wohl) auch andere Dinge erledigen können, wie das Aufsuchen von Ärzten usw. Eine eMail oder ein Fax an das Jobcenter ist eine Sache von 3 Minuten. Letztendlich wäre auch nicht ganz unwichtig, wie es am Ende nun herausgekommen ist.

Unter dem Strich halte ich einen Freispruch aber auch für wenig wahrscheinlich. Mit viel Glück, bzw. Wohlwollen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft (die müsste Zustimmung erteilen) vielleicht Einstellung wegen geringer Schuld, § 153, Abs. 2 StPO . Nur - wie schon gesagt- finanziell bringt das nichts weiter, weil die Ersparnis der Strafe durch die zusätzlichen Verfahrenskosten (RA und Gericht) "aufgegessen" würde.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von kolibrii):
Ich vereinbarte mit dem Jobcenter, dass ich in kleinen Raten die Überzahlung zurückzahle.
Zurückzahlung ans JC? In kleinen Raten? Hast Nachweise? zB Dauerauftrag deiner Bank?
Oder hat das JC eher bei deinen Alg2-Leistungen *aufgerechnet*? also ca 40,-??(also ca 40,- weniger pro Monat ausgezahlt?

Zitat (von kolibrii):
Der Polizist erzählte mir, dass das Jobcenter mich wegen Betrug anklagt.
Sehr eigenartig, denn eine Behörde wie das JC erklärt seinen Schuldnern selbst, dass es die Absicht hat, eine solche Sache zur Strafverfolgung anzuzeigen.
Aber dass Polizisten den Beklagten zu Hause anrufen??

@Streetworker
Polizisten rufen den Beklagten zu Hause an?
Kennst du das?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kolibrii
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Was war denn der 1. Widerspruch für ein Widerspruch? Bzw. wogegen wurde er eingelegt? Wurde der Staatsanwaltschaft denn im Rahmen dieses 1. Widerspruchs (oder was immer das war) die Umstände mitgeteilt, wie es zu der Unterlassung der Meldung an das Jobcenter kam?


Mein Anwalt sprach einen Widerspruch gegen die Anklage aus, beschrieb aber keine Umstände. Er meinte das sei taktisch so üblich. Konnte ich nicht nachvollziehen, da ohne Begründung natürlich nicht mit einem Absehen einer Strafverfolgung/Strafbefehl zu rechnen ist...


Zitat (von Anami):
Zurückzahlung ans JC? In kleinen Raten? Hast Nachweise? zB Dauerauftrag deiner Bank?


Ja, das lief per Dauerauftrag. Das Jobcenter hat eine interne Finanzen-/Inkasso-Abteilung. Bei Überzahlungen oder der gleichen wird mit dieser Stelle kommuniziert.
Aber die Tatsache, dass ich damals, nach dem der Fehler aufgedeckt war, gleich eine Rückzahlung vereinbart habe, spielt
denke ich leider keine Rolle bei der Frage der Schuld.

Zitat (von Anami):
Sehr eigenartig, denn eine Behörde wie das JC erklärt seinen Schuldnern selbst, dass es die Absicht hat, eine solche Sache zur Strafverfolgung anzuzeigen.


Vom Jobcenter bekam ich in der Richtung nie etwas. Wie gesagt, nach den drei Monaten Überzahlung, als ich aus dem Krankenhaus dann rauskam, vereinbarten wir eine Rückzahlung und fertig. Ich dachte die Sache wäre erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kolibrii
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Ob ein Freispruch denkbar ist ... kann man von hier schlecht sagen, aber ich denke auch eher nicht. Letztendlich, so schlimm die Krankheit gewesen sein mag, haben Sie ja nicht im Koma gelegen und (wohl) auch andere Dinge erledigen können, wie das Aufsuchen von Ärzten usw. Eine eMail oder ein Fax an das Jobcenter ist eine Sache von 3 Minuten. Letztendlich wäre auch nicht ganz unwichtig, wie es am Ende nun herausgekommen ist.

Unter dem Strich halte ich einen Freispruch aber auch für wenig wahrscheinlich. Mit viel Glück, bzw. Wohlwollen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft (die müsste Zustimmung erteilen) vielleicht Einstellung wegen geringer Schuld, § 153, Abs. 2 StPO . Nur - wie schon gesagt- finanziell bringt das nichts weiter, weil die Ersparnis der Strafe durch die zusätzlichen Verfahrenskosten (RA und Gericht) "aufgegessen" würde.


Ich würde gerne behaupten, dass niemand an Geld denkt, wenn man Angst hat blind zu werden, unter starken Schmerzen leidet und Bettlägerig ist. Aber es mag solche Menschen geben.
Klar ist, dass es meine Pflicht gewesen wäre, darauf zu achten und sofort Meldung zu machen.
Vorgeworfen wird mir Betrug, also eine Absicht dahinter.
Da man Absicht quasi niemandem direkt beweisen kann, ohne der Person in den Kopf sehen zu können, wird es wie du schreibst, am Ermessen Gerichts und der Staatsanwaltschaft liegen.


Wie ich in meinem Beitrag schon geschrieben habe... es ist gerade eine schwere Belastung für mich, dem ganzen noch einmal Ausgeliefert zu sein.
Und mit Fremden Personen vor Gericht nicht nur darüber zu reden, sondern mich zu rechtfertigen und und und...
War einfach eine harte Zeit damals.
Ich bin manchmal kurz davor aufzugeben und will dem Strafbefehl einfach nachgeben und drauf sch***en.
Deswegen meine Frage, welche Auswirkungen ein Betrug in der Akte hat.

Es wurden ja schon drei Auswirkungen genannt...
Verbeamtet werden ist nicht mein Wunsch.
Reisen, Urlaub machen...klar, das schon.
Wäre interessant wie in den einzelnen Ländern ein Eintrag wegen Betrug gehandhabt wird.
In geraumer Zukunft ist es wahrscheinlicher, dass ich mich selbstständig mache. Bis dahin quasi jobben. Also prüfende Arbeitgeber werden wahrscheinlich auch nicht mein Problem sein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
@Streetworker
Polizisten rufen den Beklagten zu Hause an?
Kennst du das?


Dass die Polizei bei Beschuldigten anruft kommt schon mal vor...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Mein Anwalt sprach einen Widerspruch gegen die Anklage aus, beschrieb aber keine Umstände. Er meinte das sei taktisch so üblich.


Eine "Anklage" gab es zu dem Zeitpunkt noch gar nicht. Anklage ist, wenn die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift bei Gericht einreicht und die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt.

Es gab eine Anzeige/"Beschuldigung". Wenn man der entgegentritt ist es natürlich völlig sinnlos, dass ohne das Erwähnen entlastender Umstände zu tun, also auf den Tatvorwurf lediglich sinngemäß zu entgegnen: "Ich bin unschuldig, aber warum verrate ich nicht"

Zitat:
Deswegen meine Frage, welche Auswirkungen ein Betrug in der Akte hat.


Kommt drauf an, was man so vorhat. Eine Verurteilung von 30 Tagessätzen kommt (als Erstverurteilung) nicht ins Führungszeugnis, aber für 5 Jahre ins Bundeszentralregister. Dort tut sie eigentlich nicht weh, wenn man nicht gerade in den nächsten 5 Jahren verbeamtet werden will oder einen Job bei irgendeinem Geheimdienst anfangen will. Auch wenn man ein Visum für bestimmte Länder haben will (USA, Australien) könnte es mglw. zumindest zu Erklärungsbedarf kommen. Eine solche Verurteilung steht einer Einreise aber nicht unbedingt entgegen. Es geht ja nicht um Drogendelikte oder so etwas. Da sähe es schon anders aus.

Wirklich blöd würde es erst, wenn in den nächsten 5 Jahren noch eine 2. Verurteilung wegen irgendwas dazu käme, denn dann wäre auch das Führungszeugnis betroffen, das "normale" Arbeitgeber zu Gesicht bekommen.

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#11
 Von 
kolibrii
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Es gab eine Anzeige/"Beschuldigung". Wenn man der entgegentritt ist es natürlich völlig sinnlos, dass ohne das Erwähnen entlastender Umstände zu tun, also auf den Tatvorwurf lediglich sinngemäß zu entgegnen: "Ich bin unschuldig, aber warum verrate ich nicht"


Ja, richtig. Nicht Anklage, sondern Anzeige meinte ich.
Das waren auch meine Einwände aber mein Anwalt war ganz überzeugt davon, dass es nach seiner Methode taktisch üblich sei.
Allerdings hat er zur gleichen Zeit Einsicht in die polizeilichen Akten beantragt,
was einige Wochen gedauert hat.
Er hat Einspruch eingelegt, bevor er die Akteneinsicht hatte.
Vielleicht ging es aufgrund von Fristen nicht anders....
Trotzdem hat sich bei mir ein Misstrauen ihm gegenüber geweckt.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Kommt drauf an, was man so vorhat. Eine Verurteilung von 30 Tagessätzen kommt (als Erstverurteilung) nicht ins Führungszeugnis, aber für 5 Jahre ins Bundeszentralregister. Dort tut sie eigentlich nicht weh, wenn man nicht gerade in den nächsten 5 Jahren verbeamtet werden will oder einen Job bei irgendeinem Geheimdienst anfangen will. Auch wenn man ein Visum für bestimmte Länder haben will (USA, Australien) könnte es mglw. zumindest zu Erklärungsbedarf kommen. Eine solche Verurteilung steht einer Einreise aber nicht unbedingt entgegen. Es geht ja nicht um Drogendelikte oder so etwas. Da sähe es schon anders aus.

Wirklich blöd würde es erst, wenn in den nächsten 5 Jahren noch eine 2. Verurteilung wegen irgendwas dazu käme, denn dann wäre auch das Führungszeugnis betroffen, das "normale" Arbeitgeber zu Gesicht bekommen.


Damit könnte ich leben. Danke, das hilft mir weiter.
Und viel hilfreicher als die Aussage meines Anwalts, die mir einfach nur Angst gemacht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Er hat Einspruch eingelegt, bevor er die Akteneinsicht hatte.
Vielleicht ging es aufgrund von Fristen nicht anders....


Ein Einspruch war das nicht (gegen eine Anzeige kann man keinen Einspruch oder Widerspruch einlegen), sondern eine Erwiderung oder Einlassung. Aber auch das macht natürlich nur Sinn, wenn man dann gleichzeitig ankündigt nach Akteneinsicht noch eine weitere Stellungnahme nachzureichen (und das dann auch in die Tat umsetzt), denn ansonsten weiß ja niemand bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, warum man den Mandanten für unschuldig hält. Fazit: Schlechte Arbeit vom Anwalt. Es sei natürlich denn er ist nach Akteneinsicht selbst von der Schuld des Mandanten überzeugt. Dann kann es auch Sinn machen zu schweigen ;)

Zitat:
Damit könnte ich leben. Danke, das hilft mir weiter.
Und viel hilfreicher als die Aussage meines Anwalts, die mir einfach nur Angst gemacht hat.


Gerne geschehen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kolibrii
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Es sei natürlich denn er ist nach Akteneinsicht selbst von der Schuld des Mandanten überzeugt. Dann kann es auch Sinn machen zu schweigen


Das wäre ziemlich voreingenommen gewesen, denn wir haben erst nach dem Strafbefehl alles besprochen...
Und erst durch den Strafbefehl wusste ICH, um was es genau geht.
Ist scheinbar nicht richtig abgelaufen das ganze.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sorry, falls ich es überlesen haben sollte: Wie hoch ist eigentlich der Schaden?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von kolibrii):
Das Jobcenter hat eine interne Finanzen-/Inkasso-Abteilung. Bei Überzahlungen oder der gleichen wird mit dieser Stelle kommuniziert.
Ja, bei Rückforderungen und fehlender Mitwirkung wird der Inkasso-Service der BA eingeschaltet. Schrieb ich schon....
Zitat (von Anami):
Gibt es keine Zahlung oder keinen Widerspruch usw., gibt das JC den Vorgang zum Inkasso der BA ab
Zitat (von kolibrii):
Wie gesagt, nach den drei Monaten Überzahlung, als ich aus dem Krankenhaus dann rauskam, vereinbarten wir eine Rückzahlung und fertig. Ich dachte die Sache wäre erledigt.
Ja, dann hat die Inkasso an das JC gemeldet, der Kunde zahlt per DA. Dann schließt die Inkasso die Forderung.

Ob du mit den Nachweisen diesen Betrugsvorwurf entkräften kannst... Ich hoffe es.
Ich denke auch, der RA hat da irgendwie nicht optimal ...gewerkelt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von wastl):
Sorry, falls ich es überlesen haben sollte: Wie hoch ist eigentlich der Schaden?


Ist nicht genannt, dürften aber um die 600,00 EUR sein, bei Bezug im November, Dezember und Januar...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ja, dann hat die Inkasso an das JC gemeldet, der Kunde zahlt per DA. Dann schließt die Inkasso die Forderung.
Ob du mit den Nachweisen diesen Betrugsvorwurf entkräften kannst...


DIe Rückzahlung, v.a. wenn die erst nach Aufforderung des JC erfolgt, hat auf die Tatbestandsverwirklichung des Betruges keinen Einfluss.

Der Betrug ist -wenn dann- bereits durch das Unterlassen der Meldung im 1. Bezugsmonat des Kindergeldes verwirklicht. Alles andere (wie halt Schadenswiedergutmachung) kann mildernd berücksichtigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Gut, bei 600 € ist eine Einstellung nicht ausgeschlossen. Allerdings setzt das einen geständigen, reuigen Angeklagten voraus, der plausibel die Leidensgeschichte erklären kann (ist nicht zynisch gemeint, im Gegenteil). Bislang hat der TE sich im Verfahren auf anwaltlichen Rat nicht geäußert. Das ist natürlich das gute Recht, aber bei dem Hintergrund vielleicht nicht die beste Vorgehensweise: Wieso soll die StA jemandem entgegenkommen, der nichts sagt?

Weniger als die 30 TS dürften es kaum werden. Die TS-Höhe mit 15 € ist auch in Ordnung.
Es gibt nun die Möglichkeit, in der Hauptverhandlung auf eine Einstellung hinzuarbeiten (geht auch ohne Verteidiger - preiswerter).
Oder abwarten, wie die Verhandlung läuft und nach einer Einstellung fragen. Wenn das nicht klappt, kann der Einspruch immer noch zurückgenommen werden. Die StA muss dann zustimmen, aber das sollte kein Problem sein.
Es kann auch vorher - schriftlich - eine Einlassung mit der Bitte um Einstellung ans Gericht geschickt werden. Dann wird im Dezernatswege entschieden.
Oder der SB wird rechtskräftig.

Zitat:
Es wurden ja schon drei Auswirkungen genannt...
Verbeamtet werden ist nicht mein Wunsch.
Reisen, Urlaub machen...klar, das schon.
Wäre interessant wie in den einzelnen Ländern ein Eintrag wegen Betrug gehandhabt wird.


Bei Urlauben machen die 30 TS keine Probleme.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kolibrii
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
DIe Rückzahlung, v.a. wenn die erst nach Aufforderung des JC erfolgt, hat auf die Tatbestandsverwirklichung des Betruges keinen Einfluss.

Der Betrug ist -wenn dann- bereits durch das Unterlassen der Meldung im 1. Bezugsmonat des Kindergeldes verwirklicht. Alles andere (wie halt Schadenswiedergutmachung) kann mildernd berücksichtigt werden.


Leider kann ich mich nicht mehr erinnern, wie das damals war.
Hoffe das lässt sich noch in Erfahrung bringen. Denke ich habe selbst damals angerufen und vom Kindergeld erzählt.
Wüsste nicht wie das sonst rausgekommen wäre. Aber ich denke auch, dass das nicht viel Auswirkung haben wird.



Zitat (von !!Streetworker!! ):
Ist nicht genannt, dürften aber um die 600,00 EUR sein, bei Bezug im November, Dezember und Januar...


Richtig, hab den Betrag nicht genau im Kopf aber es handelt sich um 3 Monate Kindergeld. Das waren 2016 glaube ich 185/190 €.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Hoffe das lässt sich noch in Erfahrung bringen. Denke ich habe selbst damals angerufen und vom Kindergeld erzählt.
Wüsste nicht wie das sonst rausgekommen wäre


Das sollte sich eigentlich aus der Ermittlungsakte ergeben. Ansonsten kommen solche Sachen auch gerne mal raus, indem ein Datenabgleich zwischen der Familienkasse und dem Jobcenter stattfindet. Diese Datenabgleiche zwischen den einzelnen Ämtern und Behörden sind heute Standard.

0x Hilfreiche Antwort

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