Strafbefehl wegen Beleidigung Polizist

26. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
123-rechtler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)
Strafbefehl wegen Beleidigung Polizist

Hallo ihr lieben, habe einen Strafbefehl bekommen wegen Beleidigung eines Polizisten(Fetter Sack).
Vorgeschichte: Ich hatte mit meinem Fahrzeug in unserer Strasse geparkt, der Polizist behauptet es sei eine unübersichtliche Stelle, habe daraufhin ein Ticket bekommen, dann nach einiger Ziet Post ich soll zahlen.Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und der zuständigen Dienststelle Post geschickt un d mich über den Polizisten ausgelassen und habe dabei auch Fetter Sack gesagt,aber dazu geschrieben, entschuldigen sie die Aussage.
Ich habe also unter berücksichtigung einer Entschuldigung vor dem Wortlaut Fetter Sack eine Anzeige von der Polizei bekommen.

Wie kann ich mich jetzt am besten dagagen wären gegen den Strafbefehl,zumal ich davor ein Anhörungsschreiben bekommen hatte wo ich die Aussage nochmal entschuldigt hatte.
Habe jetzt erstmal Einspruch eingelegt und überlege mein Anwalt dazu zu ziehen, wie sind die Erfolgsaussichten, Strafe ist übrigens 400 euro 20 tagessätze a 20 euro.

Danke für eure schnelle Hilfe.

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



44 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenn ich es dürfte, würde ich zu Ihnen jetzt 'sie Ar5chloch' sagen... - Das ist genau so eine Beleidigung.
Sorry, aber die vorangestellte Entschuldigung schafft die Beleidigung nicht aus der Welt. Die Strafe ist angemessen, würde ich sagen. Wer es nicht schafft, im Umgang mit Behörden einen normalen, zivilisierten Ton zu wahren, dem kann ein kleiner Denkzettel auch nicht schaden...

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

-- Editiert von Bewährungshelfer am 26.11.2006 10:48:40

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
123-rechtler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

ich finde das überzogen und zumal habe ich mich dafür entschuldigt,man kann ja auch als beleidigung nehmen wenn ich sage, sie haben aber ein schönes hemd an, man sollte die kirche mal im dorf lassen und sich um ernsthafte probleme kümmern.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

wie sind die Erfolgsaussichten

gleich 0.

Ohne die Entschuldigung wäre die Strafe wahrscheinlich noch ein paar Tagessätze höher geworden.

über den Polizisten ausgelassen und habe dabei auch Fetter Sack gesagt,aber dazu geschrieben, entschuldigen sie die Aussage.

Sie schreiben eine Beleidigung und meinen wenn Sie dazu schreiben, 'entschuldigen Sie die Aussage' (die Beleidigung abe stehen lassen), daß das irgendwas bringt.

Wenn Sie einen Breif kriegen, in dem steht:

'Lieber 123-rechtler, entschuldigen Sie bitte, aber Sie sind ein ..., und ..., außerdem ein ganz mieser ..., und der allerletzte ...'

ist das dann keine Beleidigung, weil am Anfang : 'Enschuldigen Sie' steht? Das kann jetzt aber nicht Ihr Ernst sein!?

Insgesamt sind Sie m.E. sogar noch recht gut weggekommen, da Sie die Beleidigung keineswegs an Ort und Stelle im Affekt, sondern erst nach einiger Zeit losgeglassen haben. Auch 20 Tagessätze sind hier durchaus im Rahmen, wenn Sie sich mal ähnliche Fälle anschauen. Bei der Tagessatzhöhe ist man von einem Nettoeinkommen von 600,00 mtl. ausgegangen.

Letztendlich kann es nach Ihrem Einspruch bei der folgenden Gerichtsverhandlung auch noch teurer werden. Die Gerichtskosten kommen ohnehin dazu.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
ich würde es auch so stehen lassen. Auch Stefan Effenberg(der Fußballer)bekam 20 Tagessätze aufgebrummt, weil er bei einer verkehrsüberprüfung einen Polizisten beleidigte. Und der rannte auch von Berufun g über Einspruch von Verhandlung zu verhandlung und es blieb bei 20 Tagessätzen. Geil war auch das Interview danach, wo er verkünndete, nun in die USA auszuwandern, da es hier keine Gerechtigkeit gibt.

gruss rq

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
123-rechtler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

wenn es danach geht kann ich jeden tag anzeige erstatten,man wird ja überall beleidigt, man sollte die sache nicht überziehen und nur weil es polizisten sind haben die kein sonderrecht und brauchen sich nicht hinter ihrer uniform verstecken.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

nur weil es polizisten sind haben die kein sonderrecht

Genau, warum müssen die sich beleidigen lassen, wenn Sie selbst das auch nicht hinnehmen würden?

man wird ja überall beleidigt

Ich weiß nicht, was Sie für ein Zeitgenosse sind oder wo Sie verkehren, daß Ihnen das ständig passiert. Ich komme gut durchs Leben, ohne beleidigt zu werden.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

wenn es danach geht kann ich jeden tag anzeige erstatten,man wird ja überall beleidigt,

Könnten Sie wenn Sie wollten.

und nur weil es polizisten sind haben die kein sonderrecht

Nee, haben sie auch nicht. Für die gilt auch der ganz normale Beleidigungs-§ 185 StGB , wie für jeden anderen Bürger auch.

Wenn Sie vorhaben bei der Hauptverhandlung auch diese Einstellung (die sollen lieber mal..., völlig überzogen...)kundzutun, sollten Sie sich wirklich überlegen, den Einspruch zurückzunhemen, denn sonst wird es mit zimel. Sicherheit teurer unter dem Strich. Nehmen Sie noch Ihren Anwalt mit, müssen Sie den auch noch bezahlen.

Sie haben einen Fehler gemacht, stehen Sie doch einfach dazu und tragen die (wie schon gesagt - im Vergleich recht milden) Konsequenzen.

Wie auch schon schrieb, wäre es sogar noch halbwegs verständlich (obwohl es rechtlich keinen Unterschied macht), wenn man im Affekt an Ort und Stelle sauer reagiert.

Aber wenn man dann noch Tage oder Wochen später in einem Schrfitstück Beleidigungen losläßt, ist das eben nicht mehr mit einer einfachen Entschuldigung aus der Welt zu schaffen.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
123-rechtler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

der strafantrag lautet: vergehen der beleidigung,strafbar nach §§ 194,185 SGB
habe soeben mit meinem anwalt gesprochen, er sagte auf jeden fall einspruch einlegen weil in der aussage fetter sack keine person konkretisiert wurde, es kann also jeder gemeint sein was in dem schreiben der polizei nicht steht, er sagte die erfolgsaussichten sind gut und ich habe am dienstag gleich einen termin, werde dann weiter berichten.die anzeige hat auch nicht der angebliche fette sack gestellt sondern die polizei allgemein.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
123-rechtler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

und wenn einer ****** staat sagt, hat der staat schon anzeige gestellt wegen beleidigung, oder ****** wetter????
ich kann der justiz nur gratulieren für solche schwachsinnigen sachen, man lässt doch lieber kinderschänder frei laufen,kassiert aber den falschparker ab oder drückt erzwingungshaft drauf.
hoch lebe unsere justiz.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
123-rechtler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

wie sieht es bei leuten aus die das torret syndrom haben??? da fällt das wort ********* etc. andauernd,jeder ist vor dem gesetz gleich habe ich mal gehört???!!!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

er sagte auf jeden fall einspruch einlegen weil in der aussage fetter sack keine person konkretisiert wurde

Da hörte sich oben aber noch etwas anders an.

mich über den(!) Polizisten ausgelassen und habe dabei auch Fetter Sack gesagt...

Aber gut, wenn Ihr Anwalt Ihnen das soeben (hat dessen Kanzlei auch Sonntags Mittags geöffnet?) gesagt hat, legen Sie halt Einspruch ein.

man lässt doch lieber kinderschänder frei laufen,kassiert aber den falschparker ab

Wie gesagt, erzählen Sie das auch dem Richter, der wird sich freuen.

Neben den Falschparkern, sollte man auch alle Diebe, kleinen Betrüger und Schwarzfahrer ab sofort nicht mehr bestrafen, denn die sind ja alle 'viel-weniger-schlimm' als Kinderschänder. Was für eine Logik.

wie sieht es bei leuten aus die das torret syndrom haben??? da fällt das wort ********* etc. andauernd,jeder ist vor dem gesetz gleich habe ich mal gehört???!!!

Machen diese Leute das vorsätzlich, oder vielleicht weil sie krank sind?? Ich habe mal gehört, daß eine Beleidigung dem Gesetz nach nur strafbar ist, wenn sie vorsätzlich begangen wird.

Aber auch diesen Vergleich sollten Sie vor Gericht bringen,...

Na denn, ich wünsche viel Erfolg.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich denke, wenn kein Freispruch möglich ist (so genau kenne ich Ihren SV nicht), dann sollte es zu einer Einstellung gegen Geldbuße (153A) führen.

Beleidigungen gegen Pol.Beamte werden so gut wie nie eingestellt. Da sind sie (insofern hat der Fragesteller Recht) 'gleicher' als die anderen.

20 Ts ist am oberen Rand des üblichen Tarifs

Bei Polizistenbeleidigungen?? In welcher Gegend sollen denn 20 TS 'oberer Rand' sein?

Zitat: Rechtsanwalt Klaus v.d. Velden:

Für heute im Verkehr üblicherweise verwendete Beleidigungen wie "Rindvieh", "Bulle", "Hund", "Idiot", "Schlampe", "dumme Kuh", "blödes Weib", muss je nach den Umständen mit 15 bis 70 Tagessätzen gerechnet werden. Für das Zeigen eines "Stinkefingers" – auch über eine automatische Videoüberwachungsanlage – sind 40 Tagessätze einzukalkulieren.

teurer wird es bestimmt nicht.

Na dann kann ja nichts passieren :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
123-rechtler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

nein kanzlei ist nicht offen, habe aber seine handynummer für notfälle:-)
ich denke es wird so auslaufen wie karl may zittiert hatte.
melde mich dann wieder.danke für eure zitate.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Wie kann sich eigentlich die Beleidigung fetter Sack nicht auf eine konkrete Person beziehen? Haben Sie mit Ihrem Anwalt, der für solch einen wichtigen Notfall Sonntags per Handy zu erreichen ist, auch mal über die Kosten gesprochen? Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht so laufen, wie Sie sich das vorstellen. Wenn man Ratschläge einholt, sollte man nicht nur auf die hören, die einem vom Ergebnis her passen. Das was Streetworker gesagt hat, ist absolut zutreffend. Ergebnis Ihres Einspruchs wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Strafe + Kosten sein, also im Ergebnis werden Sie draufzahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

wie sieht es bei leuten aus die das torret syndrom haben??? da fällt das wort ********* etc. andauernd,jeder ist vor dem gesetz gleich habe ich mal gehört?

1. Es heißt 'Tourette'.

2. Der Gleichheitsgrundsatz gebietet nur, Gleiches gleich zu behandeln. Da Sie aber offenbar keine Krankheit haben, bei der man solche Ausfälle/Ticks hat, sind Sie auch nicht wie ein Tourette-Kranker zu behandeln, sondern wie ein ganz normaler unhöflicher Mensch (was sich, mit Verlaub, auch in Ihren Postings und Ihrer Diktion hier widerspiegelt).

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
123-rechtler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

genau, ich bin ein unhöflich mensch und pöbel gerne meine mitmenschen und besonders polizisten an, mareike hat natürlich recht.
mareike, der geist von 123recht!!!
und zur äußerung von streetworker, wir werden sehen was läuft,werde es dann posten.

netten abend an alle vom unhöflichen menschen

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenn Sie die gleichen Energien, ihr Fehlverhalten zu rechtfertigen dazu einsetzen würden, in Zukunft ohne Strafverfahren durchs Leben zu kommen, dann kann Ihnen ABSOLUT nichts mehr passieren... :grins:

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
123-rechtler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

was für ein fehlverhalten, würde er sich nicht hinter seine uniform verstecken hätte er ein paar rein bekommen.
polizisten sind ja immer im recht, mich wundert es dann immer wieviele dann doch verurteilt werden und auch in kriminellen geschäften mitspielen, mir aber egal, soll doch jeder machen was er will, für mich zumindest steht fest das ich nicht sklave der nation bin und der fehlpolitik und veralteten gesetze, ich mache mein ding, nur muss es sich in dem ****** gesetzlichen rahmen bewegen, nur hällt sich niemand daran, nichtmal die politiker die sich diese haben einfallen lassen, also wozu noch gesetze und wenn ich dann noch lese was der bewährungshelfer da schreibt, muss ich ernsthaft lachen,er lebt scheinbar an der realtität vorbei in seiner schönen scheinwelt.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Also auf DAS Ergebnis bin ich wirklich gespannt (FALLS wir dann auch das "tatsächliche" zu lesen bekommen..... :grins:

Das der RA das Verfahren gern aufnimmt, wundert mich nicht....er verdient sein Geld "so oder so"....
Viell. kann der RA ja mit paar Spitzfindigkeiten das Ding ja wirklich kippen.....kommt vermutlich auf die Aussagen der Beteiligten an....

(was mich immer wieder wundert, ist die Tatsache, dass der Polizist auf der Straße sich beleidigen u.ä. lassen muss und das auch schon fast "als normal" gesehen wird - aber sich so ein Verhalten kaum einer ggü. dem Mitarbeiter auf dem Bauamt, der Bußgeldstelle .......[der genauso "unangenehme" Verwaltungsakte durchziehen kann/muss] trauen würde... :cool:

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
123-rechtler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

da hast du recht gustl,habe den polizisten aber nicht auf der strasse beleidigt.
es sollen mal alle nicht so haben, im fernsehen wird man tagtäglich beleidigt, sieh raab, man sollte sich an so etwas nicht hoch ziehen und es mit humor sehen, würde das zusammenleben vereinfachen, sonst kann man jeden spruch als beleidigung ansehen, wie z.b. sie haben ja eine tolle brille, man kann es sehen wie man will,es gibt wahrhaftig andere probleme, aber daran sieht man mal das unsere justiz nicht ausgelastet ist und sich nur an kleinigkeiten bedient, bei den großen fischen und gerade bei ausländern haben die schiss im arsch,alles nur mitesser der nation.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Sie bringen ja tolle Vergleiche. Ich glaube, wenn Stefan Raab jemanden in seiner Show ernsthaft mit 'Fetter Sack' titulieren würde, hätte er auch ganz schönen Ärger an der Backe. Nicht umsonst wirken bei Raabs Show einige Anwälte mit, die sich mit Verletzung von Persönlichkeitsrechten beschäftigen.

Sie haben doch wohl nicht erwartet, das Ihr Schreiben als polemisches Kunstwerk aufgefaßt würde.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Auch das ist leider eine häufig zu beobachtende Erscheiung: die eigene Straftat wird immer als Bagatelle angesehen, mit der sich die Justiz nicht belasten sollte. Dagegen weiß man natürlich, daß die Justiz alle anderen Straftaten, die entweder viel schlimmer sind oder von irgendeiner bestimmten Gruppe begangen wird, nun gar nicht verfolgt , weil sie faul oder doof oder auf dem falschen Auge blind ist. Immer wieder interessant, auf welcher Grundlage sich die Leute ihre Meinung bilden. Meistens haben sie noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen, wissen aber aus der Bildzeitung oder irgendwelchen Gerichtsshows genau bescheid.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
es ist ja nun nicht so, dass S. Raab. mit allen durcgkommt. Bei der türkischen Mutter mit Kind(hatte ne Schultüte in der -als Scherz gemeint- Drogen verkauft werden)Damit ging er zuweit. Auch der Pocher musste mal ganz ordentlich bezahlen, weil ein Witz zu weit ging.
IOch glaube schon dass sie sich mit einer gewissen Sturheit noch weiter reinreiten könnten. Aber vielleicht wird es ihr Anwalt schon richten. Auch darauf haben sie wie alle natürlich ein Recht, was ihn hier auch keiner abspricht. Und sie können auch ihr Ding durch ziehen, nurirgendwann kommt man halt an grenzen.
gruss
rq
gruss rq

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1267
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
träumend
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

passt nicht ganz zum thema aber..

hab gehört, wenn man "meiner meinung nach" hinzufügt ist eine beleidung nicht starfbar, stimmt das?
zb "meiner meinung nach sind sie ein idiot"

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Maddino
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 11x hilfreich)

Viel Spaß beim Versuch :D

Zum Vorredner: Ein Polizist genießt vor Gericht ggf. einen etwas höheren Schutz, da er den Staat und dessen Gesetze vertritt.

Wenn ich also meinen fiesen Nachbarn beleidige, ist es zweifelhaft, dass die Geschichte öffentliches Interesse betrifft. Wenn ich einen Polizisten in Ausübung oder wegen Ausübung seiner Tätigkeit beleidige oder sonstwie angehe, ist das schon höher einzuordnen, da bestimmt öffentliches Interesse am Status unserer Polizei besteht.

Spaßige Aufkleber wie der Mittelfinger am Fahrzeugheck wurden übrigens auch schon Verkehrsteilnehmern ganz ohne beleidigte Polizisten zum Verhängnis. "Polizeiabschaum" dürfte auch gute Chancen für ein Verfahren bieten, ACAB -im geeigneten Kontext - reicht ja bereits (und zu Recht) allemal.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo.

Wie kann man eigentlioch so arg uneinsichtig sein???

Ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, und weiss nicht, ob ihnen das so schon jemand gesagt hat:

Sie parken erst falsch, dann schicken sie dem betreffenden Polizisten schriftlich ( xDDDD)
eine Beleidigung zu, und DANN erwarten sie auch noch, das sie freigesprochen werden???????????

=)

Ich meine, es übefällt doch auch keiner ne Bank, lässt sich dabei erwischen, beleidigt den Bullizisten und wird dann freigesprochen, was erwarten sie eigentlich???

Und nein, bevor sie mit diesen tpischen Parolen herumschmeisen, Alee Menschen sind vor dem Gericht gleich ect. , warum dann nicht auch Tourret kranke, bitte, beschäftigenn sie sich mit den Grundlagen vom Recht und Gesetz.

Ich bin ja nicht so oft ne Moralapostel und so, aber ich frag mich echt, was da in ihnen vorgeht, das sie tatsächlich denken, sie sind im Recht.

Gruss

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

Anstelle von : 'Sie sind ein Fettsack' könnte man sagen: 'Ich glaube, Sie könnten ein Fettsack sein'. Der Gegenüber weis was gemeint ist ,aber die Aussage ist dann keine Beleidigung mehr, da nichts behauptet wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1267
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12