Hallo!
Folgenden Sachverhalt möchte ich erstmal darlegen:
Im vergangenen Jahr war ich arbeitslos gemeldet und habe eine geringfügige Beschäftigung in der Firma meines Vaters ausgeübt. Ich ging davon aus, einen Verdienst unter 160,- € erwirtschaften zu dürfen, bis die Dame vom JobCenter mir etwas anderes erzählte. Ich hätte diese Beschäftigung umgehend mitteilen müssen. Kurz darauf bekam ich Post vom Hauptzollamt.
In den sechs Monaten kam ich auf einen Betrag von 118,- €, welcher mir rechtlich nicht zustand und welchen ich an das Amt zurückzahlen musste.
Nicht nur ich, sondern auch meine Freundin haben im gleichen Zeitraum gearbeitet und bei uns beiden kam es zu dem selben Sachverhalt.
In den jeweiligen Stellungnahmen an das Hauptzollamt haben wir dargelegt, in dem Glauben gewesen zu sein, einer Beschäftigung mit einem Verdienst unter 160,- € ohne Probleme nachgehen zu dürfen. Ich habe ebenfalls darauf hingewiesen, dass wir keinen hohen, wirtschaftlichen Gewinn mit der Beschäftigung erzielt haben & dies auch nicht vorsätzlich verschwiegen haben.
Im Fall meiner Freundin wurde das Verfahren eingestellt. Sie muß 30,- € wg. einer Ordnungswiedrigkeit zahlen.
Ich habe jedoch einen Strafbefehl vom Amtsgericht bekommen. Mir wurde wegen Betrug eine Strafe von 300,- € "aufgebrummt".
Meine Frage ist nun, ob es sich lohnt, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Oder würde das die Kosten nur unnötig in die Höhe treiben?
Ich habe bereits mit einem Anwalt gesprochen. Dieser würde mich in diesem Verfahren knapp 700,- € kosten.
Strafe akzeptieren oder allein vor Gericht auftauchen? Gleiche Sachlage und zwei verschiedene Beschlüsse, bzw. Urteile?? Etwas merkwürdig finde ich das...
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Strafbefehl wegen Betrug - Strafe akzeptieren oder allein vor Gericht auftauchen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Um Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen, brauchst Du ja nun auch nicht zwangsläufig einen Rechtsanwalt. Wenn Du Dich gut vorbereitest, dann kann das auch durchaus ohne Anwalt klappen. Ich halte es durchaus für möglich, daß sich in einer Verhandlung noch eine Verfahrenseinstellung erzielen läßt - sofern Du noch nicht vorbestraft bist.
Das Gericht ist allerdings in der Verhandlung nicht an den Strafbefehl gebunden. Die Strafe kann also auch höher ausfallen. Das halte ich aber bei 30(?) Tagessätzen für sehr unwahrscheinlich. Und ein bißchen Risiko gehört ja zum Leben dazu In der Verhandlung solltest Du die Argumentation, daß andere eine kleinere Strafe bekommen haben, mal lieber weglassen. Reue kommt bei Gericht immer am Besten an.
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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"
Betrugstaten zum Nachteil öffentlicher Kassen werden ungern eingestellt, allenfalls gegen eine Geldbuße. So etwas ist zwar mit einem Verteidiger leichter zu erreichen, dürfte sich aber nicht rechnen, denn wenn Sie der RA 700 € kostet und Sie nochmal 200-300 € als Buße hätten, wäre das teurer als wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren.
Wie ist denn die Strafe genau? 30 Tagessätze zu je 10 €? Dann ist das praktisch die Untergrenze, denn die Tagessatzhöhe ist ein dreißigstel Monatseinkommen, zu dem alles zählt, was reinkommt, also ALG II und die Miete, sofern sie übernommen wird.
Mit der Argumentaton, Sie hätten gedacht, 160 € dazuverdienen zu können, ohne dies dem JobCenter mitzuteilen, werden Sie nicht weit kommen, weil dafür diese praktischen Merkblätter ausgehändigt werden, auf denen das kaum so stehen wird.
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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"
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