Strafbefehl wegen Betrug - was genau muss ich bezahlen?

22. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
luque7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl wegen Betrug - was genau muss ich bezahlen?

Ich habe heute ein schreiben von der StA Mönchengladbach bekommen darin steht das ich wegen Betrug zu 40 Tagessätzen zu je 10 euro verurteit werde.

Meine frage ist jetzt wenn ich es akzeptiere muss ich also 400 euro bezahlen + 60 euro gebühr? Oder noch das Handy was über ebay verkauft wurde für 400euro?

460+400: 860 euro ??? oder wie muss ich das verstehen??


Wir es auch ins frühungszeugnis eingetragen?



Ich hab vor es zu bezahlen aber bin nur student und haben einen 400 euro basis job.... die 400 euro + 60 gebühr wären noch ok aber wenn ich auch noch das handy bezahlen soll dann nicht hab keine 860 euro...:((

Brauche hilfe dringend


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Welches Handy?
Hast du ein Handy nicht verkauft, kassiert und nicht geliefert, oder wie?


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

nun ja, offenbar hat der TE durch seine Tat einen Schaden von 400 Euro angerichtet und will nun wissen, ob er den Schaden nicht bezahlen muß, wenn er zu einer Geldstrafe verurteilt wird. Also: Selbstverständlich muß beides bezahlt werden, Geldstrafe UND Schadenersatz. Da man für eine unbezahlte Geldstrafe eingesperrt werden kann, sollte diese zuerst bezahlt werden. Übrigens kann man eine Geldstrafe auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen, was sich bei 10 Euro Tagessatz allerdings nicht wirklich lohnt.

Gruß vom mümmel

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