Strafbefehl wegen BtM-Verstoß: Einspruch ohne Anwalt?

13. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
nutzerMieter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl wegen BtM-Verstoß: Einspruch ohne Anwalt?

Hallo alle zusammen,

ich habe vor ein paar Tagen einen Brief erhalten mit einer 600 Euro Strafe wegen Besitzes von BtM.
Die Geschichte ist Folgende: Ich habe meine Geldbörse verloren auf einem Festival mit ca. 200 Euro und Pillen von (damals) legalem 1D-LSD.
Konnte es aber am nächsten Tag bei den Fundsachen abholen. Das Geld - außer 5 Euro und die Pillen - waren natürlich weg. Habe mir nichts dabei gedacht und gedacht: Pech gehabt, wenn man so schusselig ist. War dabei tatsächlich auch komplett nüchtern. Gut... selbst Schuld irgendwie.

Nun erhalte ich den Strafbefehl. Dort steht, dass die Pillen der Polizei von Securitymitarbeitern übergeben wurde.
Das kuriose an der Sache ist: Mir wird vorgeworfen Amfetamin und Oxycodon in den Pillen gehabt zu haben. Was einfach gar nicht stimmt und ich beide von diesen Dingern noch nie genommen habe.
Ich gehe davon aus, dass die Substanzen nicht getestet wurden. Denn die Pillen habe ich legal aus einem Online Shop (sogar noch mit Kaufbeleg) erworben.
Dazu kommt noch, dass wenn man sich mit solchen Substanzen auskennt, man eigentlich weiß, dass es keine Pillen mit Amfetamin und Oxycodon gemischt gibt. Auch vereinzelt wären die Amfetamin-Tabletten auch höchst fraglich. Das weiß man ja eigentlich auch wenn man sich nicht so gut auskennt.

Problem an der Sache ist: Ich habe kaum Geld und auch keine Rechtsschutzversicherung. Den Eintrag ins Strafregister kann ich mir auch nicht leisten. Mir bleibt lediglich eine Rechtsberatung von meiner Uni übrig und den Antrag auf einen Schein für Beratungshilfe... das dauert jedoch zu lange, bis ich überhaupt die Genehmigung bekomme.

Meine Überlegung war es einen Einspruch schriftlich einzulegen und dabei zu schildern, dass es sich bei den Pillen nicht darum hielt. Ich weiß aber nicht ob ich damit so weit komme.

Ich bitte darum keine Wertung über das LSD einzubringen: Es ist legal erworben und jeder Mensch darf sich seinen Konsum aussuchen :)

Ein letzter Edit: Die Pillen waren im Münzenfach von meinem Geldbeutel. Ein Kollege hat mich darauf hingewiesen, dass es gar kein Recht darauf gibt, mein Geldbeutel zu durchforsten, besonders weil mein Personalausweis vorne deutlich sichtbar drin gesteckt hat. Ist das wahr? Und kann man das auch anfechten?

Liebe Grüße und danke im Voraus!

-- Editiert von User am 13. November 2024 16:36

-- Editiert von User am 13. November 2024 16:49

-- Editiert von User am 13. November 2024 17:01

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17 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17508 Beiträge, 9604x hilfreich)

Zitat (von nutzerMieter):
Ein letzter Edit: Die Pillen waren im Münzenfach von meinem Geldbeutel. Ein Kollege hat mich darauf hingewiesen, dass es gar kein Recht darauf gibt, mein Geldbeutel zu durchforsten, besonders weil mein Personalausweis vorne deutlich sichtbar drin gesteckt hat. Ist das wahr?

Nein, das ist nicht wahr.

Zitat (von nutzerMieter):
Ich gehe davon aus, dass die Substanzen nicht getestet wurden.

Doch bestimmt - aber halt mit so einem minderwertigen Schnelltest. "Amfetamin und Oxycodon" wird sich ja niemand ausgedacht haben.

Zitat (von nutzerMieter):
und den Antrag auf einen Schein für Beratungshilfe... das dauert jedoch zu lange, bis ich überhaupt die Genehmigung bekomme.

In Strafsachen ist die Beratungshilfe sowieso auf eine (allgemeine) Erstberatung beschränkt. Dass der Anwalt schriftlichen Kontakt mit dem Gericht aufnimmt, ist von der Beratungshilfe schon nicht mehr inkludiert.

Zitat (von nutzerMieter):
Meine Überlegung war es einen Einspruch schriftlich einzulegen und dabei zu schildern, dass es sich bei den Pillen nicht darum hielt. Ich weiß aber nicht ob ich damit so weit komme.

Das ist eine gute Idee. Und wenn man das vernünftig formuliert, kommt man damit auch weiter.

Im Prinzip braucht man einem Einspruch nichts hinzuzufügen (also keine Begründung für den Einspruch formulieren). Die Folge eines Einspruchs ist eine normale Gerichtsverhandlung. In der Gerichtsverhandlung kann man dann alles zu seiner Verteidigung vorbringen.
Ein Schrieb "Ich lege gegen den Strafbefehl, Aktenzeichen 08/15, Einspruch ein. Mit freundlichen Grüßen ..." reicht im Prinzip.

Sie wollen aber noch etwas zusätzliches, und zwar, dass die Pillen ordentlich untersucht werden, möglichst vor der Gerichtsverhandlung, so dass zur Gerichtsverhandlung ein entlastendes Ergebnis da ist.
Deshalb sollte man dem Einspruch auch eine Begründung befügen und darin zum Ausdruck bringen, dass eine Untersuchung der Pillen die Unschuld bestätigen wird.

Ich gebe aber zu bedenken, dass es eine teure Angelegenheit wird, wenn die Laboruntersuchung doch etwas illegales zu Tage bringt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
nutzerMieter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das ist eine gute Idee. Und wenn man das vernünftig formuliert, kommt man damit auch weiter.

Im Prinzip braucht man einem Einspruch nichts hinzuzufügen (also keine Begründung für den Einspruch formulieren). Die Folge eines Einspruchs ist eine normale Gerichtsverhandlung. In der Gerichtsverhandlung kann man dann alles zu seiner Verteidigung vorbringen.
Ein Schrieb "Ich lege gegen den Strafbefehl, Aktenzeichen 08/15, Einspruch ein. Mit freundlichen Grüßen ..." reicht im Prinzip.

Sie wollen aber noch etwas zusätzliches, und zwar, dass die Pillen ordentlich untersucht werden, möglichst vor der Gerichtsverhandlung, so dass zur Gerichtsverhandlung ein entlastendes Ergebnis da ist.
Deshalb sollte man dem Einspruch auch eine Begründung befügen und darin zum Ausdruck bringen, dass eine Untersuchung der Pillen die Unschuld bestätigen wird.

Ich gebe aber zu bedenken, dass es eine teure Angelegenheit wird, wenn die Laboruntersuchung doch etwas illegales zu Tage bringt.


Danke für die ausführliche Antwort!
Gut schon mal zu wissen, dass das Erste nicht wahr ist.


Ich habe ja das Online bestellt und bin mir sicher, dass da keine illegalen Substanzen drin sind.
Jedoch muss ich dann sicherstellen, dass sie es auch auf 1D-LSD testen, da das normale Derivat illegal ist.
Werde dazu dann mal recherchieren.
Bin gespannt, wie das ausgeht.
Hoffe natürlich, dass da nichts kommt...


Dazu vielleicht noch eine Frage:
Kann man mir dann eindeutig nachweisen, dass es meine sind? Theoretisch weiß ja doch niemand ob sie im Nachhinein reingelegt wurden, da es nicht am Mann gefunden wurde.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33513 Beiträge, 17468x hilfreich)

Eine völlig lebensfremde Argumentation. Im Übrigen sollten Sie sich mal entscheiden: "Erstens war das nicht mein Zeug und zweitens ist es legales LSD" ist ungefähr so hilfreich wie "Ich habe den X nicht geschlagen und außerdem war es Notwehr"...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17508 Beiträge, 9604x hilfreich)

Zitat (von nutzerMieter):
Werde dazu dann mal recherchieren.
Bin gespannt, wie das ausgeht.
Hoffe natürlich, dass da nichts kommt...

Nur zur Sicherheit: Von alleine passiert nichts. Sie müssen auf jeden Fall rechtzeitig (!) Einspruch einlegen.
Und wenn Sie eine Untersuchung wollen, schreiben Sie das in die Begründung zum Einspruch.

Zitat (von nutzerMieter):
Kann man mir dann eindeutig nachweisen, dass es meine sind?

Naja. Es gibt einen Zeugen, der die Geldbörse mit Ihrem Ausweis gefunden hat. Und es gibt einen Zeugen, der dabei war, als Sie die Geldbörse abgeholt haben. Das sind schon verdammt gute Nachweise.

Ansonsten, wie schon geschrieben: "Die Pillen gehören mir nicht, trotzdem weiß ich genau, dass 1D-LSD drin ist" dürfte für Heiterkeit im Gericht sorgen.

Rein interessehalber: In welchem Bundesland spielt die Angelegenheit?

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#5
 Von 
nutzerMieter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Eine völlig lebensfremde Argumentation. Im Übrigen sollten Sie sich mal entscheiden: "Erstens war das nicht mein Zeug und zweitens ist es legales LSD" ist ungefähr so hilfreich wie "Ich habe den X nicht geschlagen und außerdem war es Notwehr"...


Geht ja auch gar nicht darum so zu argumentieren.
Es ist eins von beidem. Wenn man es mir nicht nachweisen könnte, würde ich natürlich sagen, dass es nicht meine sind.
Wenn das der einfachere Weg ist, kann ich den ja nehmen.
Wer argumentiert denn schon beides? :D

Zitat (von drkabo):
Naja. Es gibt einen Zeugen, der die Geldbörse mit Ihrem Ausweis gefunden hat. Und es gibt einen Zeugen, der dabei war, als Sie die Geldbörse abgeholt haben. Das sind schon verdammt gute Nachweise.


Na gut, aber wenn ich böse Absichten habe und einem etwas unterjubeln möchte, könnte man das ja so machen.
Nicht vergessen: Die Person, die es abgegeben hat, hat auch das Geld daraus mitgenommen und auch alles nach wertvollem durchwühlt - und danach das noch bei der Polizei abgegeben. Böse Absichten hatte sie auf jeden Fall und bei der geringen Menge, die da drin war, ist der einzige Beweggrund, einem etwas Böses zu wollen.
Aber das ist ja alles Spekulation. Geht nur darum, ob dieser Weg eine Möglichkeit wäre:)

Zitat (von drkabo):
Rein interessehalber: In welchem Bundesland spielt die Angelegenheit?

In Sachsen-Anhalt. Ich recherchiere momentan auch, ob es da Grenzwerte gibt die als Eigenbedarf gelten.
Es waren nämlich Micropellets. Da ist sehr wenig drin.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125940 Beiträge, 40563x hilfreich)

Zitat (von nutzerMieter):
Nicht vergessen: Die Person, die es abgegeben hat, hat auch das Geld daraus mitgenommen und auch alles nach wertvollem durchwühlt

Man war dabei als die Person das tat oder woher stammt diese Erkenntnis?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
nutzerMieter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man war dabei als die Person das tat oder woher stammt diese Erkenntnis?

Es ist reine Spekulation, also natürlich war ich nicht dabei.
Aber man kann ja schätzen. Das Geld war vorher drin, so wie die Pillen. Als ich es beim Fundbüro abgeholt hab nicht mehr. Ich gehe nicht davon aus, dass es die Polizisten waren oder das Fundbüro.. Aber kann natürlich immer sein, klingt aber unwahrscheinlicher.
Auf einem Festival gibt es auch wesentlich größere Fische. Das überhaupt der Polizei abzugeben ist schon böswillig genug - einfach zum Fundbüro und gut ist. Man sieht ja, dass ich dadurch nur eine Menge Stress habe. Für eine ganz kleine Menge - kann man eher mit einem viertel Kasten Bier vergleichen. Geschützt wurde niemand.
Für mich klare böse Absichten.
Also den Verkauf kann man mir damit nicht vorwerfen:)

Ich glaube aber eine Diskussion darüber bringt uns alle hier nicht weiter. Mir geht es darum wie ich mich da verteidigen kann. Das Geld sehe ich nie wieder, das ist mir schon lange klar.

-- Editiert von User am 13. November 2024 23:58

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17508 Beiträge, 9604x hilfreich)

Zitat (von nutzerMieter):
Es ist reine Spekulation, also natürlich war ich nicht dabei.

Richtig - also nutzt es nichts.
Es gibt mindestens einen Zeugen, der aussagen kann, dass die Pillen in Ihrer Geldbörse waren, als sie gefunden wurden. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass dieser Zeuge lügt.
Es gibt aber kein Zeugen dafür, dass Ihnen jemand das untergejubelt hat.
Und es gibt auch keinen nachvollziehbaren Grund dafür, warum dass das jemand tun könnte, der Sie wahrscheinlich nicht einmal kennt.

Zitat (von nutzerMieter):
Das überhaupt der Polizei abzugeben ist schon böswillig genug - einfach zum Fundbüro und gut ist.

Naja - das Fundbüro hätte die Sache auch an die Polizei weitergegeben.
Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass ein Fundbüro drogenverdächtige Substanzen aufbewahrt und wieder zurückgibt, wenn der Verlierer auftaucht. Dann würde sich der Fundbüro-Mitarbeiter spätestens in dem Moment strafbar machen, wenn der die Fundsache an den Verlierer zurückgibt. (Wenn es BtM ist, würde die Strafbarkeit schon bei der Aufbewahrung im Fundbüro beginnen - Besitz von BtM, wenn es nur NpS ist, wäre die Strafbarkeit bei der Rückgabe - Weitergabe von NpS).
Dass die Polizei involviert wird, wenn irgendetwas drogenverdächtiges gefunden wird, ist quasi zwingend - sonst kommt man in Teufels Küche.

Zitat (von nutzerMieter):
In Sachsen-Anhalt.

Schade - da habe ich keine Erfahrungswerte.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
nutzerMieter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Richtig - also nutzt es nichts.

Gut, das ist schon mal gut zu wissen.

Zitat (von drkabo):
Dass die Polizei involviert wird, wenn irgendetwas drogenverdächtiges gefunden wird, ist quasi zwingend - sonst kommt man in Teufels Küche.

Bei einem Musikfestival könnte man dann so circa 80% der Leute verhaften.
Das ist den Veranstaltern, Security und Fundbüro Mitarbeitern bewusst.
So blöd es auch klingt - einfach in den Müll und man hat es nie gesehen. So würde ich handeln und die meisten anderen auch. Nachweisen kann das ja wohl keiner. Das kann man mit einer Anzeige vergleichen, weil ein Fußgänger über eine rote Ampel läuft - einfach böswillig und hat niemanden etwas gebracht.
In Teufelsküche kommt man auch, wenn man das Geld aus einem gefundenen Geldbeutel nimmt, hat aber wohl auch niemanden gestört ;)
Außerdem würde ich ja wohl schlecht Anzeige erheben, wenn mir jemand mein Geldbeutel mit meinem Inhalt zurückgibt:)

Zitat (von drkabo):
Schade - da habe ich keine Erfahrungswerte.

Alles klar, ich danke trotzdem.
Ich habe mir das alles durch den Kopf gehen lassen und werde Einspruch einlegen mit der Hoffnung auf Akteneinsicht ohne Strafverteidiger.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass da nur legale Substanzen drin waren, weshalb ich da nichts zu befürchten habe.
Eine Laboruntersuchung würde das schon zeigen.
Insgesamt aber alles ein wenig seltsam für meinen Geschmack. Gerade auch weil in §31a des BtMG in Sachsen-Anhalt deutlich drin steht, dass es die Möglichkeit gibt bei kleineren Mengen zum Eigenbedarf die Anklage fallen zu lassen, da sie die Verteiler und nicht die Konsumenten bestrafen wollen. Dass sowas keinen Effekt hat, außer manchen Menschen das Leben zu verspielen - im Namen des angeblichen Schutzes der Bürger - ist für mich außer Frage.
Aber na gut, kann ich ja jetzt nicht ändern.

Ich kann euch gerne auf dem Laufenden halten, falls es wen interessieren sollte, wie der ganze Fall ausgeht!
Ich danke noch mal vielmals!

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33513 Beiträge, 17468x hilfreich)

Gerade auch weil in §31a des BtMG in Sachsen-Anhalt deutlich drin steht, dass es die Möglichkeit gibt bei kleineren Mengen zum Eigenbedarf die Anklage fallen zu lassen Es gibt keinen "§ 31a in Sachsen-Anhalt", es gibt nur ein bundesweit geltendes BtMG.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17508 Beiträge, 9604x hilfreich)

Zitat (von nutzerMieter):
Bei einem Musikfestival könnte man dann so circa 80% der Leute verhaften.
Das ist den Veranstaltern, Security und Fundbüro Mitarbeitern bewusst.

Ja - aber welche Konsequenzen daraus gezogen werden, scheint offensichtlich unterschiedlich zu sein.
In meinem Bundesland ist die Polizei da sehr hinterher. Bei Festivals wird schon auf den Zufahrtstraßen kontrolliert. Auf dem Gelände ist die Polizei durchgehend vor Ort. Und dass nach dem Festival eine deutlich dreistellige Zahl von Personen ein Strafverfahren am Hals haben, ist völlig normal. (Verhaftet werden sie ja nicht gleich. Wurden Sie ja auch nicht.)

Zitat (von nutzerMieter):
So blöd es auch klingt - einfach in den Müll und man hat es nie gesehen. So würde ich handeln und die meisten anderen auch. Nachweisen kann das ja wohl keiner.

Tja. Der Markt der Security-Dienste ist umkämpft, und gute Aufträge will kein Security-Unternehmen verlieren. Dass es ein Security-Unternehmen bei Drogen wegschaut und riskiert, nur wegen ein paar läppischen Drogen einen lukrativen Auftrag oder gar die Lizenz zu verlieren, möchte ich in meinem Bundesland nahezu ausschließen.

Zitat:
Das kann man mit einer Anzeige vergleichen, weil ein Fußgänger über eine rote Ampel läuft - einfach böswillig und hat niemanden etwas gebracht.

Über eine rote Ampel zu laufen ist eine Ordnungswidrigkeit, Drogenbesitz eine Straftat.
Sie sollten derartige Vergleiche keinesfalls in einer Gerichtsverhandlung wiederholen.
Ihre (durchaus berechtigte) Hoffnung ist ja, dass es gar keine Gerichtsverhandlung geben wird, weil eine Laboruntersuchung Ihre Unschuld beweisen wird. Der Vollständigkeit weise ich aber darauf hin, dass sich in einer Gerichtsverhandlung die Strafe gegenüber dem Strafbefehl auch erhöhen kann. Man sollte sein Worte daher mit Bedacht wählen. Herunterspielen von Drogenbesitz ist im Regelfall keine sinnvolle Taktik.

Zitat (von nutzerMieter):
In Teufelsküche kommt man auch, wenn man das Geld aus einem gefundenen Geldbeutel nimmt, hat aber wohl auch niemanden gestört

Naja, wenn es Zeugen für das "Geld rausnehmen" gäbe, hätte die betreffende Person jetzt auch ein Strafverfahren am Hals. Dass es niemanden stört, ist Ihre Spekulation. Es wurde halt nur niemand erwischt.

Zitat (von nutzerMieter):
§31a des BtMG in Sachsen-Anhalt deutlich drin steht, dass es die Möglichkeit gibt bei kleineren Mengen zum Eigenbedarf die Anklage fallen zu lassen, da sie die Verteiler und nicht die Konsumenten bestrafen wollen.

Der §31a BtMG ist bundesweit einheitlich. Allerdings ist regional sehr uneinheitlich, wie der von der Justiz umgesetzt wird. Es ist halt eine "kann"-Bestimmung. In meiner Region wird der §31a BtMG beispielsweise bei harten Drogen nie genutzt, eine Einstellung wegen Eigenbedarf wurde nur bei Cannabis gemacht.
Daraus können Sie schon erkennen, dass ich in einer Region wohne, die strafrechtlich zu den "Hardlinern" gehört. Wie es in Sachsen-Anhalt aussieht: Keine Ahnung.

Zitat (von nutzerMieter):
Ich habe mir das alles durch den Kopf gehen lassen und werde Einspruch einlegen mit der Hoffnung auf Akteneinsicht ohne Strafverteidiger.

Akteneinsicht beantragen kann man im gleichen Schrieb wie der Einspruch.
Als Beschuldigter ohne Anwalt bekommen Sie die Akte aber nicht im Original nach Hause geschickt.
Entweder bekommen Sie Kopien, die nicht zwangsläufig die gesamte Akte abbilden oder Sie müssen persönlich vor Ort bei der Staatsanwaltschaft Einsicht nehmen (wo Sie die Akte dan abfotografieren können).
Ich glaube aber nicht, dass Sie die Akte großartig weiterbringt.
Was soll da schon groß drinstehen, was Sie nicht ohnehin schon wissen? (Die Information wie die Polizei auf Amphetamin und Oxycodon gekommen ist wird da drinstehen, aber dass nicht ordentlich untersucht wurde, wissen Sie ja auch schon ohne Akte.)

Zitat (von nutzerMieter):
Ich kann euch gerne auf dem Laufenden halten, falls es wen interessieren sollte, wie der ganze Fall ausgeht!

Ja - auf jeden Fall.
Vielen Dank schon mal im voraus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17508 Beiträge, 9604x hilfreich)

Nachtrag: Was könnte passieren?
Die ntürliche Folge eines Einspruchs ist eine Gerichtsverhandlung.

a) Das Gericht beauftragt eine Untersuchung. Die Untersuchung erweist Ihre Unschuld. Das Verfahren wird eingestellt bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
b) Das Gericht beauftragt eine Untersuchung. Das Ergebnis ist aber unklar. (Richter sind meist keine Drogen-Experten). Es kommt trotzdem zu einer Gerichtsverhandlung.
c) Das Gericht setzt eine Gerichtsverhandlung an, ohne vorher eine Untersuchung zu beauftragen. Dann ist es Ihre Aufgabe, in der Verhandlung nochmals darauf zu drängen, dass eine Untersuchung stattfindet, bevor ein Urteil fällt.

a) wäre natürlich der best case.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125940 Beiträge, 40563x hilfreich)

Zitat (von nutzerMieter):
Es ist reine Spekulation

So was ist für die Verteidigung nicht nützlich, ganz im Gegenteil.
Genau wie Verharmlosungen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1476 Beiträge, 164x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 15. November 2024 08:41

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
nutzerMieter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Gerade auch weil in §31a des BtMG in Sachsen-Anhalt deutlich drin steht, dass es die Möglichkeit gibt bei kleineren Mengen zum Eigenbedarf die Anklage fallen zu lassen Es gibt keinen "§ 31a in Sachsen-Anhalt", es gibt nur ein bundesweit geltendes BtMG.

Danke für die Korrektur. Ich bin kein Anwalt sondern nur ein Laie, daher kann ich nicht mehr sagen als ich googlen kann:)

Zitat (von drkabo):
Herunterspielen von Drogenbesitz ist im Regelfall keine sinnvolle Taktik.

Deswegen wollte ich eigentlich nicht diskutieren, da es nur Verwirrung über meine eigentliche Taktik gibt. Ich bin mir schon bewusst, dies nicht vor Gericht zu erwähnen. Ich würde auch Diskussionen, die das Strafverfahren nicht betreffen jetzt weiter unterlassen, damit wir uns aufs Wesentliche konzentrieren können:)

Zitat (von drkabo):
Ich glaube aber nicht, dass Sie die Akte großartig weiterbringt.

Na gut, schaden wird sie mir aber auch nicht. Vielleicht gibt es dann auch eine Beruhigung meines Gewissens:)

Zitat (von drkabo):
Nachtrag: Was könnte passieren?
Die ntürliche Folge eines Einspruchs ist eine Gerichtsverhandlung.

Dankeschön! Das ist sehr hilfreich.
Ich hoffe natürlich auf a). Das würde auch den Behörden eine Menge Zeit und wahrscheinlich auch Geld ersparen. In dem Brief steht jedoch drin, dass es zur Hauptverhandlung kommt. Ich weiß nicht, ob diese Information irgendwie relevant ist für Ihre Aussage.


Meine Strategie ist es jetzt, mir einen Beratungsschein bei meinem Amtsgericht abzuholen und noch mal eine Beratung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Bei dem Fall, dass ich das Verfahren gewinne, zahlt dann ja die Staatsanwaltschaft.

Den Einspruch habe ich formuliert und sende ihn heute ab. Dort verlange ich Akteneinsicht und eine Laboruntersuchung für den Nachweis der Substanzen. Ich bin noch mal alles gedanklich durchgegangen und bin mir zu 100% sicher, dass es sich nur um das legale LSD Derivat handelt. Daher habe ich da nichts zu befürchten. Ich erwähne dabei, dass ich auch noch einen Kaufbeleg besitze.

Ich halte euch gerne weiter auf dem Laufenden.
Danke an alle für die Beratung bisher. Sie hat mir eine Menge weitergeholfen!
Besonders an drkabo! Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17508 Beiträge, 9604x hilfreich)

Zitat (von nutzerMieter):
Brief steht jedoch drin, dass es zur Hauptverhandlung kommt.

Ja, bei einem Einspruch muss eine Hauptverhandlung angesetzt werden, es sei denn, die Staatsanwaltschaft nimmt den Antrag auf einen Strafbefehl zurück. Jetzt könnte man erwarten, dass die Staatsanwaltschaft genau das tun wird, wenn ein eindeutiges Laborergebnis vorliegt. Aber hellsehen kann man halt nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11339 Beiträge, 4314x hilfreich)

Zitat (von nutzerMieter):
So blöd es auch klingt - einfach in den Müll und man hat es nie gesehen. So würde ich handeln und die meisten anderen auch


Übrigens wird es genau so passiert sein.
Finder nimmt das Geld aus dem Portemonnaie und wirf es ins nächste Gebüsch / die nächste Tonne.
Der nächste, ehrliche Finder, trägt es zum Fundbüro.

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