Strafbefehl wegen BtMG Aufälligkeit

13. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mr_Vanderfloog
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl wegen BtMG Aufälligkeit

hallo,

letzten samstag lag ein Strafbefehl in meinem Briefkasten.
im Februar wurden bei mir bei einer Personenkontrolle in der Stadt, ein Beutel Tabak gefunden, auf dessen Aussenseite sich minimale Spuren von Cannabis fanden.
machte mir keine großen Gedanken darüber, da ich Annahm, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, da es sich bei der Menge Schätzungsweise im hundertstel wenn nicht gar im tausendstel Gramm Bereich an reinem THC handelt.

naja jedenfalls bekam ich einen Strafbefehl 20 Tagessätze a 30 Euro Strafe
also 600 Euro insgesamt.
die Menge für die ich Verurteilt wurde, wird folgendermaßen Angegeben
"Ein Päckchen mit einem Gemisch aus 4,6 Gramm Tabak und Marihuana"

Mal Abgesehen von der Tatsache, dass dies einfach nur lächerlich ist, sollte meine Persönliche Meinung dazu jetzt erst einmal keine Rolle spielen.

ich machte mich die letzten Tage schlau, rief Anwaltskanzleien an und erkundigte mich nach den Preisen, für das Aufsetzen meiner Einspruchs und dessen vorteile bzw den Konsequentzen
ich bin ein paar mögliche Handlungsweisen durchgegangen.

Mein bissheriger Wissenstand zu Sache (bin in diesem Gebiet absoluter Laie)

- der günstigste Anwalt will für den Einspruch eine Pauschale von 150 Euro Vorkasse.
- an der Sache bin ich schuldig
- der Tagessatz ist zu hoch angesetzt, da ich im moment eine Umschulung zum Arbeitserzieher mache und nur von BaföG lebe. Beim Verhör nach der Personenkontrolle wurde ich nicht nach meinem Beruf gefragt, auf dem Strafbefehl ist ein Vermerk (keine Angabe)
der Tagessatz ist die einzigste Möglichkeit, am (billigsten) besten weg zu kommen.
wenn ich nun den Anwalt in Anspruch nehme, gleichen seine Kosten die evtl erreichte ersparnis wieder aus.

nun zu meiner Frage, kann mir jemand von euch ein paar Tips geben, wie ich den Einspruch am besten formuliere?
wieviele Angaben zu meiner Person soll/darf ich machen
was muss ich mitschicken etc.... (Einkommens Nachweis)
zudem kann ich die Strafe nur in Raten zahlen, da mir das Geld eh hinten und vorne nicht reicht.
wichtig ist auch der Vermerk, dass ich die Zustimmung zu einem schriftlichen Verfahrung gebe, denn ich kanns mir einfach nicht leisten....
ausserdem kommt dann wohl noch die Führerscheinstelle ins Spiel,
und darauf möchte ich es einfach nicht ankommen lassen!!!

meine Umschulung muss ich selbst finanzieren, kostet mich 300 Euro im Monat, von den 670 Euro BaföG sind 229 Euro aus den öffentlichen Kassen, der Rest läuft als Bildungskredit, ich muss dies also wieder zurückzahlen, ist ja dann nicht wirklich ein Einkommen...

zu meiner Person:
ich bin 26 Jahre alt lebe in meiner eigenen Wohnung.
und dies ist mein zweiter Delikt, ich bin also ein Wiederholungstäter. Doch nun hat mich die Macht des Staates geknackt, mich wachgerüttelt, meine Weltanschauung von heute auf Morgen über den Haufen geworfen,
ich schwimme nun mit dem Strom und werde ein Musterdeutscher,
so einfach ist das Leben.

jedenfalls möchte ich das Schreiben in gutem Ton, direkt und einsichtig aufsetzen. natürlich ohne solche Sachen wie einen Absatz weiter oben ^^

ich hoffe ihr könnt mir ein paar wichtige Tipps geben, dass schreiben will ich diese Woche noch aufgesetz bekommen,
das Ende der Frist ist nächste Woche Samstag.

das Bundesland in dem einen so etwas passieren kann ist Baden Württemberg...


glg


















.





















-- Editiert am 13.05.2009 14:17

-- Editiert am 13.05.2009 14:20

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Einen isolierten Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze kannst Du form- und zwanglos ohne Anwalt einlegen. Sinnvoll ist es wenn Du einen Einkommensnachweis mitschickst. Dann bekommst Du einen neuen Strafbefehl. Zu einer Hauptverhandlung kommt es deswegen nicht.

Wenn die Zahlungsaufforderung kommt kannst Du Ratenzahlung beantragen. In Ausnahmefällen ist auch die Umwandlung der Geldstrafe in Sozialstunden möglich.

da Du Wiederholungstäter bist wundert mich der Strafbefehl übrigens nicht.

quote:
ich schwimme nun mit dem Strom und werde ein Musterdeutscher,
so einfach ist das Leben.
Dann hat die Sache doch auch ihr Gutes gehabt. Wenn Du ab sofort keine Drogen mehr konsumierst sparst Du ja auch eine Menge Geld. Das rechnet sich dann, trotz der Geldstrafe, bald zu Deinen Gunsten.

quote:
ausserdem kommt dann wohl noch die Führerscheinstelle ins Spiel
Das ist durchaus möglich, aber von der Aktenlage abhängig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr_Vanderfloog
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, danke für die schnelle Antwort,
dann werde ich das ganze formlos wegschicken.

d.h. nur

Sehr geerte Damen und Herren,

zum delikt bla bla.... mit dem Aktenzeichen so und so,
lege ich Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes ein.

sonst werd ich nichts weiteres schreiben, nur den Einkommensbescheid anhängen. brauchen die auch einen Bescheid über Schulgeld und Miete?

beim erneuten Strafbefehl, werde ich das Angebot die Sache zu beenden annehmen und die bitte äußern, dass ich die Strafe in Raten zahlen möchte, oder diese in sozial Stunden umgewandelt wird.

würde mir sehr engegenkommen, da es hier in der Gegend sehr viele Einrichtungen gibt und ich eh einen sozialen Beruf erlerne,
hilft mir vielleicht auf der Suche nach der Richtigen Fachrichtung, die ich später einmal einschlagen möchte.
bsp. kinder und jugendhilfe, behinderten werkstätte oder suchtkliniken ^^
zudem kann ich mir die sozialstunden bestimmt auch als Praktikum bestätigen lassen, solche Einrichtungen sind da meist sehr kulant.
mit reden erreicht man so einiges.
schließlich zählt ja die Qualität der Arbeit und die fachliche Kompetenz.
und natürlich werde ich mich da auch voll ins Zeug hängen, da ich in diesem Beruf schon nach dem ersten Praktikum eine Erfüllung spürte, die mir in den ganzen Berufsjahren zuvor nie zu gute kam.
für deine kompetenz möchte ich mich auch recht herzlich bedanken, auch wenn ich das mit der Bekehrung eher ironisch meinte.

aber deine Einstellung ist völlig in Ordnung.
ich weiss, dass ich ein guter Mensch bin, ich stehe mit beiden Beinen fest im Leben und gehe meinen Weg.
aber nun ists gut, ich möchte hier keine Disskussion darüber beginnen, ist auch der falsche Ort.

vielen Dank nochmal

lg

EDIT: die Rechtschreibfehler dürft ihr natürlich behalten, ist ja grauenvoll ^^






















-- Editiert am 13.05.2009 15:03

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
ich weiss, dass ich ein guter Mensch bin, ich stehe mit beiden Beinen fest im Leben und gehe meinen Weg.
Ich habe auch nicht das Gegenteil behauptet. Würde mir auch gar nicht zustehen. Deine Einstellung zu Drogen solltest Du aber überdenken, sonst gerätst Du irgendwann in Teufels Küche. Die Strafen werden im Wiederholungsfalle nicht geringer und mit dem Führerschein gibt es über kurz oder lang auch Probleme. Von Problemen im Beruf und sozialen Umfeld ganz zu schweigen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.023 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen