Strafbefehl wegen Btmg. Lohnt sich Einspruch?

20. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.01.2019 06:13:42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl wegen Btmg. Lohnt sich Einspruch?

Ich habe einen Strafbefehl wegen unerlaubten Besitz von Btmg (0,42g Marihuana, 2,29 Gramm Tabak Marihuana-Gemisch (geschätzt 90% davon Tabak), 3x Ecstasy-Tabletten und 3 LSD-Trips) bekommen.

Ich bin Student mit einem Minijob(450Euro Basis) und bekomme kein Bafög. Die Geldstrafe sind 30 Tagessätze mit einem Tagessatz von 15Euro. Ist die Strafe angemessen oder lohnt es sich Einspruch zu erheben? Kann ich auch eine Ratenzahlung beantragen?

-- Editiert von go505803-30 am 20.12.2018 14:25

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ist die Strafe angemessen Absolut. By the way wird Ihnen keiner glauben, dass Sie von 450 Euro leben - das Resultat eines Einspruchs könnte also neben höheren Gerichtskosten durchaus eine Korrektur der Strafe nach oben sein.
Kann ich auch eine Ratenzahlung beantragen? Ja - aber halt nicht per Einspruch. Da warten Sie hübsch die Rechtskraft ab und wenn dann so Ende Januar oder im Februar die Zahlungsaufforderung kommt, beantragen Sie Ratenzahlung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Kleiner Hinweis noch: Sollten Sie einen Führerschein haben, wird es auch Ärger mit der Führerscheinstelle geben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.01.2019 06:13:42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte vor 3 Wochen einen Bluttest bei einer Verkehrskontrolle abgeben müssen, noch vor dem Strafbefehl. Warten die bis der Bluttest durchgeführt wurde mit dem Strafbefehl? Bis jetzt hatte ich keine Rückmeldung, obwohl der Polizeibeamte meinte in einer Woche bekomm ich einen Anruf. Nicht kam. Sind sie gesetzlich verfplichtet mich über die Ergebnisse des Bluttests zu informieren oder is die Sache einfach bei einer negativen Probe gegessen? Ist der Test negativ muss ich um meinen Führerschein fürchten?

-- Editiert von go505803-30 am 20.12.2018 17:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ist der Test negativ muss ich um meinen Führerschein fürchten? Das müssen Sie sowieso - allein der Besitz harter Drogen reicht da aus.
Warten die bis der Bluttest durchgeführt wurde mit dem Strafbefehl? Frage ist unverständlich - der Strafbefehl ist doch schon da... Oder ist der nächste SB gemeint? Berauschtes Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, d. h., es käme ggf. ein Bußgeldbescheid.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.01.2019 06:13:42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage war so gemeint, ob sie auf die Ergebnisse von dem Bluttest warten bis der Strafbefehl verschickt wird. Wenn zusätzlich zum höchstwahrscheinlich negativen Bluttest ich jetzt schon präventiv und freiwillig ein Drogenscreening mache um eine Abstinenz nachweisen zu können, bevor mir der Führerschein entzogen wird. Könnte ich somit meinen Führerschein sicher behalten?

-- Editiert von go505803-30 am 20.12.2018 18:08

-- Editiert von go505803-30 am 20.12.2018 18:11

-- Editiert von go505803-30 am 20.12.2018 18:15

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Könnte ich somit meinen Führerschein sicher behalten? Nö - ein Abstinenznachweis reicht da nicht aus. Da wird dann wohl auch noch eine MPU fällig und dann gibt es evtl. einen neuen FS, aber der alte wird todsicher entzogen werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Die Frage war so gemeint, ob sie auf die Ergebnisse von dem Bluttest warten bis der Strafbefehl verschickt wird.


Die Frage ist noch immer etwas ungeschickt formuliert ;)

Offenbar meinen Sie: "Haben die auf auf das Ergebnis des Bluttestes gewartet, bevor sie den Strafbefehl verschickt haben?"

Antwort: Kommt drauf an. Wurde denn der Besitz im Rahmen derselben Verkehrskontrolle festgestellt, bei der auch die Blutentnahme gemacht wurde? 3 Wochen ab Tatzeitpunkt bis zum Erhalt des Strafbefehls wäre zieml. Rekordgeschwindigkeit.

Oder war das mit dem Besitz schon zeitlich vor der Verkehrskontrolle? Falls ja, wurde in keinem Fall das Ergebnis der Blutentnahme abgewartet, da die 2 Verfahren dann gar nichts miteinander zu tun haben.

Zitat:
Wenn zusätzlich zum höchstwahrscheinlich negativen Bluttest...


Meinen Sie "negativ" aus Ihrer Sicht, oder dass der Test negativ ist (also keine Drogenspuren gefunden wurden)? Wenn welche gefunden wurden, ist der Test "positiv".

Zitat:
Könnte ich somit meinen Führerschein sicher behalten?


Da bei "harten Drogen" iSd. FEV ( = alles außer Cannabis) alleine der Besitz ausreicht, um führerscheinrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, ist gar nichts "sicher". Was genau passiert, bzw. zu erwarten ist, hängt aber natürlich dennoch -auch- vom Ergebnis des Tests ab und auch davon, ob beides bei der selben Gelegenheit stattfand (also die vermeintl. Rauschfahrt und die Feststellung des Besitzes) oder ob das 2 voneinander unabhängige Vorgänge waren.

Zitat:
Die Geldstrafe sind 30 Tagessätze mit einem Tagessatz von 15Euro. Ist die Strafe angemessen


Ja, für die Menge der aufgefundenen Drogen-Sammlung ist die Strafe mit 30 TS durchaus im Rahmen. Sollte es bereits strafrechtliche Vorbelastungen geben, wäre es sogar "günstig". Die Tagessatzhöhe entspricht genau dem Einkommen (1/30 von 450,00 € ) Wobei, wie auch Mümmel schon anmerkte, Sie ja wahrscheinlich von den 450,00 € nicht Ihren kompletten Lebensunterhalt bestreiten (incl. Miete), sondern noch irgendwelche "geldwerten Vorteile" haben, wie "freies Wohnen" bei den Eltern oder so etwas. Das wird bei der Tagessatzbemessung auch als Einkommen berücksichtigt, bzw. es kann berücksichtigt werden.





-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.12.2018 20:08

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.01.2019 06:13:42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab mich nicht klar Ausgedrückt, und fasse es nochmal zusammen. Ich hatte eine Hausdurchsuchung aufgrund einer Darknetbestellung, bei der die oben genannten Drogen gefunden wurden. Es wurde sämtlicher Drogenkonsum seit dem eingestellt. Ca. 3 Wochen nach der Hausdurchsuchung, unabhängig von diesem Fall fand eine Blutentnahme bei einer Verkehrskontrolle statt. Der Polizist meinte, ich bekomme in einer Woche einen Anruf wegen der Ergebnisse der Butprobe. Nun sind weitere 3 Wochen vergangen (also 6Wochen nach der Hausdurchsuchung) und ich habe meinen Strafbefehl bekommen und keine Ergebnisse von der Blutprobe.

-- Editiert von go505803-30 am 20.12.2018 19:18

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte eine Hausdurchsuchung aufgrund einer Darknetbestellung, bei der die oben genannten Drogen gefunden wurden. Es wurde sämtlicher Drogenkonsum seit dem eingestellt. Ca. 3 Wochen nach der Hausdurchsuchung, unabhängig von diesem Fall fand eine Blutentnahme bei einer Verkehrskontrolle statt.


So dachte ich es mir fast (dass es 2 unterschiedliche Zeitpunkte waren).

Das Verfahren wegen des Besitzes, also der jetztige Strafbefehl, hat dann mit der anderen Sache, also der Blutentnahme, nichts zu tun. Da wurde und wird also nicht "abgewartet"

Zitat:
Der Polizist meinte, ich bekomme in einer Woche einen Anruf wegen der Ergebnisse der Butprobe.


Die Aussage wundert mich, denn die Polizei telefoniert den Leuten in der Regel nicht hinterher. Wenn man das Ergebnis wissen möchte, muss man selbst bei der Polizei vorsprechen/anrufen oder halt abwarten, ob ein Anhörungsbogen hinsichtlich eines Vorwurfs nach § 24a, Abs. 2 StVG oder § 316 StGB kommt.

Zitat:
und ich habe meinen Strafbefehl bekommen und keine Ergebnisse von der Blutprobe.


...was auch vollkommen normal so ist, denn die beiden Verfahren haben wie gesagt nichts miteinander zu tun und werden komplett getrennt voneinander behandelt. Der Strafbefehl, bzw. die Tatsache dass der "jetzt" kam, lässt keinerlei Rückschlüsse auf das Ergebnis der Blutentnahme zu. Wenn dort BTM-Spuren festgestellt worden sind, wird/wurde ein neues, zweites, Verfahren eingeleitet, das noch läuft (was nach erst 3 Wochen auch völlig normal ist). Wie schon gesagt: Wenn Sie das Ergebnis des Tests wissen möchten, müssen Sie selbst bei der Polizei nachfragen. Wurde vor der Blutentnahme ein "Vortest" (Speichel- oder Urintest) gemacht? Falls ja und falls der "positiv" (also "dreckig") war, können Sie davon ausgehen, dass auch der Bluttest "positiv" (also schlecht für Sie) ist.

Noch ein Satz zu dem Strafbefehl: Wie alt waren Sie zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung? Noch unter 21? In dem Fall würde ein Einspruch gegen den Strafbefehl schon alleine deswegen Sinn machen, weil die Sache dann vor das Jugendgericht ginge und erst dort entschieden wird, ob Jugend- oder Erwachsenenrecht angewendet werden soll. Bei Anwendung von Jugendrecht würden Sie besser wegkommen, als mit dem Strafbefehl, vor allem hinsichtlich der Registereinträge. Durch die Anwendung des Strafbefehlsverfahrens wurde jetzt quasi automatisch Erwachsenenrecht angewendet.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.12.2018 20:07

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen