Strafbefehl wegen angeblicher Unterschlagung

12. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Anjali1612
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl wegen angeblicher Unterschlagung

Mein Freund hat heute einen Strafbefehl erhalten in dem er beschuldigt wird, Geld von seiner Ex unterschlagen zu haben. Hat er aber nicht!!! (Sie hat ihm lediglich 1x Mal zum Valentinstag eine ziemlich hohe Summe GESCHENKT!!!) Meine 1. Frage: Wie kommt es dass er SOFORT einen Strafbefehl erhält ohne eine polizeiliche Vorladung??? 2. Frage: Welche rechtlichen Schritte muss er erwarten??? / Was kann er gegen diesen unberechtigten Vorwurf unternehmen??? 3. Frage: Gibt es irgendwelche Eintragungen im BZR???

Bin sehr dankbar für schnelle Antworten

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Die rechtlichen Schritte kann er dem Stafbefehl entnehmen. Wenn es mehr als 90 Tagessätze sind, hat er auch einen Eintrag im Führungszeugnis, sonst nur im Bundeszentralregister. Daß er zu der Sache nicht angehört wurde, ist nicht ganz normal. Aber er kann immer noch Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, dann gibts halt ne Verhandlung beim Amtsgericht, zu der er Zeugen benennen und sich dann auch ausführlich zum Vorwurf äußern kann.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
Anjali1612
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Jens erstmal... wir wollen auf jeden Fall zum Anwalt morgen. Aber da das ein ziemlicher Schock für uns war sind wir grad etwas beunruhigt.

Und das ist sicher mit dem Eintrag?? Ich meine da kann doch jeder sagen: DER hat mich betrogen - und dann jedes Mal nen Eintrag???? Kann mir das irgendwie nicht vorstellen.

Sie hat überhaupt keine Beweise, wie kann das also sein???
Ich versteh die Welt nicht mehr:-((

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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
Ich meine da kann doch jeder sagen: DER hat mich betrogen

Genau dafür gibts ja Gerichtsverhandlungen: Um die uneberechtigten Vorwürfe von den berechtigten zu unterscheiden. Und wenn da nix dran ist, wird sich das in der Gerichtsverhandlung auch herausstellen. Und JA: Ein rechtskräftiger Strafbefehl wird GANZ sicher ins Bundeszentralregister eingetragen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
Anjali1612
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh Mann, die Welt ist echt ungerecht.:-((
Okay trotzdem Danke!!

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Auch hier gilt das, was in den meisten Fällen gilt. ohne Kenntnis der Akten und der vorliegenden Beweismittel kann im Grunde dazu nichts gesagt werden. Sie müssen bedenken, dass Sie nur die Aussage ihres Freundes kennen, und sonst nichts. Und es ist ja nicht sooo ungewöhnlich, dass ihr Freund Ihnen nicht unbedingt erzählt, dass er seine letzte freundin um eine Stange Geld geprellt hat.

Wenn Ihr Freund unschuldig ist, dann sollte er gegen den strafbefehl Einspruch einlegen und die Sache in der Hauptverhandlung richtig stellen.

Ob er dazu tatsächlich einen Anwalt braucht, muss er selbst entscheiden. Die Kosten für einen Anwalt betragen zwischen 600,- und 800,- Euro.



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"justice"

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#6
 Von 
Anjali1612
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ungewöhnlich wäre aber auch nicht, das die Ex aus Rache gehandelt hat, da sie uns schon seit fast 2 Jahren terrorisiert und mir auch angekündigt hatte (nachdem ich sie wegen Nachstellung angezeigt hatte) dass er die Anzeige mir zu verdanken hat.

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